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Abwrackprämie auch ohne Kaufvertrag?

gefragt von Amateur am 07.02.2009 um 16:01 Uhr

Muss ich bei der Beantragung derAbwrackprämie unbedingt einen Kaufvertrag des neuen(in diesem Fall gebrauchten) Fahrzeuges beifügen? Den Wagen und den Brief besitze ich bereits. Also bin ich der Eigentümer.

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Auto x 22.859 Autokauf x 600 Abwrackprämie x 343

wim50
beantwortet von wim50 am 7. Februar 2009 16:06
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Es geht darum, den Kauf von Neuwagen zu fördern. Die alten Schüsseln sollen verschrottet werden.


holsch
beantwortet von holsch am 7. Februar 2009 16:04
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noch mal nachlesen, Dir fehlen offensichtlich alle grundlagen

Kommentar von Amateur am 7. Februar 2009 16:59

Das ist doch keine Antwort auf meine exakte Frage. Übrigens bin ich ansonsten sehr gut informiert


deFleescha
beantwortet von deFleescha am 7. Februar 2009 16:04
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richtig. Du musst einen Kaufvertrag (sprich Eigentümer) eines Neufahrzeuges (oder Jahreswagen) haben, sprich du musst im Fahrzeugbrief des Neufahrzeuges stehen. Sowie Halter des Altfahrzeuges von mindestens einem Jahres... Du kannst auch nicht vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn du die Abfrackprämie nicht bekommen solltest. Also beim Autokauf nicht mit der Prämie rechnen, sonst sitzt du drauf, wenn du sie nicht bekommst....

Kommentar von Simple_avatar9smalldeFleescha am 7. Februar 2009 16:07

Wer lesen kann ist klar im Vorteil... Für den Antrag benötigen Autobesitzer einen Nachweis über die Verschrottung, der von anerkannten Demontagebetrieben ausgestellt wird. Der Nachweis muss zusammen mit dem Stillegungsnachweis von der KFZ-Zulassungsstelle bei der BAFA vorgelegt werden. Der Antragsteller muss bei der Behörde nachweisen, dass sowohl das Alt- als auch das Neufahrzeug auf ihn zugelassen war.

Kommentar von Simple_avatar9smalldeFleescha am 7. Februar 2009 16:09

Weiterhin kann man, glaub ich den Antrag stellen für Fahrzeuge, die ab dem 14.01.09 gekauft wurden, für Fahrzeuge die vorher gekauft wurden gilt die Abwrackprämie nicht...


andreas48
beantwortet von andreas48 am 7. Februar 2009 16:03
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du musst eine Bescheinigung eines anerkannten Fahrzeugverwerters haben und keinen Kaufvertrag

Kommentar von Amateur am 7. Februar 2009 16:56

Anscheinend bist du der Einzige, der meine Frage richtig verstanden hat! Bist du dir auch absolut sicher?


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