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Abwasserleitung verstopft. Muss Kanalreiniger ran. Kann Mieter an Kosten anteilig beteiligt werden?

Frage von HarryKlein HarryKlein

Wenn eine Abwasserleitung im Haus verstopft ist und von einem gewerblichen Kanalreinigungsunternehmen gereinigt werden muß, kann der Mieter an diesen Kosten anteilig beteiligt werden?

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Antworten (6)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von johnnymcmuff johnnymcmuff

    was heisst "2.Bv" ? Vorab - Danke Die Betriebskostenverordnung (BetrKV) gilt in Deutschland seit dem 1. Januar 2004. Sie basiert auf den Regelungen des § 27 II. Berechnungsverordnung sowie der Anlage 3 zur II. Berechnungsverordnung und löst diese als gesonderte Definition der Betriebskosten ab. Es ergeben sich keine Änderungen für ältere Mietverträge.

    Änderungen sind: dass zu den Müllbeseitigungskosten auch die Betriebskosten von Müllschluckern gehören. Zu den Kosten für Gemeinschaftsantenne und Kabelfernsehen gehören jetzt auch die Kosten, die nach dem Urheberrecht für die kabelweite Sendung entstehen. Bei Wasser- und Heizkosten sind nun Eichkosten umlagefähig. Auch die Kosten für Wäscheeinrichtungen wie Trocken- oder Bügelanlagen können nun auf die Mieter umgelegt werden.

    Kommentar von johnnymcmuff johnnymcmuffjohnnymcmuff

    Solte die Verstopfung Euer Verschulden sein,kann der Vermieter Euch haftbar machen.

    Sind es alte Rohr die durch Verwachsungen verstoft sind, fällt es unter Reaparatur/Instandhaltung und ist Sache des Vermieters,

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    Antwort von anitari anitari

    kann der Mieter an diesen Kosten anteilig beteiligt werden?

    Wenn der Mieter für die Verstopfung verantwortlich ist, ja. Schlimmstenfalls muß er sogar die gesamtem Kosten tragen.

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    Antwort von kaesefuss kaesefuss

    Ja, was war denn so böses im Rohr? Ist es eindeutig falsch dahin gekommen, wird der Vermieter das nicht zahlen wollen. Sind es Verwachsungen, die sich mit der Zeit angesammelt haben, keine Bange.

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    Antwort von suzisorglos suzisorglos

    Ja, wenn er nachweislich die Verstopfung schuldhaft verursacht hat.

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    Antwort von Tabaluga1961 Tabaluga1961

    nein - für die alten leitungen ist Mieter nicht verantwortlich. Mieter zahlt nur positionen, die im Mv vereinbart und konform mit der 2. Bv gehen. Ansonsten kann er zu kleinrepararturen heran gezogen werden, wenn die im Einzelfall nicht über ca. 90,- E pro Fall gehen und das im Mv verankert ist.

    Kommentar von HarryKlein HarryKlein

    was heisst "2.Bv" ? Vorab - Danke

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    Antwort von LonoMisa LonoMisa

    Ja, es ist ja keine Reparatur im eigentlichen Sinne, sondern eher eine "Wartungsmaßnahme"

    Kommentar von Tabaluga1961 Tabaluga1961Tabaluga1961

    dann zeig mir mal den entsprechenden teil in der 2. Bv

    Kommentar von johnnymcmuff johnnymcmuffjohnnymcmuff

    Wartung ist z.B. das regelmäßige überprüfen einer Gastherme!

    Eine Verstopfung fällt nicht darunter.

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