Hallo, mein altes Auto ist mit dem Namen von meinem Vater angemeldet. Ich möchte jetzt ein neues Auto kaufen. Kann ich das machen oder muss das mein Vater machen, auch wenn es normalerweise mein auto ist?
Abwrackprämie: Altes Auto und neues Auto müssen von der selben Person angemeldet sein?
Antworten (8)
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1Antwort von
frauke1982frauke1982
Der Kaufvertrag muss auf den Namen lauten, der sein Auto verschrottet. Wenn das alte auf Papa läuft, dann muss er auch den Kaufvertrag abschließen. Anmelden kannst Du auf Deinen Namen.
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ProgoProgo Falsch, es ist umgekehrt. Den Kaufvertrag kannst Du abschliessen, zugelassen werden muss das neue Auto aber, wie das alte, auf Deinen Vater.
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ProgoProgo FAQ BAFA: Ich möchte ein Altfahrzeug verschrotten lassen und ein Neufahrzeug auf mich zulassen. Der Erwerb des Neufahrzeugs erfolgt allerdings durch eine andere Person (z.B. Familienangehörigen). Ist dies nach der Richtlinie möglich?
Ja, auch der Erwerb durch eine andere Person ist möglich. Allerdings muss sichergestellt sein, dass das neu erworbene und in Rechnung ausgewiesene Fahrzeug identisch ist mit dem von Ihnen zugelassenen Neufahrzeug.
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beate55beate55
ja , es kann nur der Besitzer des Autos den Wagen verschrotten lassen und dann die Prämie nutzen, um eine neues Auto zu kaufen. Er muss es aber mindestens ein Jahr in seinem Besitz gehabt haben und es muss 9 oder 10 Jahre alt sein.
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SpezleSpezle
Das wird ja immer schöner. Vor allem solltest du es diese Woche noch machen. Aber natürlich dein Vater, sonst bricht hier ja noch der Handel über Familiengrenzen aus.
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littletigerlittletiger
Es muß auf die selbe Person laufen, also muß dein Papa das Auto kaufen
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LadyWolverineLadyWolverine
Ja, es muss ein und dieselbe Person sein, die ihr Auto zum abwracken gibt und ein neues dafür kauft
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Agnes10Agnes10
Alt und neu muß auf dem selben Namen laufen.
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ProgoProgo Zugelassen sein.
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FAQ BAFA: Ich möchte ein Altfahrzeug verschrotten lassen und ein Neufahrzeug auf mich zulassen. Der Erwerb des Neufahrzeugs erfolgt allerdings durch eine andere Person (z.B. Familienangehörigen). Ist dies nach der Richtlinie möglich?
Ja, auch der Erwerb durch eine andere Person ist möglich. Allerdings muss sichergestellt sein, dass das neu erworbene und in Rechnung ausgewiesene Fahrzeug identisch ist mit dem von Ihnen zugelassenen Neufahrzeug.