Auf Antrag eines Miteigentümers sollte ein Verwaltungsbeirat abgewählt werden. Der gewisse Verwaltungsbeirat hatte 2 Wohnungen in der WEG, eine auf seinen Namen, eine auf seine Frau und stimmte mit 2 Stimmen natürlich dagegen. Das Ergebnis 5 : 3., somit war der Antrag abgelehnt. Es kann doch nicht rechtens sein, daß dieser mitstimmt? Wie sind da die Bestimmungen - auch beim Ergebnis wenn z.B. 3 zu 3,also Stimmengleich- heit? Für eine Aufklärung, evtl. mit § würde ich mich freuen.
Antworten (2)
-
0Antwort von
americaamerica
es geht hier leider nicht personen bezogen sondern einheiten bezogen. hat ein haus 8 wohnungen und du besitzt 4 (auch auf deinen eigenen namen), dann hast du 4 von 8 stimmen. in deinem fall erst recht da es auch noch 2 verschiedene personen sin ( wären sie vor einer woche geschieden würde die stimme trotzdem der frau zustehen
-
0Antwort von
NellinaNellina
Wenn eine Wohnung seiner Frau gehört und eine ihm und er hat das Stimmrecht für beide, dann zählen beide Stimmen.
Kommentar von
EdivolEdivol Ja, es stimmt schon, daß zwei Stimmen, aber wenn es um einen selbst geht? M.E. höchstens 1 Stimme für die Frau?
Diese Frage
Das stimmt, jedoch ging es in der Abstimmung um ihn, ob er weiter Verwaltungsbeirat sein soll. Ich kann doch nicht für mich selbst stimmen. M.E. hätte er - wenn überhaupt - dann der Stimme enthalten?