2

Absprache der Arbeitgeber

Frage von johnawsm89 johnawsm89

Hallo, ich würde gerne erfahren, ob es zulässig ist, dass sich der alte und potentiell neue Arbeitgeber über die Einstellung eines Arbeitnehmers austauschen? Wäre für jede Antwort dankbar.

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (4)

  • 1
    Antwort von BraunerBaer123 BraunerBaer123

    Es werden Persönlichkeitsrechte verletzt, weil es keine Informationsübermittlung geben darf, die es einem ehemaligen Mitarbeiter schwieriger macht, eine neue Stelle zu bekommen. Wozu gibt es da denn Arbeitszeugnisse?

    Da Du es aber nicht kontrollieren kannst und meistens auch nicht mitbekommst, dass der alte Chef vom künftigen Chef angerufen wird, kümmere Dich am besten nicht drum.
    Falls Du es doch mitbekommen hast, schreibe uns doch mal, wie ?

    Früher gab es mal im öffentlichen Dienst eine ähnlich gelagerte Vorgehensweise des Arbeitgebers, da mußte ein Bewerber bevor er die Bewerbung schreiben durfte mit seinem Chef sprechen und eine dienstliche Beurteilung für jede Bewerbung holen. Falls er diese nicht bekommen hat, durfte er sich nicht bewerben. Dies ging sogar soweit, wenn ein Bewerber trotzdem sich "kurz vor Bewerbungsschluß" bewirbt, mit dem Hinweis die dienstliche Beurteilung nachzureichen und hilfsweise eine frühere Beurteilung beilegt, er dann einen Rüffel bekommen hat, wegen Abweichung der dienstlichen Verfahrensvorschriften. Bekam der Bewerber die Bewerbung mal vom Chef zurück, dann bekam er sogar persönlich zu hören, warum er sich nicht bewerben durfte. Eine schriftliche Absage war da auch nicht mehr zu erwarten.

    In diesen Fällen ergaben sich später, nach einer Privatisierung, ganz krasse Benachteiligungen in den Bewerbungsverfahren, weil Betriebsräte das neue Verfahren torpedierten. Für Bewerber, die früher mal zwangsweise ruhig gestellt wurden, hagelte es Abmahnungen, weil Betriebsräte es verlangten.

    Und dann hieß es, wir haben ja eine Stellenbesetzungsrichtlinie.

  • 1
    Antwort von dogit dogit

    Es ist nicht verboten, es ist nicht üblich, aber es ist äusserst fragwürdig. Allein schon wenn ich daran denke, dass hier poersonenbezogene Daten den noch Arbeitgeber verlassen und beim möglichen zukünftigen wieder auftauchen, dann bekomme ich echt Sodbrennen und frage mich ob die Herrschaften sich mit dem BDSG und anderen Gesetzen zum Schutz der Arbeitnehmer überhaupt auskennen.

  • 1
    Antwort von DerHans DerHans

    Es ist nicht unbedingt üblich, aber auch nicht verboten. Wie willst du das denn verhindern?

  • 1
    Antwort von Abhageshali Abhageshali

    M.W. (leider) völlig legal in unserer faschistischen profitwahnsinnigen Republik.

Diese Frage

Verwandte Fragen

Verwandte Tipps

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.