Wir eine 4-köpfige familie haben uns eine Dacia gekauft und die Abrackprämie in Anspruch genommen, da diese ein zweckgebundenes Mittel ist, wurde sie gleich zur Tilgung des Autokredites ans Autohaus gezahlt. Beim Alg2 wurde mir das Geld als Einkommen angerechnet, ich hatte doch das Geld gar nicht. Mit dem Widerspruch bin ich leider auch nicht durchgekommen. Nun möchte ich wissen wer gleiche Erfahrungen gemacht hat und welche Schritte er weiter gegangen ist.
Abwrackprämie als Einkommen angerechnet, Widerspruch abgelehnt, wer hat Erfahrung
Antworten (5)
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1Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
coolfischcoolfisch
Es gibt ein aktuelles Urteil das die Abwrackpämie kein Einkommen ist:
Nach einem Urteil des Sozialgerichts Marburg darf die Abwrackprämie nicht auf das ALG II angerechnet werden (Az.: 5 AS 222/09 ER). SChau hier:
http://www.sozialleistungen.info/news/04.10.2009-urteil-abwrackpraemie-ist-kein-...
Sucht euch einen Anwalt. Damit der Anwalt euch nichts kostet, geht mit dem letzten Hartz 4 Bescheid zum Amtsgericht und besorgt euch einen Beratungsschein. Es fallen einmalig beim Anwalt 10 Euro Gebühran.
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2Antwort von
tonkstonks
Das Geld wurde zur Kredittilgung verwendet, also ausgegeben.
Ausgeben kann man aber nur, was man auch hat.
Es ist also völlig korrekt, dass es als Einnahme gilt.
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2Antwort von
Saarland60Saarland60
Der Vorgang ist völlig korrekt, da wirst Du keinerlei Chancen haben.
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0Antwort von
velodogvelodog
Du lebst leider in einem Land, in dem Geld das man nicht ausgegeben hat unter Umständen als Einkommen gerechnet wird......
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Sanja2Sanja2
Warum kannst du dir mit Alg2 ein neues Auto leisten?
Kommentar von
sylvia81 weil ich es brauch mein mann muß täglich zur arbeit....
danke, genau das habe ich auch schon gelesen mecklenburg vorpommern wo ich lebe hat noch kein urteil. ich würde proßeskostenbeihilfe geantragen, muß ich zahlen für den gegner wenn ich verlier?
Das Prozessrisiko kann dir nur ein ortsansäßiger Anwalt genau sagen. Ich glaube es muß nur ein Teil gezahlt werden und das geht auch in kleinen Raten. Manchmal werden Zahlungen auch ganz ausgesetzt. Das weiß der RA aber bessser. Andererseits kann es aber sein das es reicht wenn der Anwalt schreibt und sich auf die Urteile in andereren Bundesländern bezieht. Nicht immer wird in jedem Bundesland extra ausgeurteilt. Es ist eine Kosten/Nutzen- abwägung der Behörde. Du hast aber höhere Chancen wenn du einen Anwalt an deiner Seite hast. Erkundige dich am besten bei der Caritas mit wem sie zusammen arbeiten. Das sind immer sehr engagierte und auch sehr versierte Juristen. Evtl liegen bei denen auch schon gleichgelagerte Fälle. Viel Glück für Euch
ich danke dir.