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Abtretbarkeit von Forderungen aus Darlehensvertrag

Frage von Supergax Supergax

Wir wollen eine Immobilie finanzieren...

im Finanzierungsvertrag steht, dass die Bank die Foderungen aus unserem Vertrag ohne unsere Zustimmung an Dritte weiter geben darf. Das ist wohl ein Standardtext, der in allen Finanzierungsverträgen steht. Was bedeutet das jedoch füf mich im konkreten Fall der Fälle?

Können sich durch diese Abtretung die Konditionen ändern oder kann sogar dann der neue Darlehensgeber den Finanzierungsvertrag kündigen?

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Antworten (4)

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    Antwort von mebor1 mebor1

    Hallo, nachstehender Tipp,

    Eine sehr lukrative Finanzierungsmöglichkeit ist auch die private Verzinsung der Restschuld. Die als Fremdkapital gewährten Anteile an der privaten Immobilienfinanzierung sind über einen, in den Darlehensverträgen, festgelegten Zeitraum in Form von Zinsen und Tilgung zurückzuzahlen. Die hauptsächlich zur Anwendung gelangende Darlehensform stellt das Annuitätendarlehen dar. Bei einem Annuitätendarlehen fließt die Tilgung direkt in das Darlehen und reduziert im Finanzierungsverlauf die Zinsbelastung.

    Ich beobachte den Immobilienmarkt schon seit einer geraumen Zeit und es werden immer mehr Immobilien zum Kauf angeboten die Monate oder über Jahre immer wieder in den Medien erscheinen und dann mit einem erheblichen Nachlass den Käufern überlassen werden. Viele junge Familien suchen ein Eigenheim, können aber die monatlichen Abtragungen nicht aufbringen! Ich habe 2010 meine Immobilie zu den unten angegebenen Bedingungen verkauft und der Notarvertrag wurde nach den gleichen Bedingungen geschlossen.

    Eine bekannte von mir hat in der Nähe von Hannover über Jahre versucht, ihre Eigentumswohnung an den Mann/Frau zu bringen, ich habe ihr nachstehende alternative Lösung vorgeschlagen (ich bin kein Makler und vertrete auch keine Bank, ich bin seit 16 Jahren Rentner und verfolge keine finanziellen Interessen) Meine Bekannte hat daraufhin einen Notar konsultiert und über diese alternative Finanzierung unterhalten, er hat diese Finanzierung geprüft und war begeistert!

    Der Käufer spart, je nach Laufzeit einige zig tausend Euro!

    Ein Beispiel, wie dieser Verkauf abgelaufen ist:

    Kaufpreis: 135.000,00 € Anzahlung: 35.000,00 € Restsumme 100.000,00 € Mit dieser Restsumme wird der Verkäufer erstrangig mit nachstehenden Konditionen im Grundbuch eingetragen! Ein Beispiel, wie dieser Verkauf abgelaufen ist:

    Kaufpreis: 135.000,00 € Anzahlung: 35.000,00 € Restsumme 100.000,00 € Mit dieser Restsumme wird der Verkäufer erstrangig mit nachstehenden Konditionen im Grundbuch eingetragen!

    Darlehnensbetrag: 100.000,00 € Anfägliche Zinsen 2,5% (Bei seiner Bank bekommt er, wenn er es anlegt, z.Zt. weniger als 2,5% Zinsen) Tilgung: 2% (anfäglich)
    Monatliche Abtragung 375,00 € (wie hoch ist Ihre derzeitige Miete?) Laufzeit ca. 23 Jahre

    Der Verkäufer erhält monatlich bei diesem Modell 375,00€, der Käufer wird als Eigentümer eingetragen, der Kreditgeber (Verkäufer) kann, sollten die Zahlungen ausbleiben, je nach Notar Vertrag, vollstrecken und hat seine Immobilie als Sicherheit! Bedingungen, wie bei einer Bankfinanzierung!

    Neugierig geworden? Vergleich/Beispiel bei Bankfinanzierung mit gleicher Laufzeit:

    Ergebnis Die erforderliche regelmäßige Rate beträgt: 516,67 Euro (monatlich) Die erforderliche Sondertilgung beträgt: 599,27 Euro (jährlich) ? Zinsen und Gebühren gesamt: 56.383,10 Euro ? Gesamtaufwand: 156.383,10 Euro ? Effektiver Jahreszinssatz: 4,28 % p.a. (interner Zinssatz, IRR) Ohne Gewähr!

    Ich habe diesen Vorschlag einer Zeitung vorgelegt, lesen Sie mal, wie mir geantwortet wurde und machen Sie sich Ihren eigenen Reim daraus! Auszug aus dem Schreiben! nach Durchsicht ihrer Anlage muss ich Ihnen für eine Veröffentlichung in der ……….Zeitung leider eine Absage erteilen. Wie bereits telefonisch besprochen, steht die Möglichkeit einer Privatfinanzierung natürlich im direkten Interessenkonflikt mit den in unserer Zeitung inserierenden Geldinstituten. Diese bieten ihren Kunden aber meiner Meinung nach durch eine Bankfinanzierung auch eine wesentlich größere Sicherheit, als es im Falle einer Privatfinanzierung der Fall wäre. (hat den Inhalt überhaupt nicht verstanden, oder wollte es auch nicht! Die Sicherheit ist für Käufer/Verkäufer vom Notar abgesichert.) Bitte haben Sie Verständnis für unserere Ablehnung. Wenn ich Ihnen helfen kann, können Sie mich auch unter 05931-7254 anrufen! Es handelt sich hier nicht um eine Beratung, nur um einen Tipp aus dem Sie keine Rechtsansprüche ableiten können. mebor1

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    Antwort von Inkasso Inkasso

    Entgegen der hier inzwischen eingebrachten Antworten kann die Abtretung auch ein wenig negativ sein. Die Bank behält sich durch diesen Zusatz vor, den Vertrag an einen Dritten zu veräußern, abzutreten oder gar zu verkaufen. Der neue Eigentümer kann dann gegebenfalls die Sicherheiten neu bewerten und wenn diese dann nicht mehr dem aktuellen Marktwert entsprechen neue Sicherheiten verlangen. Werden diese dann nicht beigebracht kann auch schon Mal ein Vertrag gekündigt und fällig gestellt werden.

    Ich halte dies Globalabtretung persönlich für Unlauter da schon viele Kreditnehmer aufgrund solcher Geschäftsgebahren in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind.

    Banken sind eben auch nur wirtschftliche Institutionen die Geld verdienen möchten. Manchesmal koste es was es wolle. Der Kreditnehmer ist dann nur noch ein willfähriges Objekt.

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    Antwort von GuteFrage89 GuteFrage89

    ohne zustimmung darf man das nicht an dritte abgeben. das wär ja noch schöner. da macht jemand schulden und muss dafür nichts zahlen. es muss jemand die zustimmung für ne bürgschaft geben.

    bei einer bürgschaft sieht es so aus: wenn du deine schulden nicht mehr bezahlen kannst, kann jemand für dich einspringen.

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    Antwort von Werther Werther

    Nein, es ändert sich für Dich nichts. Dieser Text ist nur eine Möglichkeit der Bank die Forderung gegen Dich zu "verkaufen, zu beleihen etc." um deren Liquidität zu gewährleisten. Du wirst von dieser "Übertragung" garnichts bemerken.

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