gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Abwann darf man denn jetzt eigentlich Alkohol trinken?

gefragt von Niklas1011Niklas1011 am 13.11.2008 um 21:05 Uhr

Abwann darf man Bier und Wein trinken? Oder geht das ab bestimmten Prozenten..? Interessiert mich gerade. Wenn es geht mit einem Link versehen. Danke.

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

Recht x 35.178 Ernährung x 15.063 alkohol x 3.296 freundschaft x 2.452 trinken x 1.839 mädchen x 1.452 jungs x 974 gesetze x 566 und x 286 erlaubnis x 81 zwischen x 18

gargamel2003
beantwortet von gargamel2003 am 13. November 2008 21:06
7x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ab dem Alter, in dem man in der Lage ist, das selbständig im Internet zu recherchieren.

Kommentar von E7833c8129179618ea8f8203252a8524smallvollimleben am 13. November 2008 21:07

DH

Kommentar von 4725ca7f0cc0c12acc966903410a55e0smallNiklas1011 am 13. November 2008 21:07

HaHAAAA!!!!


MuskeTier
beantwortet von MuskeTier am 21. November 2008 18:38
6x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Alkohol ist ein Suchtgift, das nach kurzer Zeit nicht mehr zu dosieren ist.

Nach genau 50 Jahre langem Ringen mit dem Alkohol habe ich vor eineinhalb Jahren beschlossen, in diesem Leben keinen Tropfen irgendeiner Rauschdroge inklusive Alkohol mehr anzurühren.

Diesem Entschluß bin ich bis heute treu geblieben. Bitte drückt meinen Lieben und mir die Daumen, daß das auch für den Rest meines inzwischen lebenswerten Lebens so bleibt.


anonym
beantwortet von mrbig90 am 13. November 2008 21:06
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

ich mein mit 16 bier und ab 18 kurzen

Kommentar von 4725ca7f0cc0c12acc966903410a55e0smallNiklas1011 am 13. November 2008 21:08

Denke ich auch, nur ich will nicht dumm dastehen wenn es doch ab 18 ist.

Kommentar von mrbig90 am 13. November 2008 21:11

nene bier ab 16 aufjedenfall


moon73
beantwortet von moon73 am 13. November 2008 21:08
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Leider erlaubt das Gesetz , daß Jugendliche ab 16 Jahren Bier und Wein und Sekt trinken dürfen.

http://www.alcohol-encyclopedia.eu/AL_GE/juschg.shtml

Kommentar von Simple_avatar8smallHuibuhxD am 23. November 2008 13:00

wiesoo leider?


anonym
beantwortet von Bodenseher am 13. November 2008 21:06
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

so ab 20 Uhr

so schreibt es mir meine Frau vor

Kommentar von 4725ca7f0cc0c12acc966903410a55e0smallNiklas1011 am 13. November 2008 21:07

Wie alt bist du? 5 Jahre?

Kommentar von Bodenseher am 13. November 2008 21:09

etwas drüber aber nicht viel

Kommentar von tonks am 13. November 2008 21:12

Kluge Frau - DH !


anonym
beantwortet von daschulja am 10. März 2009 18:22
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Also ich würde mal sagen bier und wein darf man ab 16 jahren trinken und natührlich hängt es von der prozent zahl ab.


anonym
beantwortet von erken am 7. Februar 2009 08:16
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ist besser überhaupt nicht anfangen, schlechte Bremsen oder gute Freunde die das machen und schnell kannst du ohne Alkohol nicht mehr normal sich fühlen, im meinem leben habe ich mit solche sachen viel gesehen


beautyful
beantwortet von beautyful am 9. Januar 2009 11:33
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

also bei mir war das schon immer komisch als ich 14 war war ich schon 1.78m gross udn ich hab überall alkohol bekommen die dachten bestimmt ich wär 18 oder so und jetzt bekomm ich keins weil sie das mir nicht glauben obwohl ich 19 bin ^^


sunshine13
beantwortet von sunshine13 am 13. November 2008 21:11
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Bier ab 16...


manu271
beantwortet von manu271 am 13. November 2008 21:10
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

§ 9 Alkoholische Getränke (1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen 1. Branntwein, branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel, die Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche, 2. andere alkoholische Getränke an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden. (2) Absatz 1 Nr. 2 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person begleitet werden. (3) In der Öffentlichkeit dürfen alkoholische Getränke nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat 1. an einem für Kinder und Jugendliche unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder 2. in einem gewerblich genutzten Raum aufgestellt und durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche alkoholische Getränke nicht entnehmen können. § 20 Nr. 1 des Gaststättengesetzes bleibt unberührt. (4) Alkoholhaltige Süßgetränke im Sinne des § 1 Abs. 2 und 3 des Alkopopsteuergesetzes dürfen gewerbsmäßig nur mit dem Hinweis „Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten, § 9 Jugendschutzgesetz“ in den Verkehr gebracht werden. Dieser Hinweis ist auf der Fertigpackung in der gleichen Schriftart und in der gleichen Größe und Farbe wie die Markenoder Phantasienamen oder, soweit nicht vorhanden, wie die Verkehrsbezeichnung zu halten und bei Flaschen auf dem Frontetikett anzubringen

auszug aus dem Jugendschutzgesetz


bitmap
beantwortet von bitmap am 13. November 2008 21:09
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

schmieder
beantwortet von schmieder am 13. November 2008 21:07
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

bier und wein ab 16. kein portwein oder ähnliches über 15%. sonstiger alkohol ab 18.


happyfeat
beantwortet von happyfeat am 13. November 2008 21:06
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

kommt drauf an..


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.