Wenn eine Abwasserleitung im Haus verstopft ist und von einem gewerblichen Kanalreinigungsunternehmen gereinigt werden muß, kann der Mieter an diesen Kosten anteilig beteiligt werden?
Abwasserleitung verstopft. Muss Kanalreiniger ran. Kann Mieter an Kosten anteilig beteiligt werden?
Antworten (6)
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johnnymcmuffjohnnymcmuff
was heisst "2.Bv" ? Vorab - Danke Die Betriebskostenverordnung (BetrKV) gilt in Deutschland seit dem 1. Januar 2004. Sie basiert auf den Regelungen des § 27 II. Berechnungsverordnung sowie der Anlage 3 zur II. Berechnungsverordnung und löst diese als gesonderte Definition der Betriebskosten ab. Es ergeben sich keine Änderungen für ältere Mietverträge.
Änderungen sind: dass zu den Müllbeseitigungskosten auch die Betriebskosten von Müllschluckern gehören. Zu den Kosten für Gemeinschaftsantenne und Kabelfernsehen gehören jetzt auch die Kosten, die nach dem Urheberrecht für die kabelweite Sendung entstehen. Bei Wasser- und Heizkosten sind nun Eichkosten umlagefähig. Auch die Kosten für Wäscheeinrichtungen wie Trocken- oder Bügelanlagen können nun auf die Mieter umgelegt werden.
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anitarianitari
kann der Mieter an diesen Kosten anteilig beteiligt werden?
Wenn der Mieter für die Verstopfung verantwortlich ist, ja. Schlimmstenfalls muß er sogar die gesamtem Kosten tragen.
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kaesefusskaesefuss
Ja, was war denn so böses im Rohr? Ist es eindeutig falsch dahin gekommen, wird der Vermieter das nicht zahlen wollen. Sind es Verwachsungen, die sich mit der Zeit angesammelt haben, keine Bange.
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suzisorglossuzisorglos
Ja, wenn er nachweislich die Verstopfung schuldhaft verursacht hat.
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Tabaluga1961Tabaluga1961
nein - für die alten leitungen ist Mieter nicht verantwortlich. Mieter zahlt nur positionen, die im Mv vereinbart und konform mit der 2. Bv gehen. Ansonsten kann er zu kleinrepararturen heran gezogen werden, wenn die im Einzelfall nicht über ca. 90,- E pro Fall gehen und das im Mv verankert ist.
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HarryKlein was heisst "2.Bv" ? Vorab - Danke
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LonoMisaLonoMisa
Ja, es ist ja keine Reparatur im eigentlichen Sinne, sondern eher eine "Wartungsmaßnahme"
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Tabaluga1961Tabaluga1961 dann zeig mir mal den entsprechenden teil in der 2. Bv
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johnnymcmuffjohnnymcmuff Wartung ist z.B. das regelmäßige überprüfen einer Gastherme!
Eine Verstopfung fällt nicht darunter.
Solte die Verstopfung Euer Verschulden sein,kann der Vermieter Euch haftbar machen.
Sind es alte Rohr die durch Verwachsungen verstoft sind, fällt es unter Reaparatur/Instandhaltung und ist Sache des Vermieters,