Die Grundstücksmauer ist ca. 1,60 m hoch. Darf man direkt daran ein Kinderspielhaus, welches die Mauer um ca. 60 cm überragt, bauen oder muß man einen Abstand zur Mauer halten?
Antworten (3)
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8Antwort von
demosthenesdemosthenes
Das ist in verschiedenen Gemeinden unterschiedlich geregelt - frag mal im Gemeindebüro oder bei der zuständigen Baubehörde.
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Auch nicht, wenn der Garten von der anderen Seite aufgefüllt und erhöht ist? Oder auf Stelzen?