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Abtretung Lebensversicherung / nachträgliche Rückforderung der Auszahlungssume

Frage von hoegi hoegi

Hallo Zusammen, vor ca. 2 Monaten habe ich nachfolgende Frage gestellt: "Hallo zusammen, mein Onkel ist vor 2 Jahren verstorben und hatte eine Lebensversicherung die zu Gunsten seiner Ex-Freundin ausgestellt war. Die Ex-Freundin ist vom Anspruch auf Auszahlung der LV zu Gunsten meiner Tante zurückgetreten. Der Rücktritt wurde schriftlich an die Versicherung mitgeteilt und das Geld wurde an meine Tante ausbezahlt. Jetzt nach 2 Jahren meint die Ex-Freundin, Ihr stände die Hälfte des Auszahlungsbetrages zu, und diese Vereinbarung wäre damals so mündlich getroffen worden um Steuern zu sparen. Angeblich gibt es für die mündliche Absprache auch einen Zeugen. Meiner Tante ist von dieser Vereinbarung aber nichts bekannt. Die Ex-Freundin möchte nun zum Anwalt gehen um das Geld einzuklagen. Gibt es hier irgendeine rechtliche Möglichkeit Ansprüche geltend zu machen oder kann sich meine Tante in Sicherheit wiegen? Viele Grüße und Danke im voraus für eine baldige Antwort. " Nun haben wir eine Vorladung zum Gericht erhalten und der Zeuge hat eine Eidesstatliche Versicherung abgegeben, dass die Aussage der Ex-Freundin bestätigt. Allerdings heißt es jetzt, daß die Lebensversicherung nur Darlehensweise an meine Tante abgetreten wurde. Nun würde ich gerne wissen, wie hoch die Gefahr ist, daß hier ein Betrag zurückbezahlt werden muß? Danke für eine schnelle und kompetente Antwort. Gruß

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Antworten (5)

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    Antwort von Viadrus Viadrus

    Die Ex-Freundin will etwas von Deiner Tante, also muss die Ex-Freundin alles beweisen und vor allem das Gericht überzeugen. Deine Tante kann das ganze locker abwarten. Frühestens wenn eine Klageschrift ins Haus flattert, würde ich einen Anwalt zu Rate ziehen. Auch würde ich mich nicht vor eidesstattlichen Versicherungen erschrecken, der angeblich Zeuge müsste ohnehin vor Gericht mündlich aussagen, mal sehen, ob er dann noch alles so genau weiß. Falschaussagen vor Gericht sind zudem strafbar, und darauf wird ihn der Richter hinweisen.

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    Antwort von firstguardian firstguardian

    Es zählt der Inhalt der textlichen Abtretungserklärung, welche zu Gunsten der Tante an die Versicherung übermittelt wurde. Die ist eindeutig gewesen, sonst hätte die Versicherung nicht mit befreiender Wirkung an die Tante leisten können. Die andere Dame kann sich viel vertane Anwalts- und Gerichtskosten ersparen, wenn sie diese Anfechtung schnell wieder vergißt!

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    Antwort von swallowtail swallowtail

    Wenn nichts schriftliches vorliegt, ist es schwierig. Allerdings muss die Versicherung etwas haben, sonst hätte die Tante das Geld nicht bekommen. Dort nachfragen, was angegeben worden ist.

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    Antwort von Ulieule Ulieule

    Ich denke, die hat keine Chance damit durchzukommen. Sie hat schließlich schriftlich ihren Verzicht bei der Versicherung angezeigt.Schriftlich hat Gültigkeit. Auch wenn angeblich Zeugen über eine mündliche Vereinbahrung da sind.

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    Antwort von Morti Morti

    Ihr könntet es wahrscheinlich auf Aussage geegn Aussage drauf ankommen lassen

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