3

Abstimmung bei Eigentümerversammlung

Frage von grssmaedle grssmaedle

Muß bei der Eigentümerversammlung einstimmig beschlossen werden? Oder gilt es als Ablehnung wenn auch nur einer dagegen stimmt und einer sich der Stimme enthält? Wie sollte man damit umgehen, wenn ein Eigentümer Türke ist, der immer unmögliche Dinge zur Sprache bringt und dann bei Ablehnung droht wie z. B. wir wären alle Ausländerfeindlich, Kinderfeindlich usw..

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (9)

  • 2
    Antwort von feenwinkel feenwinkel

    Wie Du damit umgehst? Ignoriere ihn. Und es reicht ein Mehrheitsbeschluss. Normal tauchen diese unangenehmen Zeitgenossen, wenn sie mehrmals überstimmt wurden, nicht mehr bei der Eigentümerversammlung auf. Und es macht immer Sinn, eine professionelle Hausverwaltung damit zu beauftragen. Schon alleine deshalb, damit das Objekt nicht ganz verkommt, weil die Eigentümer sich nicht über Renovierungsmaßnahmen einigen können.

  • 1
    Antwort von Snooopy155 Snooopy155

    Das ist nun einmal das generelle Problem bei mehreren Eigentümern, die Interessen aller unter einen Hut zu bekommen. Damit werdet Ihr leben müssen. Rechtlich kann man nur dagegen angehen, wenn ein Eigentümer nicht an der jährlichen Eigentümerversammlung teilnimmt und auch keinen Vertreter benennt. Wird die im Vertrag geforderte Stimmmehrheit für einen Massnahme nicht erreicht, dann geht halt nichts, es sei denn es ist Gefahr im Verzug und duch Unterlassung und Nichtstun wird der Wert des Eigentums geschädigt. Hier kann man einen richtlichen Beschluss erwirken, dass die Massnahme ausgeführt werden kann.

  • 1
    Antwort von setus setus

    Wie schon gesagt wurde, ist das vertraglich festgelegt.

    Und wenn Euer Türke wieder diesen beliebten Standardspruch bringt (ist ja mittlerweile so was von langweilig), dann sagt ihm doch, dass ihn niemand hier festhält in diesem Land wo er sich angeblich nicht wohlfühlt und alle so böse sind.

  • 1
    Antwort von istie istie

    ich würde sagen, dass die Mehrheit entscheidet, aber es kommt darauf an, wie es bei Euch geregelt ist.

    Kommentar von Tabaluga1961 Tabaluga1961Tabaluga1961

    hä?? alle müssen sich nach Gesetz richten, da gibts keine sonderbrötchen

  • 1
    Antwort von amdros amdros

    Das ist sicher vertraglich festgehalten wieviel % bei einer Abstimmung erforderlich sind.

  • 1
    Antwort von Qetan Qetan

    In vielen Versammlungen gilt die 2/3 Mehrheit. Wie das bei euch festgelegt ist, weiß ich natürlich nicht.

  • 0
    Antwort von schleudermaxe schleudermaxe

    Ja, natürlich, wenn denn die Teilungserklärung geändert oder ergänzt werden soll.

    In allen anderen Fällen reicht heute mit dem neuen WEG die Mehrheit aus. Schaue vorsorglich in die TE, dort wurden etwaige Abweichungen vom Gesetz geordnet.

    Viel Glück.

  • 0
    Antwort von Tabaluga1961 Tabaluga1961

    normalerweise reicht ein Mehrheitsbeschluss z.B. bei Abrechnung, Wirtschaftsplan, Beauftragung Hausmeister - Gartenpflege - Winterdienst, Austausch Heizkostenverteiler etc.

    Nur bei baulichen Veränderungen ist die Allstimmigkeit erforderlich.

    Also ruhig Blut, er kann so schnell nix blockiieren.

    Kommentar von schleudermaxe schleudermaxeschleudermaxe

    Kleine Kritik.

    Nicht mehr, so der BGH.

    Wenn der Bau von Balkonen blockiert wird, bekommt der Blockierer keinen und nuß auch nur die gemeinschaftlichen Kosten bezahlen.

  • 0
    Antwort von Sunny7777 Sunny7777

    Gemäß § 21 Abs. 3 WEG können die Wohnungseigentümer Maßnahmen der ordnungsgemäßen Verwaltung durch Stimmenmehrheit beschließen. Die Abstimmung erfolgt in einer Wohnungseigentümerversammlung (§ 23 Abs.1 WEG).

    Keiner möchte als ausländerfeindlich gelten und das nutzt er aus. Ihr habt für die Gemeinschaft der Eigentümer und der Wohnanlage zu handeln. Das ist entscheidend. Nicht die Nationalität eines Eigentümers.

    Kommentar von Snooopy155 Snooopy155Snooopy155

    Wenn jemand bei der Eigentümerversammlung Drohungen aussprechen kann, dann taugt der Moderator nichts. Mit dem Hinweis auf die Sache ist schnell die Sachlichkeit wiederhergestellt.

    Kommentar von feenwinkel feenwinkelfeenwinkel

    snoopy@ Richtig! So isses.

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.