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Abwrackprämie als Einkommen angerechnet, Widerspruch abgelehnt, wer hat Erfahrung

Frage von sylvia81 sylvia81

Wir eine 4-köpfige familie haben uns eine Dacia gekauft und die Abrackprämie in Anspruch genommen, da diese ein zweckgebundenes Mittel ist, wurde sie gleich zur Tilgung des Autokredites ans Autohaus gezahlt. Beim Alg2 wurde mir das Geld als Einkommen angerechnet, ich hatte doch das Geld gar nicht. Mit dem Widerspruch bin ich leider auch nicht durchgekommen. Nun möchte ich wissen wer gleiche Erfahrungen gemacht hat und welche Schritte er weiter gegangen ist.

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Antworten (5)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von coolfisch coolfisch

    Es gibt ein aktuelles Urteil das die Abwrackpämie kein Einkommen ist:

    Nach einem Urteil des Sozialgerichts Marburg darf die Abwrackprämie nicht auf das ALG II angerechnet werden (Az.: 5 AS 222/09 ER). SChau hier:

    http://www.sozialleistungen.info/news/04.10.2009-urteil-abwrackpraemie-ist-kein-...

    Sucht euch einen Anwalt. Damit der Anwalt euch nichts kostet, geht mit dem letzten Hartz 4 Bescheid zum Amtsgericht und besorgt euch einen Beratungsschein. Es fallen einmalig beim Anwalt 10 Euro Gebühran.

    Kommentar von sylvia81 sylvia81

    danke, genau das habe ich auch schon gelesen mecklenburg vorpommern wo ich lebe hat noch kein urteil. ich würde proßeskostenbeihilfe geantragen, muß ich zahlen für den gegner wenn ich verlier?

    Kommentar von coolfisch coolfischcoolfisch

    Das Prozessrisiko kann dir nur ein ortsansäßiger Anwalt genau sagen. Ich glaube es muß nur ein Teil gezahlt werden und das geht auch in kleinen Raten. Manchmal werden Zahlungen auch ganz ausgesetzt. Das weiß der RA aber bessser. Andererseits kann es aber sein das es reicht wenn der Anwalt schreibt und sich auf die Urteile in andereren Bundesländern bezieht. Nicht immer wird in jedem Bundesland extra ausgeurteilt. Es ist eine Kosten/Nutzen- abwägung der Behörde. Du hast aber höhere Chancen wenn du einen Anwalt an deiner Seite hast. Erkundige dich am besten bei der Caritas mit wem sie zusammen arbeiten. Das sind immer sehr engagierte und auch sehr versierte Juristen. Evtl liegen bei denen auch schon gleichgelagerte Fälle. Viel Glück für Euch

    Kommentar von sylvia81 sylvia81

    ich danke dir.

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    Antwort von tonks tonks

    Das Geld wurde zur Kredittilgung verwendet, also ausgegeben.

    Ausgeben kann man aber nur, was man auch hat.

    Es ist also völlig korrekt, dass es als Einnahme gilt.

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    Antwort von Saarland60 Saarland60

    Der Vorgang ist völlig korrekt, da wirst Du keinerlei Chancen haben.

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    Antwort von velodog velodog

    Du lebst leider in einem Land, in dem Geld das man nicht ausgegeben hat unter Umständen als Einkommen gerechnet wird......

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    Antwort von Sanja2 Sanja2

    Warum kannst du dir mit Alg2 ein neues Auto leisten?

    Kommentar von sylvia81 sylvia81

    weil ich es brauch mein mann muß täglich zur arbeit....

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