Wenn man gerichtlich dazu verurteilt ist, immer 100 Meter Abstand von einer Person zu halten ist die Frage, wie man das denn gewährleisten kann. Auf 100 Meter Entfernung sieht man sie noch nicht und plötzlich steht man daneben. Wer hat das schon erlebt, wie geht das in der Praxis?
Antworten (9)
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curafecurafe
einfach das umfeld der wohnung oder orte wo sich derjenige aufhält großzügig meiden
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wandalistwandalist
ich glaube damit ist eher gemeint, dass man sich dieser person dann nicht mehr bewusst nähren darf...
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wirbelwind1981wirbelwind1981
Es geht ja auch darum das sich die verurteilte Person nicht mit Absicht näher als 100m an die andere Person nähert.
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RuleBritanniaRuleBritannia
Es geht bei solchen Urteilen nur um die vorsätzliche und bewusste Annäherung, Stünden die beiden zum Beispiel unbewusst nur einen Meter weit voneinander, aber durch eine Wand getrennt, wäre dies straffrei!
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sonnenladysonnenlady
Naja, plötzlich daneben stehen ist eher die Ausnahme, wenn man jemanden aus dem Weg geht, der nicht unmittelbar mit einem zusammen arbeitet oder lebt. Das geht schon.
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RatsucherZYXRatsucherZYX Beim Kauf von Fahrkarten bei DB und die Person steht 2 Meter vor mir? Was ich erst bemerke, als sie sich umdreht? Muß ich mich dann 98 Meter entfernen um nicht z.B. die Bewährungsauflage zu verletzen?
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doris11doris11
so schnell wie möglich weggehen...falls es passiert...und gut ist...
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RatsucherZYXRatsucherZYX Beim Kauf von Fahrkarten bei DB und die Person steht 2 Meter vor mir? Was ich erst bemerke, als sie sich umdreht? Muß ich mich dann 98 Meter entfernen um nicht z.B. die Bewährungsauflage zu verletzen?
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KnabberstangeKnabberstange
Naja..das ist aber eher selten das man sich dann gegenüber steht wenn man absolut nicht weiß wo der andere gerade ist (wenn man sich drann hält)
Wenn es dann eben so ist..gleich verschwinden
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puresteelpuresteel
das ist kein problem, solange du diese situation nicht, beweisbar, mit absicht herbeigeführt hast!
...aber ohne Wand dazwischen beim Kauf von Fahrkarten bei DB und die Person steht 2 Meter vor mir? Was ich erst bemerke, als sie sich umdreht? Muß ich mich dann 98 Meter entfernen um nicht z.B. die Bewährungsauflage zu verletzen?
Wäre diese Annäherung vorsätzlich und bewusst? Wohl kaum...
...aber mit dem Erkennen ist die Annäherung doch bewußt geworden und was dann? Entfernen oder bewußt stehen bleiben?
Du darfst selbstverständlich wie geplant Deine Fahrkarte kaufen, solltest Deine Ex aber völlig ignorieren, um deutlich zu zeigen, dass dieses Zusammentreffen rein zufällig und ohne Dein Zutun zustande kam. Deine Ex muss sich ihrerseits entfernen, sobald sie ihr Ticket hat. Einen Verstoß provozieren darf sie natürlich nicht!
Nachtrag: Ganz weltfremd sind Juristen nicht, und eine solche Situation, die im täglichen Leben immer wieder vorkommen kann, wird niemand rügen. Schließlich sind derlei Begegnungen immer wieder denkbar, angefangen vom Linienbus bis hin zum Restaurant. Niemand verlangt in so einem Fall die sofortige Flucht von Dir! Es geht nur darum, dass Du nicht ihre Nähe suchen oder bewusst herbeiführen darfst.