eine freundin von mir ( 15 ) war in der 6ten woche schwanger und hat abgetrieben aus privaten gründen. sie hatte mir erzählt das die krankenkasse das bezahlt - stimmt das echt? Nur aus reiner neugier , da sie gerne mal was erfindet :)
Antworten (8)
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6Antwort von
BienenfresserBienenfresser
Nein.
In Deutschland liegt der durchschnittliche Preis für eine Abtreibung bei etwa 450 Euro. Der professionelle Abtreiber Friedrich Stapf führt in Bayern wahrscheinlich um die 30 % aller Schwangerschaftsabbrüche durch, was über 3.000 Abtreibungen jährlich ergäbe und damit einen Verdienst von mindestens 1,3 Millionen Euro allein in seiner Münchener Einrichtung.
Eine Anfrage an die deutsche Bundesregierung vom 10. September 2003 ergab, dass allein zwischen 1996 und 2002 die Bundesländer für 810.947 Abtreibungen 250,5 Millionen bezahlten.
http://bitflow.dyndns.org/german/Others/DasGeschaeftMitDerAbtreibung_20090916.pd...
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6Antwort von
AvuvaAvuva
Staatsaufgabe Abtreibung
Rechtswidrig, straffrei und auch noch subventioniert - von Stefan Rehder, M.A. und Veronika Blasel, M.A.
http://www.alfa-ev.de/fileadmin/userupload/Lebensforum/2003/lf0403-2-staatsaufga... -
4Antwort von
LealaLeala
Solange Du kein ausreichendes eigenes Einkommen hast (also auch weit über die Volljährigkeit hinaus) werden die Kosten übernommen, auch für die medikamentelle Abtreibung. Allerdings trägt das im Endeffekt soweit ich weiß das Land oder der Bund, also nicht die Krankenkasse, es wird aber zunächst von einer gesetzlichen KK übernommen (auch bei Privatpatienten).
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1Antwort von
AlexaAhmadAlexaAhmad
Grundsätzlich gilt keine Übernahme! Ausnahmen: Die Kosten eines Abbruchs mit ärztlich festgestellter "medizinischer" oder "kriminologischer" Indikation werden von der gesetzlichen Krankenversicherung (oder Beamtenbeihilfe) vollständig übernommen. Private Krankenversicherungen verhalten sich hier strikter. Ärzte stufen oftmals die Schwangerschaft von Minderjährigen unter "medizinischer" Indikation ein. Darüber könnte frau jetzt philosophieren, ob das Rechtens ist :-? Ist wie gesagt - es ist Sache des behandelnden Arztes und er ist hier nur seinem Gewissen verpflichtet.
Weitere Ausnahmen der Kostenerstattung gibt es, wenn ein sehr niedriges Einkommen vorliegt und für andere Gruppen. Beispielsweise wird bei Asylbewerbern immer der Schwangerschaftsabbruch bezahlt und so geraten - auch kritisch - moralisch bestrachtet!
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B0ll0 SCHINkÄÄÄÄÄN
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CourtneyCorpseCourtneyCorpse
ich weiß nicht ob es ausnahmefälle wie zb bei schwangerschaft durch vergewaltigung oder schwagnerschaft bei minderjährigen gibt, aber im normalfall muss der betroffene das selber zahlen. zumindestens bei der schonenderen variante ist das auf jedenfall so, bei der einem tabletten verabreicht werden. denke aber das es sich bei einer ausscharbung auch nicht anders verhält was die kostenübernahme betrifft.
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Janinex33Janinex33 und wieviel würden die dann kosten ? weist du das auch ? ^^ ich weiß zuviele fragen ^^
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CourtneyCorpseCourtneyCorpse etwa um die 400€ (ps: um falsche vermutungen vorzubeugen - nein, ich hatte noch keine abtreibung, ich wieß wie man verhütet) ... finde es auch absolut richtig das die kosten in der regel nicht übernommen werden sonst gäbe es vemrutlich noch viel viel mehr ungewolte schwangerschaften die dann abgebrochen werden... gibt ohnehin viel zu viele leute die scheinbar nicht wissen wie man verhütet, dabei gibts heute so viele möglichkeiten einer ungewollten schwangerschaft vorzubeugen.
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kuhnel Wart mal ab, bis bei dir selbst mal die Verhütung versagt...
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ProgoProgo Ist das eine Drohung? Bist Du Schaden froh?
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AvuvaAvuva Abtreibung kostet die Seele der Mutter und das Leben des Kindes!
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ordranaordrana klasse antwort avuva
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MaeldaeMaeldae
Nein, die Kasse übernimmt normalerweise die Kosten nicht. Bei Minderjährigen macht sie aber Ausnahmen, da man eine Schwangerschaft in den jungen Jahren nicht zumutbar ist und auch eine Gefahr für den jungen Körper darstellen können.
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Andrea2009Andrea2009 Also doch!
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Bei niedrigem Einkommen bezahlen die gesetzlichen Krankenkassen den Schwangerschaftsabbruch. Das jeweilige Bundesland erstattet der Kasse die Kosten (inkl. Verwaltungskosten) aus Steuermitteln.