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Abtretungserklärung wie formulieren das Schuldner Forderung diese nicht bestreiten kann ?

Frage von Nicky76 Nicky76

ich hatte mir von einem Schuldner eine Forderungsabtretung Erfüülungshalber unterzeichen lassen um direkt an sein Auftraggeber diese geltend u machen. Es stellte sich heraus das die Forderung von dem Drittschuldner nicht anerkannt bzw. an meinen Auftraggeber nicht zahlen will und somit auch nicht an mich. Da die Forderungsabtretung Erfüllungshalber ist und eine Klausel enthält "das der Schuldner diesen Betrag anerkennt zu schulden und auch versichert das er auf jede Einrede im Bezug auf Höhe und Grund der Forderung verzichtet" dachte ich eigentlich das ist ein sicheres Schuldanerkenntniss bzw. die Rechnungen werden nicht bestritten. Die Summe ist angegeben , Rechnungsnr. und von beiden Seiten Unterzeichnet. Natürlich bin ich mit der Forderunf wieder an meinen Auftraggeber heran getreten und habe Ihn Informiert das der Drittschuldner diese bestreitet und ich die Summe von Ihm einfordere. Keine Reaktion ....Sache an Anwalt abgegeben...er meinte ganz sicherer Fall kann nichts schief gehen....Nun legte die Gegenseite Widerspruch ein bzw. bestreitet die Forderung obwohl per Unterschrift anerkannt und genau mit Höhe der Gesamtsumme und mit Rechnungsnummern in der Abtretungserklärung anerkannt. Ich versteh das nicht Anwalt bestätigt ist 100% Anerkenntniss und steht klar in der Abtretungserklärung und ist Unterschrieben. Wie kann man sowas doch noch bestreiten ?

Mfg.

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Antworten (2)

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    Antwort von Ahasoso Ahasoso

    Wenn Dein Anwalt seiner Sache so sicher ist, wie Du sagst, ist zu vermuten, dass durch den Widerspruch erst mal "Zeit" durch den Schuldner gewonnen wird. Bis so ein Rechtsstreit vor Gericht verhandelt wird, kann das ein Weilchen dauern. Richtet sich der Anspruch gegen eine Firma oder Privatperson? Besteht evtl. Insolvenzgefahr beim Schuldner?Eine Klage kostet auch erst mal Dein Geld, da die Gerichtskosten vom Kläger vorgestreckt werden müssen und auch Dein Anwalt hält die Hand auf. Erkundige Dich da vorab bei Deinem Anwalt, was auf Dich zukommen kann/kommt bei einem Rechtsstreit! Auch wenn Du 100% vor Gericht "Recht" bekommst, aber der Schuldner nicht zahlen kann, bleibst Du erst mal sowohl auf den Gerichts-/Anwaltskosten sowie auf Deiner Forderung sitzen. Du hast dann zwar einen "vollstreckbaren Titel mit 30 Jahre Gültigkeit", wenn aber nichts zu holen ist, dann kommt auch nichts. Also, wenn möglich prüfen, wie die Bonität des Schuldners ist,um daraus Schlüsse ziehen zu können, ob dieser zahlungsfähig ist. Besteht die Möglichkeit, eine Auskunft über den Schuldner einzuholen (-> Creditreform, Bürgel etc.)? Wurden gegen den Schuldner evtl. schon gerichtl. Mahnverfahren eingeleitet und schon "Titel" erwirkt, oder auch schon ein "Offenbarungseid" geleistet? Wenn da nichts zu holen ist, sehr gut abwägen, ob "schlechtem" Geld noch "gutes" hinterhergeworfen werden soll. Das ist natürlich auch eine Sache hinsichtlich des Betrages, der zu zahlen ist. Das solltest Du mit Deinem Anwalt besprechen, um das Risiko einschätzen zu können. Im übrigen bekommt man vor Gericht ein Urteil, nicht Recht...

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    Antwort von corvettedrv corvettedrv

    bestreiten kann man alles, die frage ist nur, ob dem recht gegeben wird vor gericht,denn darauf wirds hinauslaufen, das es vor dem gericht entschieden wird.

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