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Abwerben von Mitarbeitern der gleichen Branche

Frage von maeusi2008 maeusi2008

Ist es eigentlich rechtens, wenn man von einer Firma, die ein ähnliches Produktionsprogramm hat wie der jetzige AG, als Mitarbeiter angeworben wird? Das heißt, wenn man von denen ein Arbeitsangebot bekommt und das alte AV dann kündigen müsste?

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Antworten (8)

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    Antwort von Virginia47 Virginia47

    Ja, ist rechtens.

    Allerdings darfst Du keine Informationen Deines alten Arbeitgeber weitergeben.

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    Antwort von derregenmacher derregenmacher

    Du musst es ja nicht annehmen.Informiere einfach deinen AG.

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    Antwort von sonne64 sonne64

    wo einer arbeitet ist doch seine sache,wenn er ein besseres angebot bekommt warum nicht wechseln

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    Antwort von Lynx77 Lynx77

    Was sollte daran unrechtens sein? Wenn ich fristgerecht kündige kann ich hingehen wohin ich will. Wenn es der direkte Konkurrent ist mit wesentlich besseren Bedingungen ist es eben so.

    Ob es immer Sinn macht ist eine andere Sache. Illegal ist es jedenfalls nicht.

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    Antwort von BerlinerPflanze BerlinerPflanze

    Du kannst Dich abwerben lassen. Der bisherige Arbeitgeber muß das ja nicht wissen. Doch bedenke! Du bist dann manipulierbar. Der neue Arbeitgeber hat Dich in der Zange und kann Dir unterstellen, dass Du Dich danach wieder abwerben lassen könntest. Außerdem weißt Du jetzt, was Du hast. Ein Arbeitsplatz heutzutage ist Gold wert. Läßt Du Dich jedoch abwerben, könntest Du in die Falle laufen. Überlege sehr gut und höre auf Deine innere Stimme. Sie hat immer Recht.

    Kommentar von maeusi2008 maeusi2008maeusi2008

    Also verschlechtern kann ich mich nicht, mein jetziger AG zahlt nie pünktlich und ich mache die Arbeit von 2,5MItarbeitern, weil ihm deren Nasen nicht gepasst haben und sie wieder gehen mussten. Die Chefs kennen sich ja, können sich nicht ausstehen usw. Aber ich würde meinem alten AG nicht sagen wohin ich gehe, muss er ja auch nicht wissen. Bin halt nur am Hadern, da beide Chefs schon ein paar PLeiten hingelegt haben, ich aber nicht weiß ob der jetzige Arebitsplatz noch lange hält.

    Kommentar von BerlinerPflanze BerlinerPflanzeBerlinerPflanze

    Was Du tatsächlich nicht darst, ist, in der gleichen Branche einen 400,00 Euro-Job zu haben. Also zeitgleich bei zwei Arbeitgebern der gleichen Branche zu arbeiten. Das ist nicht gestattet.

    Kommentar von BerlinerPflanze BerlinerPflanzeBerlinerPflanze

    Schreibfehler: nicht darfst. Entschuldigung.

    Kommentar von maeusi2008 maeusi2008maeusi2008

    Nee ich würde von einem Vollzeitjob zum anderen wechseln, das ich Betriebsgeheimnisse ausplaudere könnte eine Idee vom neuen Chef sein, aber da ich in die Machenschaften des alten Chefs nicht eingeweiht bin und es mich auch nicht wirklich interessiert hat, fällt das aus. Erlischt denn die Schweigepflicht mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses?

    Kommentar von BerlinerPflanze BerlinerPflanzeBerlinerPflanze

    Nein. Die Schweigepflicht erlischt nicht. Höre auf Deine Intuition. Ich wünsche Dir das Beste.

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    Antwort von buech2 buech2

    Was soll, daran Unrechtes sein, ist eher eine moralische Frage, müssten allerdings schon super Angebot kommen , man muss das Gesamtpacket im Auge haben.

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    Antwort von Krimhild Krimhild

    Warum nicht? Konkurrenz belebt das Geschäft......

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