An der Zufahrt zu den Fahrradständern auf unserem Schulgelände halten zu Unterrichtsbeginn und -ende viele Eltern, die ihre Kinder mit dem Auto zur Schule bringen.
Da es an dieser Stelle häufig zu gefährlichen Situationen kommt, haben wir bei der Stadt ein absolutes Halteverbot (das gerne auch zeitlich begrenzt sein darf) beantragt. In unmittelbarer Nähe befindet sich ein großer Parkplatz. Somit könnten die Eltern nach wie vor ihre Kinder mit dem Auto zur Schule bringen, ohne Fußgänger und Radfahrer zu gefährden. Bei der Stadt wurde uns nun mitgeteilt, dass die Einrichtung eines absoluten Halteverbots aus zwei Gründen nicht möglich sei.
Zum einen handelt es sich um eine 30er Zone, zum anderen befindet sich auf der gegenüberliegenden Straßenseite eine Parkbucht.
Obwohl ich mich inzwischen in §12 der Straßenverkehrsordnung eingelesen habe, habe ich keinen Hinweis darauf gefunden, dass dadurch die Einrichtung eines Halteverbots unmöglich ist. Zudem kenne ich einige Straßen, in denen sowohl 30er Zonen als auch absolute Halteverbote bestehen, wüßte alledings kein Beispiel für eine zusätzlich vorhandene Parkbucht auf der gegenüberliegenden Staßenseite.
Wer kennt sich in diesem Bereich aus und kann mir weiterhelfen?
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