Wir haben einen Käufer für unser Haus gefunden und fragen uns nun, wie sich der weitere Ablauf gestaltet. Wer zahlt die Notarkosten? Wer erstellt den Kaufvertrag, gibt man das beim Notar 'in Auftrag' oder ist es ratsam, jemanden zwischenzuschalten (wen?) - wir haben das Angebot von einem Mitarbeiter der Immobilienabteilung einer Bank, für uns die Sache abzuwickeln, er möchte allerdings 500 Euro hierfür. Ist das realistisch oder sollen wir die Finger davon lassen? Auf was müssen wir achten? Danke schonmal für hilfreiche Antworten!!!
Abwicklung Hausverkauf - Fragen!
Antworten (7)
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1Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
Ralfonso Das Angebot mit den 500€ ist meines Erachtens absolut unseriös. Da versucht Euch jemand abzuzocken. Beim Notar wird alles geregelt. Per Gesetz ist der Notar unverzichtbar und muss Euch neutral beraten. Er ist also der Mittelsmann zwischen Euch und den Käufern. Notarkosten trägt normalerweise immer der Käufer! Der Notar sieht auch das Grundbuch ein und wickelt die alten Eintragungen ab. Er haftet übrigens bei eventueller Falschberatung. Die Abwicklung ist überhaupt recht unkompliziert. Haus freiräumen, dann Zahlung, dann Übergabe. Termin ist frei vereinbar. Empfehlenswert: Nachweis, dass die Käufer das Geld haben oder die Finanzierung steht.
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1Antwort von
MarokielMarokiel
Der Käufer zahlt üblicherweise den Notar und darf ihn sich somit auch aussuchen. Der Notar benötigt neben den persönlichen Daten der Parteien lediglich die Grundbuchbezeichnung, den Kaufpreis, den Übergabezeitpunkt und die Info, ob der Käufer bar bezahlt oder finanziert. Alles andere ist handwerkliche Routine.
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1Antwort von
SuMa77SuMa77
Die Notarkosten zahlt der Käufer (falls nicht anders ausgemacht), wobei auf euch auch Notarkosten zukommen, falls eine Grundschuld eingetragen ist (diese muss ja gelöscht werden, usw....).
Auch der Kaufvertrag wird vom Notar aufgesetzt.
Also ohne Notar geht schon mal gar nix, da ja die neuen Eigentümer ins Grundbuch eingetragen werden müssen und ihr aus dem Grundbuch gelöscht werden müsst.
Aber umsonst ist das für euch auf gar keinen Fall.
Frag aber beim Notar genau nach, was alles zu machen ist.
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MarkusReinartzMarkusReinartz
Wer die Notarkosten trägt muss vereinbart werden.
Grundsätzlich ist es jedoch üblicherweise so, dass der Käufer dies zahlt, dennoch ist eine vereinbarung dahingehend von Nöten.
Außerdem haften Sie wie im Vertrag des Notares dann meistens drin steht sowieso auch mit für die Bezahlung der Notarkosten für den Fall, wenn der Käufer diese nicht bezahlt. In den Notarverträgen wird meist eine gesamtschuldnerische Haftung vereinbart, was bedeutet, dass beide haften.
Ferner empfehlen wir Ihnen serh sich beraten zu lassen und 500,00 Euro für ein derartiges Beratungshonorar ist mehr als nur günstig, wenne es denn ein kompetenter Berater ist. Wir wagen es zu bezweifeln, dass ein Bankberater zu einer allumfanssenden Beratung in der Lage sein wird. Bestenfalls beauftragen Sie einen Sachverständigen mit Ihren Belangen, der wird Ihnen sicherlich am professionellsten weiter helfen können.
Stellen Sie sich vor, Sie haben zum Zeitpunkt des Erbauens Ihres Hauses vielleicht den Drempel einen Stein höher aufgemauert und somit entgegen der Baugenehmigung gebaut und vergessen dies im Notarvertag mit anzugeben, was denken Sie was dann los ist. Wir möchten nicht behauopten, dass Sie an die Wand genagelt werden aber so ähnlich könnte dies denn fast ausgehen.
Achso, und dafür, was wir Ihnen hier gerade geschildert haben, haftet ja der Notar natürlich und selbstverständlich nicht.
Eine Beratung ist immer die beste Art der Vorsorge.
Mit freundlichen Grüßen
ReiMa-Baudienstleistungen
Unsere Beiträge hier im Forum stellen lediglich und immer nur unsere Meinung und somit keine Beratung dar. Aus diesem grund kann in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistungen übernommen werden.
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MismidMismid
der Notar erstellt den Vertrag. Die Kosten hierfür fallen so oder so an. Die 500 Euro kannst du dir also sparen! Die Notarkosten wzahlt je nach Vereinbarung der Käufer oder weren zwischen beiden Parteien aufgeteilt
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0Antwort von
teardrop1109teardrop1109
Bei uns war es so, dass die Notarkosten zur Hälfte übernommen wurden. Als wir unser Haus kauften, lief das alles über einen Makler - wir haben damals (es war eine reine Käufer-Courtage) 10.300 Mark allein für den Makler bezahlt. Da bist du mit 500 EUR für den Typen von der Immo-Abteilung noch gut beraten. Alles andere, Kaufvertrag erstellen, unterschreiben usw. läuft über einen Notar.
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Wer die Notarkosten trägt muss vereinbart werden.
Grundsätzlich ist es jedoch üblicherweise so, dass der Käufer dies zahlt, dennoch ist eine vereinbarung dahingehend von Nöten.
Außerdem haften Sie wie im Vertrag des Notares dann meistens drin steht sowieso auch mit für die Bezahlung der Notarkosten für den Fall, wenn der Käufer diese nicht bezahlt. In den Notarverträgen wird meist eine gesamtschuldnerische Haftung vereinbart, was bedeutet, dass beide haften.
Ferner empfehlen wir Ihnen serh sich beraten zu lassen und 500,00 Euro für ein derartiges Beratungshonorar ist mehr als nur günstig, wenne es denn ein kompetenter Berater ist. Wir wagen es zu bezweifeln, dass ein Bankberater zu einer allumfanssenden Beratung in der Lage sein wird. Bestenfalls beauftragen Sie einen Sachverständigen mit Ihren Belangen, der wird Ihnen sicherlich am professionellsten weiter helfen können.
Stellen Sie sich vor, Sie haben zum Zeitpunkt des Erbauens Ihres Hauses vielleicht den Drempel einen Stein höher aufgemauert und somit entgegen der Baugenehmigung gebaut und vergessen dies im Notarvertag mit anzugeben, was denken Sie was dann los ist. Wir möchten nicht behauopten, dass Sie an die Wand genagelt werden aber so ähnlich könnte dies denn fast ausgehen.
Achso, und dafür, was wir Ihnen hier gerade geschildert haben, haftet ja der Notar natürlich und selbstverständlich nicht.
Eine Beratung ist immer die beste Art der Vorsorge.
Mit freundlichen Grüßen
ReiMa-Baudienstleistungen
Unsere Beiträge hier im Forum stellen lediglich und immer nur unsere Meinung und somit keine Beratung dar. Aus diesem grund kann in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistungen übernommen werden.