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Abwrackprämie, obwohl das alte Auto nicht umgemeldet wurde?

gefragt von rikschadaemon77 am 15.05.2009 um 14:41 Uhr

Hallo,

ich erwäge ernsthaft, mir einen Neuwagen zuzulegen. Mein altes Auto ist seit 10 Jahren auf mich zugelassen, allerdings hab ich vergessen, das Auto nach dem letzten Umzug umzumelden. Wenn ich das neue Auto habe, wird es aber auf meinen neuen Wohnsitz angemeldet werden. Das bedeutet, dass zwei verschiedene Adressen vorliegen werden, was eventuell zu Identifikationsproblemen führen könnte. Muss ich mich jetzt noch mit dem alten Fahrzeug ummelden? Reicht dann eine Kopie des alten Fahrzeugscheins, in dem ja ausgewiesen ist, dass ich schon vorher Halterin des Fahrzeugs war? Oder wird das Probleme bei der Abwrackprämie geben?

Danke für eure Antworten!

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auto x 23.257 abwrackpraemie x 346

erweh
beantwortet von erweh am 15. Mai 2009 15:31
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Wieso, Du bist doch grad erst dahingezogen, oder?

Kommentar von rikschadaemon77 am 15. Mai 2009 15:42

Nee, ich wohn hier schon zweieinhalb Jahre, ist aber gerade mal 10km von meinem alten Wohnort entfernt...

Kommentar von C3a6b7b5ce79ad994fd65a36c53c6ed1smallerweh am 15. Mai 2009 16:12

Ich glaub Du hast mich nicht verstanden!


anonym
beantwortet von hundini am 15. Mai 2009 14:57
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Wichtig ist, das aus den Papieren ersichtlich ist, daß du der Halter warst. Dabei ist der Wohnort egal.


anonym
beantwortet von DerCo am 15. Mai 2009 14:45
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Melde (an eides Statt) den alten Brief als verloren bei der zuständigen Zulassungsstelle und lass dir einen neuen ausstellen - kostet 20-30 Euro, also verschmerzbar.


anonym
beantwortet von TanteBertha am 15. Mai 2009 14:44
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Es ist unerheblich, wo Du wohnst. Wichtig ist, dass Du mindestens 1 Jahr lang Halter des Fahrzeugs gewesen bist und das trifft hier zu.


bkinnsbruck
beantwortet von bkinnsbruck am 15. Mai 2009 14:42
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kein problem, seit einigen jahren muss man das fahrzeug nicht mehr ummelden.

Kommentar von 0f99dbdb675db17851c72cb1ec3f07cdsmallbkinnsbruck am 15. Mai 2009 14:43
  1. September 2008

Es gibt eine gute Nachricht für Autofahrer: Seit September diesen Jahres muss man sich bei einem Umzug kein neues Auto-Kennzeichen besorgen, wenn man innerhalb des Bundeslandes umzieht. Grund hierfür ist eine neue Regelung in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, die nun wirksam wird: Die zuständigen Landesbehörden können auf “die Erfordernis der Neuzuteilung eines Kennzeichens bei Wechsel des Zulassungsbereiches des Fahrzeuges innerhalb des jeweiligen Landes” verzichten.

“Sofern das jeweilige Bundesland die Regelung zulässt, kann ein Autofahrer beim Umzug von Köln nach Duisburg sein Autokennzeichen mitnehmen und weiterhin mit einem “K” durch die Lande fahren. Ebenso könnte ein Münchner Fahrer mit seinem “M” am Auto in Bamberg wohnen.”, betont Felix Bodewees, vom Verbraucherratgeber www.forium.de.

Leider ist diese Möglichkeit bisher nicht einheitlich geregelt. Denn die Bundesländer können diese Handhabe nutzen, müssen aber nicht. Auch wenn sich einige Bundesländer dazu durchringen können, den Autofahrern einen Umzug zu erleichtern, wird die Mitnahme des Kennzeichens vorerst nicht gängige Praxis werden. Das Interesse der Länder hält sich einem Sprecher des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zufolge noch in Grenzen. Einer Umfrage des Automobilclubs von Deutschland (AvD) zufolge, wird das Land Hessen ab Februar 2009 die Mitnahme des Kennzeichens bei Umzug innerhalb des Landes uneingeschränkt ermöglichen. In einigen Regionen Niedersachsens und Baden-Württembergs ist dies bereits seit 1. September 08 möglich.

Die Regelung wird allerdings Auswirkungen auf die Kfz-Versicherer haben. Denn unter anderem richtet sich die Höhe der Versicherungsprämieprämie nach dem Ort der Zulassung des Fahrzeugs, da das Schadenvolumen regionale Unterschiede aufzeigt. Durch die Änderung der Fahrzeug-Zulassungverordnung würde diese Regelung bedeutungslos. Mit der AXA Versicherung berechnet bereits eine Versicherung ihre Prämien nicht nach dem Kennzeichen, sondern nach der Postleitzahl des Wohnorts des Fahrzeughalters.

Pressekontakt: forium GmbH – Öffentlichkeitsarbeit

Kommentar von rikschadaemon77 am 15. Mai 2009 14:45

Aber im Fahrzeugschein muss doch die neue Adresse stehen, oder? Und das tut sie eben nicht...


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