ich hatte mir von einem Schuldner eine Forderungsabtretung Erfüülungshalber unterzeichen lassen um direkt an sein Auftraggeber diese geltend u machen. Es stellte sich heraus das die Forderung von dem Drittschuldner nicht anerkannt bzw. an meinen Auftraggeber nicht zahlen will und somit auch nicht an mich. Da die Forderungsabtretung Erfüllungshalber ist und eine Klausel enthält "das der Schuldner diesen Betrag anerkennt zu schulden und auch versichert das er auf jede Einrede im Bezug auf Höhe und Grund der Forderung verzichtet" dachte ich eigentlich das ist ein sicheres Schuldanerkenntniss bzw. die Rechnungen werden nicht bestritten. Die Summe ist angegeben , Rechnungsnr. und von beiden Seiten Unterzeichnet. Natürlich bin ich mit der Forderunf wieder an meinen Auftraggeber heran getreten und habe Ihn Informiert das der Drittschuldner diese bestreitet und ich die Summe von Ihm einfordere. Keine Reaktion ....Sache an Anwalt abgegeben...er meinte ganz sicherer Fall kann nichts schief gehen....Nun legte die Gegenseite Widerspruch ein bzw. bestreitet die Forderung obwohl per Unterschrift anerkannt und genau mit Höhe der Gesamtsumme und mit Rechnungsnummern in der Abtretungserklärung anerkannt. Ich versteh das nicht Anwalt bestätigt ist 100% Anerkenntniss und steht klar in der Abtretungserklärung und ist Unterschrieben. Wie kann man sowas doch noch bestreiten ?
Mfg.
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