Hey Leute, wollte mir die Abwrackprämie holen, muss aber noch wissen ob ich das Auto dann auf mich versichern kann, wenn ich die Prämie über meine Mum laufen lasse?
Gruß

Das neue Auto muss auf die Person zugelassen werden auf die auch das alte Auto mindestens 1 Jahr zugelassen ist. Die Versicherung hat damit überhaupt nichts zu tun. Die Zulassung ist wichtig.

Es muss 1 Jahr gemeldet sein. Das neue Auto muss dann auf den Besitzer angemeldet werden der es 1 Jahr besessen hat.
Wie lange es dann auf diese Person gemeldet sein weiss ich nicht sicher - aber ich denke ebenso 1 Jahr.

warum nicht, hat doch wohl mit abwrackprämie nichts zu tun. geht doch bei allen autos
HerrHagen am 23. Juli 2009 20:00 Nein das geht leider nicht.
peterunddoris am 23. Juli 2009 20:02 wieso nicht? hat das generell was mit der a.prämie zu tun? ich hatte mir ein auto gekauft und auf den namen meines mannes versichert
Ja hab ich mir auch gedacht also kann ich das neue Auto dann schon über mich versichern oder?
peterunddoris am 23. Juli 2009 20:04 frag am besten bei der versicherung nach, bist dann auf der sicheren seite

http://www.abwrackpraemie-verschrottungspraemie.de/voraussetzungen-zur-abwrackpr...
Voraussetzungen zur Abwrackprämie Bedingungen der Abwrackprämie im Überblick:
* Es muss ein Neuwagen mit mindestens Euro 4 Norm gekauft werden.
* Es muss ein min. 9 Jahre altes Fahrzeug verschrottet werden.
* Das zu verschrottenden Fahrzeug muss min. 1 Jahr lang auf den Halter zugelassen gewesen sein.
* Der Neuwagen muss auf den Halter des alten Fahrzeuges zugelassen werden.
*
* Die Prämie gibt auch für Leasingfahrzeuge und Jahreswagen.
* Ein Jahreswagen ist ein Fahrzeug, das zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Zulassung auf den Antragsteller maximal ein Jahr einmalig auf einen Händler/Hersteller zugelassen war.
* Ohne Verschrottungsnachweis gibt es keine Verschrottungsprämie.
* Die Prämie gibt es nur wenn der Wagen bei einem in Deutschland niedergelassenem Kfz-Händler oder Hersteller erworben wird.
Melly1878 am 23. Juli 2009 20:08 > Der Neuwagen muss auf den Halter des alten Fahrzeuges zugelassen werden.
Ich denke, das ist in dem Zusammenhang der wichtigste Punkt!
Ja aber ich kann mich ja dann auch als Fahrer eintragen lassen, damit ein Versicherungsschutz besteht?