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gefragt von melanie1981 am 09.01.2009 um 9:27 Uhr

Support
Kommentar zur Frage vom Support

Liebe melanie1981,

bitte achte doch in Zukunft auch auf die Leerzeichen, die Deine Frage lesbarer machen. Fragen wie die obige provozieren unpassende nicht hilfreiche Antworten.

Viele Grüße

Verena vom gutefrage.net-Support

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Mariposa68
beantwortet von Mariposa68 am 9. Januar 2009 09:28
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erstmalmusstdudeinemvermieterbescheidsagendaserdasschnellbehebt

Kommentar von 612958d8034ce735d7e9678ecfc2c33esmallBaiana am 9. Januar 2009 09:30

Super! :-)

Kommentar von 4f4723589a7882776b1169a2a332cdf5smallDenise180685 am 9. Januar 2009 09:30

lol DH!

Kommentar von Bdeea491ff109356d11da59e864ad080smallNellina am 9. Januar 2009 09:31

4xDH

Kommentar von C4cb0a35f7e8ee90fcebd369544d6ef5smallForsthouse am 9. Januar 2009 09:34

durchdrehen

Kommentar von melanie1981 am 9. Januar 2009 09:32

dieses weis er schon seit drei tagen

Kommentar von A3b9797a68e5a8cf1ed532b82d36b0a6smallMariposa68 am 9. Januar 2009 09:34

Dann teil ihm mit, das du ab sofort die Miete kürzen willst, oder frag beim Miterschutzbund nach.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 9. Januar 2009 09:29
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wenduinderlagebistordentlichzuschreibenunddemvermieterchriftlicheinefristgestellthastunderdenmangelbiszudiesemzeitpunktnichtabgestellthatabdemfolgemonat

Kommentar von 612958d8034ce735d7e9678ecfc2c33esmallBaiana am 9. Januar 2009 09:30

hihi

Guten Morgen, Andreas. :-)

Kommentar von F4a3034a2625b30d6857a5e93c1c8892smallandreas48 am 9. Januar 2009 09:31

GutenMorgenBaiana...und einen eiskalten Gruß zurück


hoppelpoppel
beantwortet von hoppelpoppel am 9. Januar 2009 09:29
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http://dejure.org/gesetze/BGB/536.html ab da durchwälzen. unter fristsetzung anschreiben, damit der vermieter zeit hat, den mangel zu beseitigen. soviel sei gesagt. vorher kannste auch nix mindern.


firstguardian
beantwortet von firstguardian am 9. Januar 2009 09:31
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Nachdem Deine Leertaste wieder enteist ist, solltest Du dies dem Vermieter vorsorglich schritlich mitteilen und darüber hinaus jetzt sofort den Klempner und den Vermieter anrufen. Hier besteht für Dich die Mitwirkungspflicht zur Verhinderung größeren Schadens! Rohrbruch mit Folgen, wenn die Leitung wieder auftaut! Das ist dann weniger Lustig!!!

Kommentar von 7e9466ad4b2775ee9b886b1bc4743e17smallFenchurch am 9. Januar 2009 09:34

Leertaste enteist - gröhl! Der war gut!

Kommentar von 1221027c711343f9f81a626ec933f268smallheimwerker am 9. Januar 2009 09:41

Das ist nur teilweise richtig. Hier liegt ein Mangel vor, den der Vermieter offenbar wissentlich in Kauf nimmt. Da hört dann langsam auch die Obhuts-Mitwirkungspflicht auf. Dieser Sachstand existiert sicherlich nicht erst seit diesem Winter. Der Vertragsgemäße Gebrauch der Leitungen ist beeinträchtigt. Das ermöglicht eine Mietkürzung nach vorheriger schriftlicher Aufforderung mit Fristsetzung zur Beseitigung des Schadens. Ist eine Beseitigung aus gutem Grund nicht möglich, ist der Vermieter in der Pflicht, nach Wegfall des Grundes den Mangel zu beheben. Auch in diesem Fall gilt, erst mit dem Vermieter vernünftig sprechen. MfG

Kommentar von 28bd8b9b205a481a6081815aa3dca730smallbienyx88 am 9. Januar 2009 09:47

Genau richtig! Du bist mit dem Mietvertrag nämlich automatisch eine sogenannte "Obhutspflicht" eingegangen. Sofort Vermieter und Klempner zu dir bestellen! Fristsetzung ist in diesem Fall nicht nötig, da es sich quasi um einen Notfall handelt, weil du kein Wasser zur Verfügung hast UND weil du sonst deine Obhutspflicht verletzt. Da kann dir der Vermieter garnichts!!

Kommentar von 1221027c711343f9f81a626ec933f268smallheimwerker am 9. Januar 2009 09:50

Den Klempner auf eigene Faust zu bestellen würde ich unterlassen. Denn, der Auftraggeber zahlt erst einmal. Es kann nur über den Vermieter gehen und wenn der sich weigert, dann schriftlich mit Fristsetzung. Der Schriftsatz dient auch nach evtl. Schäden der Beweisführung, dass man seiner Obhutspflicht genüge getan hat. MfG


saskia1201
beantwortet von saskia1201 am 9. Januar 2009 09:28
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kennst du kein leerzeichen?? kopfschüttel


anonym
beantwortet von newcomer am 9. Januar 2009 09:29
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Küche beheizen, Rohre mit Frostschutzheizung überziehen, da wo sie frei liegen

Kommentar von melanie1981 am 9. Januar 2009 09:31

liegen weder rohre noch leitungen zu gänglich frei für uns so das wir laut vermieter abwarten müssen


anonym
beantwortet von jockl am 9. Januar 2009 09:31
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Sofort überhaupt nicht, ggf. wenn Ursache bekannt und der VM diese zu vertreten hat. Aber dann auch erst nach befristeter Aufforderung, das Prob zu beseitigen. Vorsicht bei Selbsthilfe - Auftauen.

Kommentar von ChrisRheinbach am 9. Januar 2009 09:32

Eben, wenn er das zu vertreten hat. Das ist teilweise Höhere Gewalt


Tabaluga1961
beantwortet von Tabaluga1961 am 9. Januar 2009 14:40
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nur wenn der Vermieter hellsherische Fähigkeiten hat weis er schon, das da was zugefroren ist. Wenn nicht soltlest du einen Brief schreiben - aber nach Grammatikregeln!!! Er muss die Möglichkeit haben den Schaden zu beheben. Und wenn du es nciht meldest und weiterer Schaden entsteht durch das eingeforene, bist du noch haftbar - da vergeht dir der Spaß.


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