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Abwahl von einzelnen Betriebsratmitgliedern wegen Missbrauch

gefragt von Susir am 10.04.2008 um 12:41 Uhr

wenn feste BR-Mitglieder an einer BR-Sitzung nicht teilnehmen um Nachrückern einen Kündigugsschuts zu verschaffen. Kann bzw darf man solche BR-Mitglieder abwählen.


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anonym
beantwortet von benutzer27 am 10. April 2008 12:51
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Eine Abwahl des BR ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Die Hürden sind dabei sehr hoch und letztendlich läuft es auf ein Verfahren beim Arbeitsgericht hinaus. Ein Fernbleiben an einer Sitzung und damit die Möglichkeit der Teilnahme eines Ersatzmitgliedes ist jedenfalls kein Grund. Allerdings verstehe ich auch dein Grundproblem nicht, warum willst du ein BR-Mitglied anschwärzen, weil es einem Ersatzkandidat die Teilnahme an einer Sitzung (und damit möglichen Kündigungsschutz) verschafft? Ich glaube du hast ein anderes Problem mit dem BR-Mitglied, oder?

Kommentar von Susir am 10. April 2008 13:20

nein aber das ist nur eines von vielen Problemen die die Belegschaft mit diesen Menschen hat. Auserdem wollte ich die Frage auch etwas vorsichtig stellen, und drittens geht es nicht darum um irgend jemanden an zu schwärzen.


Mietnormade
beantwortet von Mietnormade am 10. April 2008 12:43
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Der Betriebsrat wird auf Zeit gewählt somit ist eine Abwahl nicht möglich.

Kommentar von Susir am 10. April 2008 13:31

gibt es gar keine möglichkeit solche menschen aus dem Betriebsrat zu bekommen, die stellen eine Gefahr für die Belegschaft dar.Es ist nehmlich nur ein Beispiel wie in diesen Betribsrat falsch gearbeitet wird.

Kommentar von Simple_avatar4smallMietnormade am 10. April 2008 13:34

Der Betriebsrat wird gewählt. Wenn er bei der nächsten Wahl wieder die meisten Stimmen hat gibt es wenig Möglichkeiten.

Er begeht eine Straftat ist eine Möglichkeit.

Er kündigt selber.


Dominges
beantwortet von Dominges am 10. April 2008 12:54
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Sowie ich das verstehe gehts um ein einzelnes BR-Mitglied. Das kann man bestimmt sehr wohl abwählen oder ausschließen - schließlich ist im Betriebsverfassungsgesetz geregelt, wie ein BR-Mitglied sich zu verhalten hat.(Rechte und Pflichten) Und das geht mal mit Sicherheit nicht, wenn es "vorsätzlich" ist - man muss als BR-Mitglied an einer Sitzung teilnehmen ,wenn man im Hause ist. BR-ARbeit geht vor.

Kommentar von Susir am 10. April 2008 13:23

Das sehe ich auch so, aber weist dd mehr darüber? oder wo man Hielfe bekommen kann.

Kommentar von 12ee3de2890ca19e0108ff0c069e9a55smallDominges am 10. April 2008 13:37

schau mal hier: http://www.vnr.de/vnr/recht/arbeitsrecht/praxistipp_35056.html oder generell im Betriebsverfassungsgesetz: www.gesetze-im-internet.de/ Da findest Du bestimmt was! Viel Erfolg!




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