Sind Abwasserschäden (Wasser aus der Duschtasse) durch eine Gebäudeversicherung gedeckt?
Danke, Sanguru
Sind Abwasserschäden (Wasser aus der Duschtasse) durch eine Gebäudeversicherung gedeckt?
Danke, Sanguru
Dies ist nicht so einfach zu beantworten, weil es dazu zwei Versicherungen gibt: 1) Die Hausratversicherung (HR), die aber nur bei Schäden am Hausrat eintritt. Hausrat sind üblicherweise die Gegenstände, die ich im Rahmen eines Umzuges mitnehme. 2) In der Gebäudeversicherung (VG), sofern dieses Risiko dort (Leitungswasser = Lw) mitversichert ist. In der HR ist das Risiko Lw fester Bestandteil des Vertrages, in der VG kann dieses Risiko Lw gegen Beitragszuschlag versichert werden. Ein Lw-Schaden kann also beide Verträge betreffen. Grundvoraussetzung aber ist, dass i.a.R. das Wasser bestimmungswidrig ausgetreten und mit dem Rohrsystem fest verbunden ist. Neuere Bedingungen leisten aber in weiteren Fällen inzwischen auch Versicherungsschutz. Reines Putz- oder Planschwasser ist aber nicht mitversichert. Dazu müssten hier noch nähere bzw. genauere Angaben gemacht werden wie es passiert ist bzw. bei welcher Tätigkeit.
Bestimmungswidirg austretendes Leitungswasser aus Zu- oder Ableitungen. Gebäudeschäden sind abgedeckt. Inventar über die Hausratversicherung.
Wenn du das Haus auf den Kopf stellst, ist alles, was runter fällt HAUSRAT
In der Regel ist das die Zuständigkeit der Hausratversicherung bei Schäden am eigenen Eigentum oder der Haftpflicht, wenn bei deinem untendrunter Wasser von der Decke tropft und Schaden anrichtet.
Sieh im Vertrag nach.Die Hausratversicherung wäre die richtige.
Allerdings gilt es die Vertragsinhalte dahingehend zu überprüfen, ob lediglich klassische Wasserschäden oder auch Abwässerschäden durch die Police abgedeckt werden.
Nein. Leitungswasserschäden im Sinne der Versicherungsbedingungen sind i.d.R. eingeschränkt auf Schäden durch den bestimmungswidrigen Austritt von Wasser aus den Rohren der Wasserver- und -Entsorgung, oft sind auch wärmetragende Flüssigkeiten (Heizungssystem) eingeschlossen. Die Undichtigkeit einer Duschtasse dürfte eher nicht unter den Versicherungsschutz fallen.
Auch das Wasser in einer Duschtasse oder Badewanne, kommt aus Leitungen. Wenn die Badewanne überläuft, ist auch das versichert.
Wer ist für eine ggf. Verstopfung verantwortlich. Nicht immer ist, falls es sich um eine solche handelt und es eine Mietwohnung handelt der VM bzw. dessen Gebäudeversicherung zuständig.
Versicherung anrufen, denn Sachverhalt schildern und schon gibt es eine Antwort - so einfach kann das sein....
einbauküche und ander einbausachen fallen nicht raus sind trotzdem in der HR versichert (un in wgb)