Bei den mobilen Geschwindigkeitsmessgeräten bin ich lt. meinem Tacho immer schneller als die Anzeige hergibt. Ist das bei Euch auch so? Oder zeigt das Gerät von vornherein weniger an, oder ist mein Tacho falsch eingestellt?
Antworten (8)
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BenjyBenjy
Der Tacho zeigt generell ca. 3% zu viel an. Das ist bei jedem PKW so. Transporter mit Fahrtenschreiber und LKW haben einen geeichten Tachometer installiert, welcher die exakte Geschwindigkeitn anzeigt.
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MismidMismid
dein Tacho sollte mehr anzeigen als die tatsächliche Geschwindigkeit und auf keinen Fall weniger. Ein Tacho der weniger anzeigt ist nicht erlaubt. Außerdem kann sich die angezeigt Geschwindigkeit ändern wenn man eine andere Felgen/Reifengröße benutzt
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CaryAnne84CaryAnne84
Also bei mir zeigt der Tacho egal ob ich mit einem der Fahrzeuge meiner Eltern unterwegs bin oder mit dem von meinem Freund immer mind. 5 km/h mehr an als ich laut Messgeräten am Straßenrand fahre.
Ist bei den meisten Fahrzeugen so glaub ich. -
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Cinamon83Cinamon83
Das ist auch gut so, denn es ist gesetzlich festgelegt, dass ein Tacho zwar weniger als die gefahrene Geschwindigkeit anzeigen darf, aber keinesfalls mehr! Deswegen stellen die meisten Firmen die etwas niedriger ein. Hier der Gesetzesauszug: Hier ist die Antwort, warum der Tacho ZU WENIG angibt, es ist sogar PER GESETZ geregelt: Die EU schreibt nämlich vor, dass der Tacho eine Abweichung haben MUSS und zwar in Artikel 4 Absatz 4 der Richtlinie 75/443/EWG des Rates vom 26. Juni 1975 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Rückwärtsgang und das Geschwindigkeitsmeßgerät in Kraftfahrzeugen
Ich zitiere:
VORSCHRIFTEN
4.1 . Die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers muß sich im direkten Sichtfeld des Fahrers befinden , und der Anzeigewert muß sowohl bei Tag als auch bei Nacht eindeutig erkennbar sein .
Der Anzeigebereich muß so groß sein , daß er die vom Fahrzeughersteller angegebene Hoechstgeschwindigkeit des Fahrzeugtyps enthält .
4.2 . Bei Geschwindigkeitsmessern , die keine Digitalanzeige haben , Hier ist die Antwort:
Die EU schreibt vor, dass der Tacho eine Abweichung haben MUSS und zwar in der
Richtlinie 75/443/EWG des Rates vom 26. Juni 1975 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Rückwärtsgang und das Geschwindigkeitsmeßgerät in Kraftfahrzeugen
Ich zitiere:
VORSCHRIFTEN
4.1 . Die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers muß sich im direkten Sichtfeld des Fahrers befinden , und der Anzeigewert muß sowohl bei Tag als auch bei Nacht eindeutig erkennbar sein .
Der Anzeigebereich muß so groß sein , daß er die vom Fahrzeughersteller angegebene Hoechstgeschwindigkeit des Fahrzeugtyps enthält .
4.2 . Bei Geschwindigkeitsmessern , die keine Digitalanzeige haben , sondern eine Skale , muß diese eine deutliche Teilung haben .
4.2.1 . Die Teilstriche der Skale müssen nach 1 , 2 , 5 oder 10 km/h fortschreiten . Die Geschwindigkeitswerte , die ein Vielfaches von 20 km/h darstellen , sind auf der Skale anzugeben .
4.2.2 . Ein Geschwindigkeitsmeßgerät , das für den Verkauf in einem Mitgliedstaat hergestellt worden ist , in dem die Masseinheiten des Imperial System verwendet werden und Übergangsmaßnahmen gemäß Artikel 5 in Kraft sind , muß sowohl in km/h als auch in mph unterteilt sein ; die Teilstriche müssen nach 1 , 2 , 5 oder 10 km/h sowie nach 1 , 2 , 5 oder 10 mph fortschreiten , und die auf der Skale angegebenen Geschwindigkeitswerte müssen ein Vielfaches von 20 km/h und ein Vielfaches von 20 mph sein .
4.3 . Die Genauigkeit des Geschwindigkeitsmeßgeräts ist nach folgendem Prüfverfahren zu kontrollieren :
4.3.1 . Das Fahrzeug ist mit einem der Reifentypen der Normalausstattung auszurüsten . Die Prüfung ist für jeden vom Hersteller vorgesehenen Typ von Geschwindigkeitsmeßgeräten zu wiederholen .
4.3.2 . Die Belastung der das Geschwindigkeitsmeßgerät antreibenden Achse muß dem Gewicht nach 2.6 des Anhangs I der Richtlinie 70/156/EWG entsprechen .
4.3.3 . Die Bezugstemperatur am Geschwindigkeitsmesser beträgt 23 mehr oder weniger 5 * C .
4.3.4 . Bei jeder Prüfung muß der Reifendruck dem in 2.3 definierten Reifendruck im warmen Zustand entsprechen .
4.3.5 . Das Fahrzeug wird bei folgenden drei Geschwindigkeiten geprüft : 40 km/h , 80 km/h sowie 120 km/h oder 80 % der vom Hersteller angegebenen Hoechstgeschwindigkeit , wenn diese weniger als 150 km/h beträgt .
4.3.6 . Die Fehlergrenze des zur Messung der tatsächlichen Geschwindigkeit des Fahrzeugs verwendeten Kontrollgeräts darf nicht grösser sein als mehr oder weniger 1,0 % .
4.3.6.1 . Wenn eine Meßstrecke verwendet ist , muß sie eine ebene , trockene und ausreireichend griffige Oberfläche aufweisen .
4.4 . Die angezeigte Geschwindigkeit darf nie unter der tatsächlichen Geschwindigkeit liegen . Bei den unter 4.3.5 angegebenen Geschwindigkeiten sowie bei den Zwischenwerten muß zwischen der vom Geschwindigkeitsmesser angezeigten Geschwindigkeit V1 und der tatsächlichen Geschwindigkeit V2 folgende Beziehung bestehen : O * V1 - V2 * V2/10 + 4 km/h .
sondern eine Skale , muß diese eine deutliche Teilung haben .
4.2.1 . Die Teilstriche der Skalennmnmnmn
Zitat:müssen nach 1 , 2 , 5 oder 10 km/h fortschreiten . Die Geschwindigkeitswerte , die ein Vielfaches von 20 km/h darstellen , sind auf der Skale anzugeben .
4.2.2 . Ein Geschwindigkeitsmeßgerät , das für den Verkauf in einem Mitgliedstaat hergestellt worden ist , in dem die Masseinheiten des Imperial System verwendet werden und Übergangsmaßnahmen gemäß Artikel 5 in Kraft sind , muß sowohl in km/h als auch in mph unterteilt sein ; die Teilstriche müssen nach 1 , 2 , 5 oder 10 km/h sowie nach 1 , 2 , 5 oder 10 mph fortschreiten , und die auf der Skale angegebenen Geschwindigkeitswerte müssen ein Vielfaches von 20 km/h und ein Vielfaches von 20 mph sein .
4.3 . Die Genauigkeit des Geschwindigkeitsmeßgeräts ist nach folgendem Prüfverfahren zu kontrollieren :
4.3.1 . Das Fahrzeug ist mit einem der Reifentypen der Normalausstattung auszurüsten . Die Prüfung ist für jeden vom Hersteller vorgesehenen Typ von Geschwindigkeitsmeßgeräten zu wiederholen .
4.3.2 . Die Belastung der das Geschwindigkeitsmeßgerät antreibenden Achse muß dem Gewicht nach 2.6 des Anhangs I der Richtlinie 70/156/EWG entsprechen .
4.3.3 . Die Bezugstemperatur am Geschwindigkeitsmesser beträgt 23 mehr oder weniger 5 * C .
4.3.4 . Bei jeder Prüfung muß der Reifendruck dem in 2.3 definierten Reifendruck im warmen Zustand entsprechen .
4.3.5 . Das Fahrzeug wird bei folgenden drei Geschwindigkeiten geprüft : 40 km/h , 80 km/h sowie 120 km/h oder 80 % der vom Hersteller angegebenen Hoechstgeschwindigkeit , wenn diese weniger als 150 km/h beträgt .
4.3.6 . Die Fehlergrenze des zur Messung der tatsächlichen Geschwindigkeit des Fahrzeugs verwendeten Kontrollgeräts darf nicht grösser sein als mehr oder weniger 1,0 % .
4.3.6.1 . Wenn eine Meßstrecke verwendet ist , muß sie eine ebene , trockene und ausreireichend griffige Oberfläche aufweisen .
4.4 . Die angezeigte Geschwindigkeit darf nie unter der tatsächlichen Geschwindigkeit liegen . Bei den unter 4.3.5 angegebenen Geschwindigkeiten sowie bei den Zwischenwerten muß zwischen der vom Geschwindigkeitsmesser angezeigten Geschwindigkeit V1 und der tatsächlichen Geschwindigkeit V2 folgende Beziehung bestehen : O * V1 - V2 * V2/10 + 4 km/h .
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toscanellatoscanella Lt. meinem Tacho bin ich aber schneller als die Geschwindigkeit, die das Gerät an der Straße anzeigt. Ich fahre lt. Tacho 50 - lt. Gerät nur 38 kmh. Darf ich dann lt. Tacho 60 fahren (fahre ich dann tatsächlich knappe 50) oder wie mache ich es richtig?
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Cinamon83Cinamon83 Ahh, meine ich doch, sorry: Also nochmal: Tacho muss mehr anzeigen als du wirklich fährst. Halte dich also am besten an deinen Tacho- dann ist die chance geblitzt zu werden nicht so groß.
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Enhaneunzig Grundsätzlich ist es so, dass Messinstrumente einer Genauigkeitsklasse unterliegen. Diese wird entsprechend ihrer prozentualenen zulässigen Abweichung vom Maximalanzeigewert bezeichnet. Für Kfz liegt diese Abweichung bei 7%. D.h. ein Tacho, der bis 220 km/h anzeigt, darf eine maximale Abweichung von 15,4 km/h anzeigen. Da eine Abweichung aber sowohl in den positiven als auch negativen Bereich geht, eine Abweichung ins Negative aber aus o.g. Gründen nicht erlaubt ist, werden de facto Messgeräte eingesetzt, die eine Abweichung von max. 3,5% haben. Und um eine möglichst genaue Anzeige zu gewährleisten, ohne gegen o.g. Vorschriften zu verstoßen, werden die Messgeräte (hier Tachometer) so justiert, dass sie im Mittel 3,5% zuviel anzeigen. Wie bereits gesagt, sind diese 3,5% nicht auf den aktuell angezeigten Wert, sondern auf das Skalenmaximum bezogen. Heißt im konkreten Beispiel mit 220 km/h, dass der Tacho auch bei Tempo 50 im Extremfall 7,75 km/h zuviel anzeigen kann. Genauere Tachos sind durchaus möglich, aber teuer und daher meist nur in der Ober- oder Luxusklasse zu finden. Weitere Informationen zu Messtechnik, Statistik und Epsilonschlauch liefert sicher Wikipedia :-)
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mecanoqueenmecanoqueen
Oftmals ist auch der Grund, dass man die Felgen wechselt und andere Zoll-Größen verwendet.
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gamaschegamasche
Abweichungen, Toleranzen gibt es immer. Wenn die Abweichung mehr als 4% ausmacht, dann kann ein Defekt am Tacho vorliegen. Möglich sind auch falsche Rad-, Reifenkombinationen am Fahrzeug.
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Karli123Karli123
also bei mir ist es so, dass ich auf dem tacho schneller bin als auf dem navi! also wenn ich meine, ich fahr 50, sagt das navi, ich fahr 45 oder so ähnlich...
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toscanellatoscanella Ich meine die Geräte, die die Gemeinden an der Straße aufstellen, nicht das Navi.
Genau andersrum, Tacho darf nur schneller anzeigen als die tatsächliche Geschwindigkeit.