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Abwesenheitspauschale: In welcher Höhe wird sie vom Finanzamt anerkannt?

Frage von peterplastik peterplastik

Ein Kumpel ist beruflich jeden Tag zwischen sechs und acht Stunden unterwegs, bekommt aber keine Spesen oder so was von seinem Chef. In welcher Höhe wird das vom Finanzamt problemlos anerkannt, wenn er sich die Abwesenheit von seinem Chef bescheinigen lässt?

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Antworten (4)

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    Antwort von pooky pooky

    Der so genannte Verpflegungsmehraufwand kann im Inland wie folgt beim Finanzamt geltend gemacht werden, allerdings nur wenn eine Fahrtätigkeit, eine Einsatzwechseltätigkeit eine doppelte Haushaltsführung oder eine Dienstreise vorliegt.

    Bei mindestens acht Stunden bis unter 14 Stunden: sechs Euro

    Ab 14 Stunden bis unter 24 Stunden: zwölf Euro

    Bei vollen 24 Stunden: 24,00 Euro.

    Im Ausland gelten höhere Sätze, die aber selbst innerhalb der EU unterschiedlich sind. Hierfür gibt es gesonderte Tabellen.

    Der Kilometerpauschale (hat nichts mit Entfernungspauschale zu tun) für Dienstreisen und wechselnde Einsatztätigkeit beträgt 0,30 Euro je km.

    Aus eigener Erfahrung - ich bin ständig beruflich unterwegs - kann ich sagen, dass sich das Notieren jeder einzelnen Fahrt und Reise lohnt, weil sich dadurch der zu versteuernde Betrag erheblich reduziert.

    Kommentar von pooky pookypooky

    ERGÄNZUNG: Die Kilometerpauschale kann aber natürlich nur angesetzt werden, wenn man mit dem eigenen Wagen fährt.

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    Antwort von wj2000 wj2000

    Wenn er eine Tätigkeit mit wechselnden Arbeitsort hat muss er dass in seinem Lohnsteuerjahresausgleich mit angeben. Dort wird es mit verrechnet und er bekommt Geld zurück.

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    Antwort von Wolfi0410 Wolfi0410

    Unter 10 Std./Tag gibt es keine steuerlich relevanten Spesen.
    6 - 8 Std. läßt eher auf eine Monteur- und Vertretertätigkeit schließen, das ist keine Tätigkeit mit wechselndem Einsatzort im steuerlichen Sinne, da ist dem FA gegenüber nichts zu holen.
    Wenn er mit eigenem Pkw fährt und keine Erstattung von der Firma dafür erhält kann er diese Kosten geltend machen, wäre aber sehr ungewöhnlich.

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    Antwort von Bachmeyer Bachmeyer

    wiviel kann ich bei Abwesenheit geltend machen ? bei 24 stunden ?

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