
Liebe melanie1981,
bitte achte doch in Zukunft auch auf die Leerzeichen, die Deine Frage lesbarer machen. Fragen wie die obige provozieren unpassende nicht hilfreiche Antworten.
Viele Grüße
Verena vom gutefrage.net-Support

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wenduinderlagebistordentlichzuschreibenunddemvermieterchriftlicheinefristgestellthastunderdenmangelbiszudiesemzeitpunktnichtabgestellthatabdemfolgemonat

http://dejure.org/gesetze/BGB/536.html ab da durchwälzen. unter fristsetzung anschreiben, damit der vermieter zeit hat, den mangel zu beseitigen. soviel sei gesagt. vorher kannste auch nix mindern.

Nachdem Deine Leertaste wieder enteist ist, solltest Du dies dem Vermieter vorsorglich schritlich mitteilen und darüber hinaus jetzt sofort den Klempner und den Vermieter anrufen. Hier besteht für Dich die Mitwirkungspflicht zur Verhinderung größeren Schadens! Rohrbruch mit Folgen, wenn die Leitung wieder auftaut! Das ist dann weniger Lustig!!!
Fenchurch am 9. Januar 2009 09:34 Leertaste enteist - gröhl! Der war gut!
heimwerker am 9. Januar 2009 09:41 Das ist nur teilweise richtig. Hier liegt ein Mangel vor, den der Vermieter offenbar wissentlich in Kauf nimmt. Da hört dann langsam auch die Obhuts-Mitwirkungspflicht auf. Dieser Sachstand existiert sicherlich nicht erst seit diesem Winter. Der Vertragsgemäße Gebrauch der Leitungen ist beeinträchtigt. Das ermöglicht eine Mietkürzung nach vorheriger schriftlicher Aufforderung mit Fristsetzung zur Beseitigung des Schadens. Ist eine Beseitigung aus gutem Grund nicht möglich, ist der Vermieter in der Pflicht, nach Wegfall des Grundes den Mangel zu beheben. Auch in diesem Fall gilt, erst mit dem Vermieter vernünftig sprechen. MfG
bienyx88 am 9. Januar 2009 09:47 Genau richtig! Du bist mit dem Mietvertrag nämlich automatisch eine sogenannte "Obhutspflicht" eingegangen. Sofort Vermieter und Klempner zu dir bestellen! Fristsetzung ist in diesem Fall nicht nötig, da es sich quasi um einen Notfall handelt, weil du kein Wasser zur Verfügung hast UND weil du sonst deine Obhutspflicht verletzt. Da kann dir der Vermieter garnichts!!
heimwerker am 9. Januar 2009 09:50 Den Klempner auf eigene Faust zu bestellen würde ich unterlassen. Denn, der Auftraggeber zahlt erst einmal. Es kann nur über den Vermieter gehen und wenn der sich weigert, dann schriftlich mit Fristsetzung. Der Schriftsatz dient auch nach evtl. Schäden der Beweisführung, dass man seiner Obhutspflicht genüge getan hat. MfG
Küche beheizen, Rohre mit Frostschutzheizung überziehen, da wo sie frei liegen
liegen weder rohre noch leitungen zu gänglich frei für uns so das wir laut vermieter abwarten müssen
Sofort überhaupt nicht, ggf. wenn Ursache bekannt und der VM diese zu vertreten hat. Aber dann auch erst nach befristeter Aufforderung, das Prob zu beseitigen. Vorsicht bei Selbsthilfe - Auftauen.
Eben, wenn er das zu vertreten hat. Das ist teilweise Höhere Gewalt
nur wenn der Vermieter hellsherische Fähigkeiten hat weis er schon, das da was zugefroren ist. Wenn nicht soltlest du einen Brief schreiben - aber nach Grammatikregeln!!! Er muss die Möglichkeit haben den Schaden zu beheben. Und wenn du es nciht meldest und weiterer Schaden entsteht durch das eingeforene, bist du noch haftbar - da vergeht dir der Spaß.
Super! :-)
lol DH!
4xDH
durchdrehen
dieses weis er schon seit drei tagen
Dann teil ihm mit, das du ab sofort die Miete kürzen willst, oder frag beim Miterschutzbund nach.