Hallo, ein junger Mann kann mit seinem Geld nicht umgehen und haut sein Gehalt sofort auf den Kopf und zahlt seine Verpflichtungen nicht. Unter anderem seine Miete nicht. Kann der vermieter - übrigens ein guter bekannter - eine Abtretung des mieters bekommen so dass der Arbeitgeber die Miete sofort auf das Mietkonto zahlt und den rest des gehalts auf sein eigenes konto? Wenn ja welchen Weg kann der Vermieter einschlagen?
Antworten (8)
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"Wie willste denn nem Kerl klarmachen das er wieder rausfliegt?" In dem Du ihm kündigst. Sind 2 Monatsmieten offen dann fristlos, hilfweise fristgerecht mit der gesetzlichen Frist von 3 Monaten. So macht man nichtzahlenden Mietern klar das sie rausfliegen. Das mit der Abtretung ist auch nicht die Lösung, denn die kann der Mieter jederzeit widerrufen.
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InternetmausInternetmaus
Hallo coloredhorse! Ist der junge Mann einsichtig? Lässt er mit sich reden? Dann könntest du vieleicht zwischen ihm, Arbeitgeber und Vermieter vermitteln, dass die sich zu dritt (evtl. auch noch einen Notar) zusammensetzen und eine schriftliche Vereinbarung treffen, dass die Miete gleich vom Arbeitgeber überwiesen wird = Lohnpfändung. Sollte vieleicht auch für die anderen Verpflichtungen sinnvoll sein, wenn er z.B. unterhaltspflichtig wäre. Wenn er das nicht einsieht, muss er mit den Konsequenzen leben, dass er über kurz oder lang nur noch unter der Brücke schlafen kann.
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Pixum Ich würde einfach mal dem Mieter freundlich den Vorschlag unterbreiten, vielleicht ist er ja einsichtig und stimmt dem zu.
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majush Eine Abtretungserklärung müsste vom Schuldner unterschrieben werden, aber das tut er wahrscheinlich nicht. Der Abeitgeber darf an keinem Fremden eine Lohnpfändung ( das ist es dann nunmal) abtreten. Es hilft nur über einen Anwalt, der den Mietmade, auch wenn es ein guter Bekannter ist, einklagen muss. Dies ist ein langer Weg und kostet nur unnötige Euro. Ich würde den ach so guten Bekannten die Wohnung kündigen und einen Zahlenden Mieter die Wohnung vermieten. Und an einam neuen Mieter vorher eine Schufaauskunft einholen, und ein polizeiliches Führungszeugnis, sowie einen Arbeitsvertrag, oder die letzten 4 Monate Lohnabrechnung vorlegen lassen und kontrollieren, ob er auch wirklich arbeitet. Klingt vielleicht alles wenig spiessig, aber Vertrauen gut, Kontrolle besser :-) Grüssle
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wunhtxwunhtx
Der VM muss mit dem Mieter den Vorgang besprechen. Ohne Rücksprache sollte niemand, auch kein VM, mit einem Arbeitgeber Kontakt aufnehmen.
Stimmt der Mieter zu, dann ist mit dem Arbeitgeber zu klären, ob er bereit ist, die monatliche Miete einzubehalten und zu überweisen.
Dem Arbeitgeber enstehen ganz erhebliche Kosten durch diesen Mehraufwand. Es ist daher nicht selbstverständlich, dass der Arbeitgeber mitmacht.
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Phoenix29Phoenix29
Dann kann er ja auch einen Dauerauftrag bei der Bank machen. Ohne sein Einverständnis geht das so nicht.
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coloredhorsecoloredhorse Er schaftt es angeblich nicht zur Bank zu kommen.
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coloredhorsecoloredhorse Ausserdem habe ich geschrieben das der Mieter eine Abtretung unterschreiben soll. Beim Hartz 4 geht das doch angeblich.
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zathorzathor
ich denke nicht, außerdem wäre dann der Arbeitgeber für die pünktliche Zahlung verantwortlich. Welcher Arbeitgeber würde sowas schon machen?
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Rudi2009Rudi2009
Der kann nur kündigen, oder mit dem bekannten Mieter eine Vereinbarung treffen, das der Arbeitgeber das Gehalt auf das Konto der Vermieters zahlt, und der dann den Rest weiterüberweist! Hallo, wie dumm ist das denn?
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coloredhorsecoloredhorse Wie willste denn nem Kerl klarmachen das er wieder rausfliegt? Die Eltern haben ihn auch schon vor die Tür gesetzt. 2 andere Wohnungen hat er schon verloren und nun hat er einfach online seine Autoversicherung vom Mietkonto abbuchen lassen. Gut, das geld wurde sofort wieder zurückgebucht, aber das kann ja nicht sein. Sollen wir ihn nun auch vor die Tür setzen oder seine Unkosten übernehmen und er kann den Rest versaufen. Ausserdem hast du was falsch verstanden. der Chef ssoll die miete auf das eine Konto überweisen und das restliche Gehalt auf das Konto des jungen Mannes.
Welche erheblichen Mehrkosten denn? AG kann doch auch einen Dauerauftrag machen und z.B. Einen betrag mon. anführen für rente oder Bausparvertrag
Wäre das so einfach. Der Arbeitgber muss ja nun in seiner Buchhaltung zuerst einmal ein neues Konto eröffnen. Das Einkommen wird ja in Brutto berechnet. Nach Abzug der Steuern und Sozialabgaben verbleibt bekanntlich das Nettoeinkommen. Nun kann und darf eben nicht einfach der Betrag aufgeteilt werden. Buchhalterisch muss dies dargestellt sein und nachvollzogen werden können.
sicher geht das der muss halt nur 2 Überweisungen machen.-das is weder nennenswerter Aufwand, noch ist das n buchhalterisches Problem.-