gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


Abwrackprämie später kassieren...

gefragt von herrSaibot am 07.02.2009 um 9:58 Uhr

Hallo,

ich habe mir im November 08 einen Daihatsu gekauft, der älter als 9 Jahre ist. In diesem Jahr habe ich mir einen Citroen gekauft. Den Daihatsu habe ich noch kein Jahr, das wäre erst im November 09. Gibt es die Möglichkeit, dass ich erst dann die Abwrackprämie bekomme. Ich würde wie gesagt den Daihatsu verschrotten lassen und den Citroen als Neuwagen angeben. Ich setze voraus, dass die Gelder dann noch nicht aufgebraucht sind. Die Limit Sache kenn ich also schon.

Danke im Voraus!


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

auto (22287)
geld (21958)
abwrackpraemie (342)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


anonym
beantwortet von IchSchauMal am 7. Februar 2009 10:04
5x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wenn ich das als kleiner Regionalpolitiker richtig verstanden habe muss ich hier klar nein antworten.

"dieses mindestens ein Jahr auf den Halter zugelassen ist und gleichzeitig ein Neuwagen erworben wird oder ein auf einen in Deutschland niedergelassenen Kfz-Händler oder -Hersteller zugelassener Jahreswagen. Das Altfahrzeug darf nicht vor dem Besitz des Neuwagen vorzeitig abgemeldet werden. "

Bitte das Gleichzeitig beachten :-)

Kommentar von 399bad907493326c9d20ad5991e9194fsmallmanni1937 am 7. Februar 2009 10:10

DH -- richtig!

Kommentar von 0dcb9f33d9edd2433ee47ac297839ee2smallBiggi2000 am 7. Februar 2009 10:12

richtig ! DH


mani08
beantwortet von mani08 am 7. Februar 2009 10:06
4x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Die Reihenfolge ist m.E. Neuwagen oder Jahreswagen kaufen, alsdann fast zeitgleich , altes Auto verschrotten Spätere Verschrottungen (um das Besitzerjahr voll zu machen) zählen nicht.

Kommentar von 399bad907493326c9d20ad5991e9194fsmallmanni1937 am 7. Februar 2009 10:11

DH- richtig !


andreas48
beantwortet von andreas48 am 7. Februar 2009 10:00
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

lt. Richtlinie muss das Fahrzeug 1 Jahr auf den Nutzer angemeldet sein..


elkera
beantwortet von elkera am 7. Februar 2009 10:01
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wäre theoretisch möglich, aber es ist sehr unwahrscheinlich, das im November noch Geld da ist.


ZwergS04
beantwortet von ZwergS04 am 7. Februar 2009 10:03
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Bis dahin ist "der Kuchen" längst vertilgt!


konny27
beantwortet von konny27 am 7. Februar 2009 10:03
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Da wird das Geld schon alle sein,aber ich denk sie lassen sich noch einmal etwas einfallen um die Leute zum Kauf annimieren


anonym
beantwortet von Katzenbetti am 7. Februar 2009 13:29
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nein. Du hast Pech gehabt. Aber es trifft immer irgend jemand, der nicht in den Genuss von Vergünstigungen kommt. Und diesmal bist Du es.


Frage beantworten

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.