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absolutes Halteverbot ab 07.04. aber keine Jahresangabe

Frage von sizzla19 sizzla19

Ich habe letzte Woche auf einem Parkplatz gepark, an dem sich ein absolutes Hateverbotsschild befand mit dem Datum gültig ab 07.04. ohne jegliche Jahresangabe. Ergo bin ich davon ausgegangen, dass es sich bei diesem Parkplatz immernoch um eine gültige Parkmlöglichkeit handelt, da wir erst feb. haben. Bei Wiederankunft habe ich ein Knöllchen an der Windschutzscheibe. Kann es sein, dass es sich dabei um den 07.04.2010 gehandelt hat? Kann ich Widerruf einlegen, weil es streng genommen kein gültiges Datum ist ohne Jahresangabe? Ich bitte um Antwort.

Greets and thx in advance!!

sizzla

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Antworten (5)

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    Antwort von schlawiner2430 schlawiner2430

    Widerspruch einlegen. Die Angabe war nicht klar ersichtlich.

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    Antwort von siggibayr siggibayr

    Rechtsgrundlage ist § 45 Abs. 6 StVO. Die Straßenverkehrsbehörden treffen danach die erforderlichen Anordnungen; dies beinhaltet neben Art und Umfang der Beschilderung auch den genauen Ort und Zeitraum. Neben dem von der Anordnung Begünstigten (Bauunternehmen u.ä.) erhält meist auch die örtlich zuständige Polizei (aus Überwachungsgründen) eine Ausfertigung der Anordnungen. Ich würde deshalb prüfen, ob die StrVB aufgrund des langen Zeitraums nicht die Zeitangabe mit einer Jahreszahl in den Verkehrszeichenplan/Anordnung eingezeichnet hat. Baustellen mit besonders langer Dauer sind unmißverständlich zu kennzeichnen. Fehlt die Jahreszahl, obwohl im angeordneten Plan eingezeichnet, so bist du fein raus. Der Fehler liegt dann beim Aufsteller der Schilder.

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    Antwort von sizzla19 sizzla19

    Gut, und weshalb. Ich mein, hab selbst keine Rechtsschutz und keine Lust dann außergerichtlich mit einem Anwalt dagegen vorzugehen, ohne mich auf §§ berufen zu können. Foto habe ich natürlich von einem Zeugen machen lassen, aber ist es nicht egal was beim Straßenverkehrsamt im Plan steht. Die Bürger sollten sich doch an das Halten, was auf der Straße ist und nicht, was in den Ablagen der Ämter ist

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    Antwort von Hamster64 Hamster64

    Hast du davon ein Foto gemacht? Wenn ja gut, wenn nein, dann wird es scher,aber die müssten vom Straßenverkehrsamt ja wissen, wann sie, wo, welche Schilder aufgestellt haben und schriftlich Widerspruch einlegen, aber auf die Widerspruchsfrist achten, meist 1 Woche, bist du drüber musst du zahlen. Notfalls, vorab Form- und Fristgerecht Widerspruch einlegen und Begründung folgt, damit gewinnst du etwas Zeit. Aber lohnt sich der Aufwand? Wenn das Knöllchen nur 10.-€ beträgt, dann hast du später vielleicht mehr Kosten an den Hacken, als wenn du bezahlt hättest? Entscheidung liegt bei dir! Good Luck!

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    Antwort von Rudi2009 Rudi2009

    Dein Widerruf hat gute Aussicht auf Erfolg!

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