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Abstraktionsprinzip/ Trennungsprinzip--> Kann mir jemand den Unterschied erläutern?

Frage von lala18 lala18

Hallo, habe mich in den letzten Stunden mit dem Abstraktionsgrundsatz (im Lehrbuch Brox/ Walter) beschäftigt. Nun bin ich Internet aber darauf gestoßen dass das Trennungsprinzip nicht = das Abstraktionsprinziop ist, obwohl es von manchen gleichgestellt wird (nach h.M aber eben nicht.

Hab nirgendwo ne zufriedenstellende Antwort gefunden. Kannmir jemand kurz den unterschied (wesentlichen Unterschiede) zwieschend em Abstraktions und dem Trannungsprinzip schildern ?

Ps : Wenn ihr noch wüsstet was die Nachteile vom Abstraktionsprinzip wären, wäre das auch toll. Hab mcih wirklichd amit ebschäftigt, es ist aber schons ehr komplex und ein wenig hilfe wäre da echt ncihts chlecht.

Danke =)

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Antworten (1)

  • 1
    Antwort von paigematthews paigematthews

    Das Abstraktionsprinzip ist eine Besonderheit des deutschen Privatrechts. Es setzt zunächst die Trennung von Verpflichtungsgeschäft (z.B. Kaufvertrag) und Verfügung (z.B. Übereignung der Kaufsache nach Abschluss eines Kaufvertrags) voraus (Trennungsprinzip). Das Abstraktionsprinzip selbst bedeutet, dass Verpflichtungsgeschäft und Verfügung sogar in den Fehlerfolgen grundsätzlich voneinander unabhängig sind. Das dient der Sicherheit im Rechtsverkehr. So ist z.B. eine Übereignung wirksam, auch wenn der zugrunde liegende Kaufvertrag nichtig ist.

    Mehr unter: http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/abstraktionsprinzip.html

    LG Paige

    Kommentar von paigematthews paigematthewspaigematthews

    Hier findest Du auch eine klasse Übersicht (mit Grafiken und Beispielen sowie Vor- und Nachteilen des Abstraktionsprinzips):

    http://www.manuel-friedrich.de/ab/R2034.pdf

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