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Absolvent zum Arbeitsamt ?

Frage von Joanaxiaojie Joanaxiaojie

Hey, ich bin ab dem 1.8. offiziell keine Studentin mehr. Nun ist die Frage:

Soll/Muss ich mich arbeitslos melden? Soll/Muss ich mich arbeitssuchend melden?

Lieben Dank

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Antworten (9)

  • 2
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von gutzehn gutzehn

    Falls du bisher noch keinen Anspruch auf ALG 1 erworben hast, hier ist insbesondere die sog. "Regelanwartschaftszeit" eine Voraussetzung (Zitat, Link s.u.),

    • Die Regelanwartschaftszeit haben Sie erfüllt, wenn Sie in den letzten zwei Jahren vor der Arbeitslosmeldung und dem Beginn der Arbeitslosigkeit (Rahmenfrist) mindestens zwölf Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis (zum Beispiel Beschäftigung, Krankengeldbezug) gestanden haben.

    hast du auf ALG 1 keinen Anspruch, sondern wenn die Voraussetzungen gegeben sind auf ALG 2 (umgangssprachlich: Hartz IV).

    Falls du derzeit auf der Suche nach einem Arbeitsplatz bist (Bewerbungen auf Stellenanzeigen in Zeitungen, im Internet etc.) ist es hilfreich dich bei deiner ARGE als "arbeitssuchend" zu melden. Du erhälst dann einen Internetzugang zum Portal der ARGE und eröffnest dir damit einen zusätzlichen Weg, einen für dich passenden Arbeitsplatz zu finden.

    Dieses Portal bietet viele Möglichkeiten: Z. B. Einstellung deiner Qualifikationen, Umkreissuche nach "passenden" Arbeitsangeboten etc..

    http://www.arbeitsagentur.de/nn_25634/Navigation/zentral/Buerger/Arbeitslos/Alg/...

    Gutes Gelingen.

    LG.

    Kommentar von gutzehn gutzehngutzehn

    Danke für's Sternchen.

    Und viel Erfolg!

  • 3
    Antwort von Mietzie Mietzie

    Wenn du nichts in Aussicht hast und was suchst, würde ich das machen. Ich weiß nicht wie das mit finanziellen Leistungen aussieht oder Krankenversicherung oder so. Geld bekommen wirst du sicher nicht. Und um eine Stelle bemühen musst du dich auch selber. Warte bloss nicht darauf, dass sie dir was vermitteln. Da wirst du alt und grau.

    Kommentar von Joanaxiaojie JoanaxiaojieJoanaxiaojie

    ok danke. das hatte ich eh nicht vor, da ich in spezielleren firmen suche. habe u.a. chinesisch studiert. glaube also nicht so ganz, dass die arge mir einen sales job in einem chin. unternehmen vermitteln kann. vllt vertue ich mich aber auch. keine ahnung

    Kommentar von Namevergessen NamevergessenNamevergessen

    Bei McDonalds brauchen die bestimmt welche, wenn mal ein paar Chinesen kommen :D (Spaß)

    Kommentar von Joanaxiaojie JoanaxiaojieJoanaxiaojie

    :D na super, sching schang schong im mäckes. bin selbst aber keine chinesin ;)

    Kommentar von Namevergessen NamevergessenNamevergessen

    Wenn ich mal Urlaub in China machen will, nehme ich dich eventuell für 5 Euro am Tag mit ^^

    Kommentar von Joanaxiaojie JoanaxiaojieJoanaxiaojie

    dankeeee ;)

  • 2
    Antwort von DerHans DerHans

    Du musst überhaupt nichts. Wenn du keine Leistungen in Anspruch nehmen willst, kannst du tun und lassen was du willst.

  • 2
    Antwort von Namevergessen Namevergessen

    Wenn du keine Arbeit hast und auch keine Aussicht auf Arbeit hattest, hättest du dich schon vor 3 Monaten arbeitssuchend melden müssen.

    Kommentar von Joanaxiaojie JoanaxiaojieJoanaxiaojie

    ich konnte schlecht vor drei monaten wissen, ob ich ne arbeitsstelle finde, da ich zu diesem zeitpunkt gerade meine letzten klausuren und die bachelor arbeit geschrieben hab. ich wusste also nicht, ob ich alles schaffe oder doch bis dezember noch studentin bin, weil dann erst nachgeschrieben werden kann. nun ja, ich hatte ja mehrere bewerbungsgespräche. zwei firmen wollen sich noch melden, die wohl interesse haben. ... weiß daher nun nicht genau, was ich tun soll.

    Kommentar von Namevergessen NamevergessenNamevergessen

    Trotzdem hast du ja nichts sicher. Beim Arbeitsamt hätte man dann wissen wollen, was du am laufen hast.

    Geht dann aber hauptsächlich darum, ob du Arbeitslosengeld beantragen willst.

    Kommentar von Joanaxiaojie JoanaxiaojieJoanaxiaojie

    nee, ich will auf keinen fall geld bekommen. so gammelig bin ich auch nicht ^^ ich suche weiterhin nach jobs.

    Kommentar von Namevergessen NamevergessenNamevergessen

    Musst du halt die Wahrscheinlichkeit abwägen, ob du demnächst was bekommst. Ansonsten ist es ohne Geld und ohne Versicherung nicht so toll.

    Kommentar von Joanaxiaojie JoanaxiaojieJoanaxiaojie

    da hast du recht !! danke

    Kommentar von DerHans DerHansDerHans

    Die Drei-Montasfrist ist nur relevant, wrenn sie einen Anspruch auf AlG 1 hätte. Was soll denn eine Sperre, wenn sie sowieso nichts bekommt?

    Kommentar von Namevergessen NamevergessenNamevergessen

    Hab ich ja auch geschrieben. Und weißt du, ob sie vor ihrem Studium gearbeitet hatte?

    Kommentar von Joanaxiaojie JoanaxiaojieJoanaxiaojie

    ne hab ich nicht. habe direkt nach dem abi studiert. :)

  • 1
    Antwort von Schlauerfuchs Schlauerfuchs

    Ja, Du solltest Dich arbeitslos melden , da nur so Du auch vermittelt wirst , ggf. je nach Deiner Vermögenssituation hast Du sogar Anspruch auf ALG II ( Harz 4 ).

  • 1
    Antwort von Cornyx Cornyx

    Ja, melde dich arbeitssuchend und arbeitslos.

    Die Begründung oben sollte akzeptiert werden.

    Die übernehmen dann wenigstens deine Versicherung.

    Wohnung und ALG II, je nachdem.

  • 1
    Antwort von costacalida costacalida

    Du solltest Dich auf jeden Fall arbeitssuchend melden, aber Dich weiterhin selber bemühen, einen Job zu finden. Über die Arge kommt da eher wenig, bzw. gar nichts !

  • 1
    Antwort von rocketman84 rocketman84

    Ja, geh zum Amt und melde Dich dort arbeitssuchend. Soweit ich weiß, musst du einen Antrag auf ALG I stellen, der dann abgelehnt wird. Danach kannst Du ALG II beantragen.

  • 1
    Antwort von PeterTheodor PeterTheodor

    Meldest u Dich Arbeitslos bist Du wenigsten Krankenversichert.

    Kommentar von Joanaxiaojie JoanaxiaojieJoanaxiaojie

    hm. ich bin über meine eltern krankenversichert. ich hoffe nicht, dass der typ von der versicherung blödsinn erzählt hat. aber er meinte mal, dass das über meine eltern erstmal weiterlaufen könne ... hilfeee

    Kommentar von Namevergessen NamevergessenNamevergessen

    Ach so, bist familienversichert. Dann gehts ja. Weiß aber nicht, was es da für Anforderungen gibt.

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