hat jemand schon Einspruch erhoben, und evtl. schon eine Antwort von Behördenseite erhalten oder irgendwie eine Ahnung? Für Regenwasser, das "unbestellt" von oben kommt, "zufällig" auf unserem Dach landet, und selten auf "meine Bestellung geliefert wird" und dann ins öffentliche Abwassernetz läuft, kann ich doch nichts!.. Ist es nicht auch so, dass dieses Regenwasser, der privat einlaufenden Regenwasserrohre, auch benötigt wird, um überhaupt auch den stinkenden Dreck in den Rohren weiterzutransportieren? Gibt es da vielleicht eine Ausnahmeregelung, wenn man mehr unversiegelte Fläche, als versiegelte Fäche hat, wo ja das Regenwasser eh versickert? Denn Regenwasser in der alten Grube (hier gibt es einen Überlaufschutz, der dann das Wasser bei zuviel Wasser ins öffentliche Abwassernetz abfließen läßt, was im Sommer nie der Fall ist, weil das Wasser kpl. zum Bewässern genutzt wird) oder Regentonnen oder Zysternen werden ja bei diesen Rechnungen auch nicht positiv berücksichtigt, außer sie wären kpl.vom öffentlichen Abwassernetz (also ohne Übelaufschutz) getrennt. Hat irgend jemand da schon Erfahrungswerte? Denn unsere Bescheide werden jetzt die nächsten Tage eingehen. Vielen Dank im Voraus.
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Abwassersplitting der Gemeinde oder Stadt für Grundstücke
Frage von
Hexle59
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