blackpanic am 10.05.2009 um 16:41 Uhr
Wenn ich mir ein neues Auto hole und mein altes abwracke, darf ich dann das neue weiterverkaufen oder muss es erst eine zeitlang auf mich angemeldet sein um es dann weiterverkaufen zu können? Und bitte keine Anteorten wie " Das ist Betrug" oder sowas! Es ist eine ganz normale Frage ohne Hintergedanken.
Danke schonmal!

Ja natürlich kannst du verkaufen, macht ja auch sinn, verliert doch ein neuwagen schon 20 % vom wert wenn es den Hof verlässt,,,,,denk mal genauer nach bevor du fragen stellst

Du kannst ihn selbstverständlich sofort weiter verkaufen. Da gibt es keine Bindungsfrist. Wurde vergessen von Vater Staat. Aber die sind ja sowieso nicht vollkommen.

Du kannst es direkt weiterverkaufen.
mex3semmen am 10. Mai 2009 16:43 falsch du bekommst die Abfragprämie sonst nicht
Die was? Ich bin ja einiges gewohnt, aber das hier ist echt signaturwürdig...

Wenn er inzwischen auf dich zugelassen war, kannst du ihn auch wieder verkaufen.
Warum sollte das Betrug sein? Natürlich kannst du es weiterverkaufen, dem Staat geht es darum, dass ein altes durch ein neues Auto ersetzt wurde. Aber wem willst du es weiterverkaufen? Wer ein neues sucht und ein altes hat, will selber die Prämie kassieren, und vom Händler kriegst du (für das dann gebrauchte Auto) weniger, als die Abwrackprämie dir eingespart hat.

selbst wenn es erlaubt wäre, was ich nicht weiß, wirst du kaum Geld für deinen Neuwagen bekommen, da die Nachfrage nach Fast-Neuwagen drastisch gesunken und das Angebot stark gestiegen ist

Es muss erst auf dich angemeltet sein.
blackpanic am 10. Mai 2009 16:44 Und wie lange?
Eine andere Frage, bekomme ich die Abwrackprämie trotzdem, wenn ich gerade auf den Reservierungsbescheid warte, das Auto schon aber vom Händler gekauft und auf mich zugelassen habe, weil es zu lange dauert bis der Reservierungsbescheid kommt (ich habe 2500€ selber bezahlt vorläufig), und das Auto jetzt weiterverkaufe. D.h. im Endeffekt, das Auto wird im Zeitpunkt des Antreffens des Reservierungbescheides auf jemanden anderen zugelassen sein. Bitte antworten, falls Ihr wirklich die Antwort wisst. Und am besten noch dazu schreiben woher ihr die Info habt. Danke!!
PS: Ich habe schon beim Bafa nachgefragt. Da sagte man mir, dass es keine Bindungsfrist für das neu gekaufte Auto gibt. Aber ich wollte trotzdem sichergehen..
Der Käufer vom Auto kann sich in die Hände klatschen....ein neues Auto zu einem Preis eines Occasionwagen!
Danke für diese "freundliche" Anwort