Ich habe letzte Woche auf einem Parkplatz gepark, an dem sich ein absolutes Hateverbotsschild befand mit dem Datum gültig ab 07.04. ohne jegliche Jahresangabe. Ergo bin ich davon ausgegangen, dass es sich bei diesem Parkplatz immernoch um eine gültige Parkmlöglichkeit handelt, da wir erst feb. haben. Bei Wiederankunft habe ich ein Knöllchen an der Windschutzscheibe. Kann es sein, dass es sich dabei um den 07.04.2010 gehandelt hat? Kann ich Widerruf einlegen, weil es streng genommen kein gültiges Datum ist ohne Jahresangabe? Ich bitte um Antwort.
Greets and thx in advance!!
sizzla
Diese Frage teilen