Hallo, ich hab folgendes Problem, ich bin momentan leider noch Hatz4 und hab mit meiner Vermieterin ausgemacht, das ich die Betriebskosten die ich nachzuzahlen habe, zahle, sowie ich bescheid vom Amt habe. Sie sagte ok dann weiß ich bescheid, bei Hartz 4 dauert es eben ein bisschen. Das Thema hatte ich mehrmals mit ihr, nun ist es so, das ich Post vom Anwalt bekam, hab wieder meine Vermieterin angerufen und ihr das nochmals geklärt, sie sagte ist ok, kein Problem. Nun hab ich Post vom Amtsgericht. Obwohl meine Vermieterin weiß das ich nicht sofort das Geld zahlen kann und soll nun Gerichtskosten zahlen. Ist das so rechtens? Leider war ich so blöd und hab nix schriftliches. Gruß Dakota
Antworten (2)
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schelm1schelm1
Die Vermieeterin hat klugerweise das Verfahren in Gang gehalten und einen Titel besorgt. Ihnen steht es frei, Ihre Schuld jederzeit einschließlich Zinsen und Kosten zu tilgen. Nur so konnte sie sicher sein, dass sie nicht auf den Anwaltskosten sitzten bleibt.
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GrisunestGrisunest
Wenn du nichts schriftlich hast, wirst du damit wohl leben müssen.
Schreib den Anwalt an, schildere deine Situation und bitte um Ratenzahlung oder Zahlungsaufschub.
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