Wie lange darf man sich im Urlaub befinden, so dass die Hausratsversicherung noch Schäden bezahlt, die innerhalb dieser Zeit entstanden sind?
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Abwesenheit wegen Urlaub, wie lange zahlt die Hausratsversicherung Schäden, die entstanden sind?
Frage von
Kheridine
Antworten (2)
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1Antwort von
kiramariekiramarie
Ich wüßte nicht, das es da diesbezüglich Vorschriften gibt. Wohl aber, dass man bei längerer Abwesenheit z.B. die Fenster schliesst u. Haustüre/Nebeneingangstüren abschliesst, etc.
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1Antwort von
strombergAM Du musst deine Hausratsversicherung grds. informieren, wenn du deine Wohnung für mehr als 60 Tage verlässt. Tust du dies nicht, so übernimmt die Versicherung keine Schäden, die während dieser Zeit entstanden sind.
Diese Frage
Auch wenn Dir solche Vorschriften nicht bekannt sind, kann es sie ja trotzdem geben!
Zur Beantwortung dieser Frage sollte man dann schon die Allgemeinen Hausratversicherungsbedingungen kennen. Darin steht u.a., daß eine anzeigepflichtige Gefahrerhöhung insbesondere dann vorliegt, wenn eine "ansonsten ständig bewohnte Wohnung länger als 60 Tage oder über eine für den Einzelfall vereinbarte längere Frist hinaus unbewohnt bleibt und auch nicht beaufsichtigt wird...".
Ich finde es nicht gut, wenn einige Mitglieder wichtige Fragen irreführend beantworten und diese falschen Antworten dann auch noch mit hilfreich bewertet werden!
Es ist doch keine Schande, mal zu schweigen, wenn man die Antwort nicht weiß.