
''Abwrackprämie auch für Hartz IV Empfänger?''
Nein, soweit ich weiß nur für Autos.

Nein, leider nicht!
Die Prämie wird als Einkommen gesehen und mit dem Regelsatz verrechnet!
holsch am 21. Februar 2009 21:02 aha
wfwbinder am 21. Februar 2009 21:08 haqbe das heute im Radio gehört und war erswchreckt. Wenn das Auto unangetastet bleibt, muss nach meinem Gerechtigkeitempfinden auch der Erlös dafür unangetastet bleiben, insbesondere, wenn er wieder ein ein Fahrzeug investiert wird.
1hoss43 am 21. Februar 2009 21:10 Richtig! Denn, wenn der Wagen verkauft würde, wäre es eine anrechnungsfreie Vermögensumwandlung!
Dieses Vorgehen ist also schon wieder eine Klage wert!
was soll dagegen sprechen? Nur fraglich vonwas ein Hartz IV-Empfänger ein nagelneues Auto kaufen kann...
1hoss43 am 21. Februar 2009 21:04 Schon mal was von Schonvermögen gehört?? Und einen Kleinwagen mit Tageszulassung bekommt man schon für 7000,-€, davon die Prämie ab, kostet er noch 4500,-€!
Ausserdem kannst Du Dir Deinen Sozialneid dahin stecken, wo nie die Sonne rein scheint!
1hoss43 am 21. Februar 2009 21:12 @OscarTheConsul
Sorry, der letzte Satz ist versehentlich mit hinein gerutscht und war nicht für Dich gedacht!

Nein, die 2500 Euro werden angerechnet. Stand heute in der Zeitung.
Na wenn die sich ein neues Auto leisten können, gehe ich ab sofort nicht mehr arbeiten!
1hoss43 am 21. Februar 2009 21:04 Was soll der Blödsinn?? Schon mal was von Schonvermögen gehört?? Und einen Kleinwagen mit Tageszulassung bekommt man schon für 7000,-€, davon die Prämie ab, kostet er noch 4500,-€!
Ausserdem kannst Du Dir Deinen Sozialneid dahin stecken, wo nie die Sonne rein scheint!
Selbst die hab ich nicht, obwohl ich mein Lebenlang arbeiten gehe. Was soll der Spruch, betroffene Hunde bellen.
habt ihr schon mal was davon gehört,dass hartz 4 empfänger auch arbeiten gehen und vielleicht einfach nur zu wenig verdienen um den lebensunterhalt finanzieren zu können?man kann auch hartz 4 als ergänzung zum einkommen erhalten. ich finde es eine frechheit als mensch 3.klasse behandelt zu werden.auch wir müssen irgendwie auf arbeit kommen und die familie von a nach b befördern können.und manche haben zb 10-20 jahre in eine versicherung eingezahlt,die von hartz 4 unangetastet bleibt,die man dafür nutzen kann,ein uraltes klappriges auto durch ein neues zu ersetzen,welches zwangsweise auch wieder uralt und klapprig werden wird,weil man schlichtweg keine anderen finanziellen möglichkeiten hat und einfach verdammt nochmal jeder scheiß cent zählt...sagt mir bitte,warum wir nicht das recht haben sollen,uns durch diese einmalige gelegenheit ein neues auto zu beschaffen???
das man überhaupt hartz4 Empfänger ist, ist ja bei vielen schon ne Frechheit!! und dann noch nen neues Auto zu wollen- einfach unglaublich!! Aber es gibt menschen, die haben ihre Arbeit verloren und möchten arbeiten!! sind dann auch breit ein paar stunden zu gehen!! Aber ohne Auto kommt man nicht an Arbeit! Und noch weniger an mehrere Arbeitstellen, weil keiner mehr bereit ist jemanden auch fest anzustellen!! also ist man gezwungen sich ein auto anzuschaffen!! Mit den 2500 vom Staat und dem billigsten Neuwagen, steht man sich dann besser als mit einem alten Schätzchen, was dann immer neue Kosten verursacht! Aber !!! Die Kosten für das Auto kann man nur bei ganz ganz lieben Freunden oder Familie in kleinen Beträgen wieder abzahlen!!! Also immer auf Arbeit angewiesen und immer in der Schuld von Anderen sein- ist glaube ich so auch schon schlimm genug! und dann noch von der Allgemeinheit verurteilt zu werden, ja - das tut dann ganz schön weh!!!
ich finde es unfair einen Harz vierer noch abzuwracken,die haben es doch schon schwer genug

schon wieder so ne blöde regelung, naja man kann nichts gegen machen
1hoss43 am 21. Februar 2009 21:13 Doch, kann man: Klagen!
nein , das wurde folgendermaßen geregelt http://www.welt.de/finanzen/article3243076/Hartz-IV-Empfaenger-kriegen-keine-Abw...
ja auch Hartz4 Empfänger können meiner Meinung nach indirekt von der Abfrackprämie profitieren.
Da der Käufer des Neuwagens auch eine andere Person sein kann als die das Neufahrzeug dann anmeldet (Halter)- kann man z. Bsp sich das Auto von einen Familienangehörigen (z. Bsp Oma) kaufen lassen und an diese Person dann auch die Abfrackprämie auszahlen lassen
Somit hat man ein neues Auto und keine Probleme mit der Anrechenbarkeit der Prämie da man als Halter (nicht Besitzer) keinerlei Vermögenszuwacchs hat

Die Frage ist im Ansatz...ähhh... verdächtig.
Welcher H_4 Empfänger könnte sich denn einen Neuwagen leisten ?
Die Prämie können nur Verdiener in Anspruch nehmen. H IV fällt da leider raus .
1hoss43 am 21. Februar 2009 21:08 Schon mal was von Schonvermögen gehört?? Und einen Kleinwagen mit Tageszulassung bekommt man schon für 7000,-€, davon die Prämie ab, kostet er noch 4500,-€!
die Prämie wir nach den Richtlinien ausgezahlt für ein altes Auto.Es hat nicht´s damit zu tun ob der Halter des alten autos Hartz4 bezieht.Es wäre nur schlecht wenn der Hartz4 Empfänger sich ein neues Auto kauft und dann noch bar bezahlt.(Finanzierung wird nicht gehen).Dann ist der hartz Empfänger nicht wirklich bedürftig.
1hoss43 am 21. Februar 2009 21:14 Schon mal was von Schonvermögen gehört?? Und einen Kleinwagen mit Tageszulassung bekommt man schon für 7000,-€, davon die Prämie ab, kostet er noch 4500,-€!

ja... wenn man sich einen neuwagen leisten kann...
gibt es da nicht auch regeln, wie viel ein auto wert sein darf ?
Danke, bitmap. Du hast meinen Abend gerettet. :-))
Aber nicht für Autos von ALG2-Empfängern!
Du nimmst die Antwort zu ernst hoss. ;-)
Das ändert aber trotzdem nichts an der Richtigkeit meiner Aussage!
An der Richtigkeit meiner Antwort ändert es auch nichts.