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Abwasserrohr zugefroren

Frage von Achilles215 Achilles215

Hallo habe folgendes Problem:

In der Dusche ist das Abflussrohr zugefroren (duschen nicht mehr möglich). Die Dusche befindet sich in einem sehr kleinen Raum mit Außenwand und ohne Heizung.

Frage 1: Würde die Installation einer Heizung ausreichen um das zufrieren zu vermeiden?

Frage 2: Wer zahlt den Einbau bzw. die nötige Maßnahme, der Mieter oder der Vermieter?

Frage 3: Ist der Vermieter überhaupt verpflichtet etwas zu tun? Das Problem dürfte sich von selbst lösen, wenn die Extremminusgrade vorbei sind.

Danke schonmal für eure Antworten!

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Antworten (9)

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    Antwort von Honigblumerich Honigblumerich

    Ich habe noch nie gehört, das eine ordungsgemäß gelegte Abwasserleitung z u g e f r o r e n ist. Ich glaube eher die ist verstopft( hat sich zugesetzt und der Frost verschlimmert das ganze noch. Aber dafür ict eindeutig der Vermieter zuständig !!!! Aber erst wenn der Frost vorbei ist ! ! !

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    Antwort von meister61 meister61

    wenn die Dusche und der Raum, in dem die Dusche steht, im Mietvertrag als gemietet drin stehen, muss der Vermieter deren Funktion sichern. Wie er das macht, ist seine Sache. Dies kann durch Einbau einer Heizung geschehen, was dann aber vollständig Sache des Vermieters wäre. Außerdem ist ein Raum, in dem nicht mindestens die Temperaturen laut Heizkostenverordnung erreicht werden (Badezimmer 22°) nicht bewohnbar. Sie brauchen also im Winter für diesen Raum keine Miete zahlen.

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    Antwort von DerHans DerHans

    Wenn das Ableitungsrohr zugefroren ist, kann das gfanz leicht passieren, dass es bei Auftauen platzt. Dann ist es Sache des Vermieters für Abhilfe zu sorgen. Wasserführende Leitungen dürfen nur in frostsicheren Räumen verlegt werden.

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    Antwort von Diddy57 Diddy57

    Hallo,evtl.hilft dir da ja ein sogenannter Frostwächter.Ich hab hier mal was vorbereitet.

    http://www.preisvergleich.de/search/landing/query/Frostw%C3%A4chter/s/google/koi...

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    Antwort von Kaltenbecher1 Kaltenbecher1

    1= ja 2=Vermieter 3=ja Spüle etwas streusalz mit wenig warmen wasser ein.

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    Antwort von Marcels85 Marcels85

    uii frag da lieber einen fachmann

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    Antwort von keiko42 keiko42

    Der Vermieter muss sich darum kümmern, Heizung würde natürlich helfen, wenn der vermieter das zahlen würde-außerdem ist Hygiene und Sauberkeit ein Grundbedürfnis und muss gewährleistet werden oder willst du solange muffeln...

    der Vermieter ist sehr wohl dazu verpflichtet hier Abhilfe zu schaffen und zwar Pronto, da kannst du sogar zum Anwalt gehen, wenn er sich da weigert und du kannst die Miete kürzen.

    Meine Arbeitskollegin hat nämlich gerade so ein ähnliches Problem..

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    Antwort von Keding Keding

    Ruf die Hausverwaltung an und klär das mit der, die weiß was am besten in dieser situation ist, und jede hausverwaltung hat einen Notdienst.

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    Antwort von mariannelund mariannelund

    wenn es nur der abfluß ist der zugefroren ist dann wirst du den vieleicht mit heissem wasser auftauen können nicht aber wenn es im rohr gefroren ist da wird das nicht funktionieren ist denn ein keller drunter so dass man an das rohr kommt? dann müßte das isoliert werden

    Kommentar von albatros albatrosalbatros

    Leider hat Wasser wenn es gefroren ist, die Eigenschaft sich beim Auftauen auszudehnen. Das führt dann zum Platzen der Leitung. Also Achtung! Besser das dem Vermieter überlassen, sonst schiebt er dem Mieter die Schuld in die Schuhe.

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