Wir möchten auf unserem Grundstück Brennholz lagern. Wie weit müssen wir von der Nachbargrenze wegbleiben, wenn wir 1 m bzw. 1,50 m hoch setzen wollen. Gibt es eine feste Regelung? Wir wohnen in Rheinland-Pfalz.
Vielen Dank im voraus.
Wir möchten auf unserem Grundstück Brennholz lagern. Wie weit müssen wir von der Nachbargrenze wegbleiben, wenn wir 1 m bzw. 1,50 m hoch setzen wollen. Gibt es eine feste Regelung? Wir wohnen in Rheinland-Pfalz.
Vielen Dank im voraus.
das kommt auf das Bundsland an, jedes hat eigene Nachbarschaftsgesetze.
Sprech es mit Deinem Nachbarn ab. Es nützt Dir nichst wenn Du Dein Recht bekommst aber immer wieder Stress mit dem Nachbarn hast. Es geht ja nicht nur um die Höhe Deines Holzstapels, sondern auch um die Ansicht und das Aussehen des selben. Würdest Du denn auf Deiner Terrasse gerne gegen Holzscheite schauen?
wenn du einen Zaun hast , kannst es direkt innerhalb deines Zaunes aufschlichten . Darf aber nicht Höher als der Zaun sein
Da wirst Du bei der Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung nachfragen müssen. Solche Dinge stehen im Bebauungsplan bzw. in der Gemeindeverordnung.
Wir haben keinen Zaun. Nur der Nachbar eine Mauer bzw. Hecke.