tina1960 am 21.03.2009 um 16:46 Uhr
gestern am 20.03.09 war eine Sendung auf SWR in der die Automobilclubs sich angeblich dafür stark machen, dass man auch, wenn man ein Auto geerbt hat, Anrecht auf die Abwrackprämie hat. Wer kann das bestätigen? Mein Vater ist Ende letzten Jahres verstorben und hat mir sein Auto vererbt, ich würde die Abwrackprämie nun gerne in Anspruch nehmen, aber bisher haben mir alle Autohäuser gesagt, das es nicht ginge, weil ich nicht im Fahrzeugbrief stehen würde und mein Vater ja kein neues Auto mehr kaufen könnte...

das ist nunmal so und daran sollte man auch ncihts ändern..das ganze Procedere ist schon bürokratisch genug und wenn jetzt wieder 12 kg Ausnahmen kommen..na dann..Gute Nacht
du bekommst es.Bei Erben kann, muß es aber nicht auf deinen Namen eingetragen sein.Allerdings durfte es nicht vor 14 Januar 2009 stillgelegt oder verschrottet gewesen sein. Siehe auch BAFA fragen und Antworten: 1.Es besteht folgende Erbfallkonstellation: Das Altfahrzeug ist noch nicht ein Jahr auf den Erben zugelassen und war unmittelbar vorher über ein Jahr auf den Erblasser zugelassen. Das Neufahrzeug wird auf den Erben zugelassen. Sind die Fördervoraussetzungen gegeben? Grundsätzlich ja, wenn im Rahmen des Antragsverfahrens durch Vorlage einer beglaubigten Kopie des Erbscheins ein entsprechender Nachweis der Rechtsnachfolge erbracht wird und das Altfahrzeug zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Verschrottung für die Dauer von zusammen mindestens einem Jahr durchgehend auf den Erblasser und den Erben zugelassen war. 2.st eine zeitliche Abfolge zwischen Abmeldung und Verschrottung des Altfahrzeugs festgelegt? Nein, beides hat jedoch zwischen dem 14.01.2009 und 31.12.2009 zu erfolgen.
dann muss du das auto auf dein namen ummelden damit du im brief drin stehst,dann kannst du die abwrackprämie bekommen