Hallo,
ich habe mir im November 08 einen Daihatsu gekauft, der älter als 9 Jahre ist. In diesem Jahr habe ich mir einen Citroen gekauft. Den Daihatsu habe ich noch kein Jahr, das wäre erst im November 09. Gibt es die Möglichkeit, dass ich erst dann die Abwrackprämie bekomme. Ich würde wie gesagt den Daihatsu verschrotten lassen und den Citroen als Neuwagen angeben. Ich setze voraus, dass die Gelder dann noch nicht aufgebraucht sind. Die Limit Sache kenn ich also schon.
Danke im Voraus!
Wenn ich das als kleiner Regionalpolitiker richtig verstanden habe muss ich hier klar nein antworten.
"dieses mindestens ein Jahr auf den Halter zugelassen ist und gleichzeitig ein Neuwagen erworben wird oder ein auf einen in Deutschland niedergelassenen Kfz-Händler oder -Hersteller zugelassener Jahreswagen. Das Altfahrzeug darf nicht vor dem Besitz des Neuwagen vorzeitig abgemeldet werden. "
Bitte das Gleichzeitig beachten :-)

Die Reihenfolge ist m.E. Neuwagen oder Jahreswagen kaufen, alsdann fast zeitgleich , altes Auto verschrotten Spätere Verschrottungen (um das Besitzerjahr voll zu machen) zählen nicht.
manni1937 am 7. Februar 2009 10:11 DH- richtig !

lt. Richtlinie muss das Fahrzeug 1 Jahr auf den Nutzer angemeldet sein..
Wäre theoretisch möglich, aber es ist sehr unwahrscheinlich, das im November noch Geld da ist.
Da wird das Geld schon alle sein,aber ich denk sie lassen sich noch einmal etwas einfallen um die Leute zum Kauf annimieren
Nein. Du hast Pech gehabt. Aber es trifft immer irgend jemand, der nicht in den Genuss von Vergünstigungen kommt. Und diesmal bist Du es.
DH -- richtig!
richtig ! DH