gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Abwracken durch Händler - Wie absichern?

gefragt von Knarf2010 am 08.10.2009 um 11:29 Uhr

Hallo,

in Kürze hole ich mein neues Auto ab. Der Händler hat mir zugesichert mein altes Auto vorher "abzuwracken" und abzumelden. Dafür braucht er ja quasi alles - Auto, Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein.

Nun ist das Vertrauen zum Händler nicht so groß, dass ich ihm das einfach so geben möchte. Auf der anderen Seite komm ich mir aber auch etwas blöd vor wenn ich da dann eine Art Quittung verlange. Hat hier eventuell jemand das auch so gemacht? Wenn ja, wie lief das bei euch bzw. wie ist das üblich? Gibts da irgendetwas vom Händler, das die Übernahme für den Abwrackprozess belegt?

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

Kfz x 2.083 Abwrackprämie x 345 Verschrottung x 14

anonym
beantwortet von Lady5 am 8. Oktober 2009 11:35
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich habe alles in KOpie bekommen und das Autohaus hat es eingereicht bei der BAFA..ohne kopie würde ich garnichts machen. Ach und ich habe selber noch gesehen dass das Auto auch wirklich verschrotten wurden ist. DAS Original muss zur BAFA geschickt werden und nur du hast die Kopie , nicht umgekehrt. Abmeldung vom Auto kannst du selber machen und lass dir davon auch eine Kopie machen. Ist ja schon merkwürdig ,das du zweifel hast bei deinem Händler??


bebeque
beantwortet von bebeque am 8. Oktober 2009 11:31
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

ja du bekommst ein "beleg" vom Schrotthändler dafür, dass das Fzg geschrottet wird/wurde. Das gibt er dem Autohaus, das wiederum es dir zurück gibt, in Orginal. Eine Kopie davon musst du dan an das Kraffahrzeugamt schicken, wegen der Prämie



Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.