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abwanndarfichmietekürzekeinwasserinderküchedurcheinfrierungderwasserleitung

Frage von melanie1981 melanie1981
Ein Hinweis zur Frage support

Liebe melanie1981,

bitte achte doch in Zukunft auch auf die Leerzeichen, die Deine Frage lesbarer machen. Fragen wie die obige provozieren unpassende nicht hilfreiche Antworten.

Viele Grüße

Verena vom gutefrage.net-Support

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Antworten (9)

  • 11
    Antwort von Mariposa68 Mariposa68

    erstmalmusstdudeinemvermieterbescheidsagendaserdasschnellbehebt

    Kommentar von Baiana BaianaBaiana

    Super! :-)

    Kommentar von Denise180685 Denise180685Denise180685

    lol DH!

    Kommentar von Nellina NellinaNellina

    4xDH

    Kommentar von Forsthouse ForsthouseForsthouse

    durchdrehen

    Kommentar von melanie1981 melanie1981

    dieses weis er schon seit drei tagen

    Kommentar von Mariposa68 Mariposa68Mariposa68

    Dann teil ihm mit, das du ab sofort die Miete kürzen willst, oder frag beim Miterschutzbund nach.

  • 3
    Antwort von andreas48 andreas48

    wenduinderlagebistordentlichzuschreibenunddemvermieterchriftlicheinefristgestellthastunderdenmangelbiszudiesemzeitpunktnichtabgestellthatabdemfolgemonat

    Kommentar von Baiana BaianaBaiana

    hihi

    Guten Morgen, Andreas. :-)

    Kommentar von andreas48 andreas48andreas48

    GutenMorgenBaiana...und einen eiskalten Gruß zurück

  • 1
    Antwort von firstguardian firstguardian

    Nachdem Deine Leertaste wieder enteist ist, solltest Du dies dem Vermieter vorsorglich schritlich mitteilen und darüber hinaus jetzt sofort den Klempner und den Vermieter anrufen. Hier besteht für Dich die Mitwirkungspflicht zur Verhinderung größeren Schadens! Rohrbruch mit Folgen, wenn die Leitung wieder auftaut! Das ist dann weniger Lustig!!!

    Kommentar von Fenchurch FenchurchFenchurch

    Leertaste enteist - gröhl! Der war gut!

    Kommentar von heimwerker heimwerkerheimwerker

    Das ist nur teilweise richtig. Hier liegt ein Mangel vor, den der Vermieter offenbar wissentlich in Kauf nimmt. Da hört dann langsam auch die Obhuts-Mitwirkungspflicht auf. Dieser Sachstand existiert sicherlich nicht erst seit diesem Winter. Der Vertragsgemäße Gebrauch der Leitungen ist beeinträchtigt. Das ermöglicht eine Mietkürzung nach vorheriger schriftlicher Aufforderung mit Fristsetzung zur Beseitigung des Schadens. Ist eine Beseitigung aus gutem Grund nicht möglich, ist der Vermieter in der Pflicht, nach Wegfall des Grundes den Mangel zu beheben. Auch in diesem Fall gilt, erst mit dem Vermieter vernünftig sprechen. MfG

    Kommentar von bienyx88 bienyx88bienyx88

    Genau richtig! Du bist mit dem Mietvertrag nämlich automatisch eine sogenannte "Obhutspflicht" eingegangen. Sofort Vermieter und Klempner zu dir bestellen! Fristsetzung ist in diesem Fall nicht nötig, da es sich quasi um einen Notfall handelt, weil du kein Wasser zur Verfügung hast UND weil du sonst deine Obhutspflicht verletzt. Da kann dir der Vermieter garnichts!!

    Kommentar von heimwerker heimwerkerheimwerker

    Den Klempner auf eigene Faust zu bestellen würde ich unterlassen. Denn, der Auftraggeber zahlt erst einmal. Es kann nur über den Vermieter gehen und wenn der sich weigert, dann schriftlich mit Fristsetzung. Der Schriftsatz dient auch nach evtl. Schäden der Beweisführung, dass man seiner Obhutspflicht genüge getan hat. MfG

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    Antwort von hoppelpoppel hoppelpoppel

    http://dejure.org/gesetze/BGB/536.html ab da durchwälzen. unter fristsetzung anschreiben, damit der vermieter zeit hat, den mangel zu beseitigen. soviel sei gesagt. vorher kannste auch nix mindern.

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    Antwort von Tabaluga1961 Tabaluga1961

    nur wenn der Vermieter hellsherische Fähigkeiten hat weis er schon, das da was zugefroren ist. Wenn nicht soltlest du einen Brief schreiben - aber nach Grammatikregeln!!! Er muss die Möglichkeit haben den Schaden zu beheben. Und wenn du es nciht meldest und weiterer Schaden entsteht durch das eingeforene, bist du noch haftbar - da vergeht dir der Spaß.

  • 0
    Antwort von Dawidowitsch Dawidowitsch

    http://www.bild.de/BILD/news/2008/09/08/wie-mindere-ich-meine-miete-richtig.html

  • 0
    Antwort von jockl jockl

    Sofort überhaupt nicht, ggf. wenn Ursache bekannt und der VM diese zu vertreten hat. Aber dann auch erst nach befristeter Aufforderung, das Prob zu beseitigen. Vorsicht bei Selbsthilfe - Auftauen.

    Kommentar von ChrisRheinbach ChrisRheinbachChrisRheinbach

    Eben, wenn er das zu vertreten hat. Das ist teilweise Höhere Gewalt

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    Antwort von newcomer newcomer

    Küche beheizen, Rohre mit Frostschutzheizung überziehen, da wo sie frei liegen

    Kommentar von melanie1981 melanie1981

    liegen weder rohre noch leitungen zu gänglich frei für uns so das wir laut vermieter abwarten müssen

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    Antwort von saskia1201 saskia1201

    kennst du kein leerzeichen?? kopfschüttel

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