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Abstimmung während der Eigentümerversammlung...

Frage von tatade tatade

Hallo!

Ich habe eine Frage zur Abstimmung bei der Eigentümerversammlung.

Bei unserer letzten Eingetümerversammlung hat uns der Verwalter mitgeteilt, dass es laut einem Gerichtsbeschluss o. ä. nicht mehr möglich sein, sich seiner Stimme zu enthalten!

Kann das wirklich sein, ich kann mir das beim besten Willen nicht vorstellen?

Danke im Voraus!

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Antworten (3)

  • 8
    Antwort von katwal katwal

    Spontan kommt mir der Gedanke, dass ich so etwas noch nie gehört habe.

    Es gibt bei einer Eigentümerversammlung die Abstimmungsergebnisse

    • ja,
    • nein,
    • Enthaltung.

    Wenn der Verwalter behauptet, dass es laut Gerichtsbeschluss nicht mehr möglich wäre, sich der Stimme zu enthalten, dann sollte er den Nachweis hierfür erbringen.

  • 2
    Antwort von MissPebbles MissPebbles

    Und wenn man hin- und hergerissen ist, und keine Meinung HAT? Muss man dann würfeln? :-)) Sorry. Das halte ich für an den Haaren herbeigezogen. Frag ihn einfach, wo das schriftlich fixiert ist, damit du es nachlesen kannst. Wenn es so ist, wird er dir die Stelle sicherlich gerne nennen. Frag ihn, wo ER es gelesen/gehört hat und warum er sich diesbzüglich so sicher ist. Muss ja eine Grundlage für diese Aussage geben.

  • 1
    Antwort von glaubeesnicht glaubeesnicht

    Das wäre mir völlig neu!

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