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abstellen im Allgemeinhausgang

Frage von zicos zicos

Meine Nachbarin stellt eine große Vase vor ihre Tür ! Mal sind Regenschirme drin , mal Dekoartikel. Absolut nicht schön . Ist es eigentlich erlaubt Privatdekos im allgemeinen Hausgang abzustellen?

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Antworten (11)

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    Antwort von heinmueck heinmueck

    Das kann man in der Hausordung nachlesen.

    Oft wird in Hausordnungen das Deponieren von irgendwelchen Gegenständen im Hausflur verboten. Hintergrund sind weniger ästhetische Gesichtspunkt sondern die Sicherheit der Hausbewohner, wenn diese im Notfall (Dachstuhlbrand, Bombenarlarm, Verletztenrettung) schnell durchs Treppenhaus evakuiert werden müssen. Aus diesem Grund kann sogar das Auslegen von Fussmatten vor den Wohnungstüren verboten werden.

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    Antwort von Arwen45 Arwen45

    Solange es niemanden behindert, muss man doch keinen Streit vom Zaun brechen, Schönheit ist immer relativ.

    Kommentar von wolle59 wolle59wolle59

    Hat Schatzi schön formuliert;)

    Kommentar von WEISTDUS WEISTDUSWEISTDUS

    ja, kann man nich meckern...

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    Antwort von Fotografin Fotografin

    Es ist nicht erlaubt. Wenn Du es kritisierst, bist Du aber der "Buhmann". Es sei denn, alle anderen sind sich einig. Aber das gibt es kaum.

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    Antwort von Topismama Topismama

    ich dekoriere auch immer zur angesagten jahreszeit oder saison, es ist doch schön wenn der hausgang nicht so grau ist und wenn es nicht im weg steht????

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    Antwort von Solvey Solvey

    wenn es keinen stört, wie dich gerade, wieso nicht. Wenn du Putzwoche hast, fragst du sie, ob du das Teil bewegen darfst

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    Antwort von Eddy21 Eddy21

    Es ist nicht erlaubt ! Den Schirm hat sie in der Wohnung zu trocknen !

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    Antwort von Fritz64 Fritz64

    Hausordnung durchlesen, Mietvertrag durchlesen,( ich gehe davon aus, das du den gleichen Inhalt hast) und ansonsten gibt es da noch die Feuerpolizei. Oft ein Mitglied der Feuerwehr, der Kontrolliert, ob Dinge im Brandfall im Weg stehen könnten. Aber wie gesagt wenn man keine Probleme hat muss man sich welche erarbeiten.

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    Antwort von Berserker Berserker

    Les mal in der Hausordnung nach.

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    Antwort von wolle59 wolle59

    Wo kein Kläger auch kein Richter!

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    Antwort von vinea vinea

    wenn der zuweg zu den wohnungen nicht behindert ist bzw im falle eines brandes keine gefahren bestehen ist es sicher nicht verboten,ist allerdings auch von hausordnung zu hausordnung unterschiedlich vllt sollten sie einfach das gespräch mit den nachbarn suchen

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    Antwort von schildi schildi

    du hast Sorgen ,lass ihn doch

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