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Absolutes Halteverbot

gefragt von alwine1963alwine1963 am 13.08.2009 um 17:44 Uhr

Mein Mann und ich streiten grad ein wenig.... Es geht um das "Absolute Halteverbot" Ich behaupte, da darf man gar nicht anhalten, er meint bis zu 3 Min ist OK.... Was ist denn nun richtig???

32 Stimmen : Gar nicht anhalten (27) ; 3 Min sind erlaubt (4) ; weiß ich doch nicht (1)

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Fischgrete
beantwortet von Fischgrete am 13. August 2009 17:45
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absolutes halte verbot heißt absolut nicht drei minuten:D.

abgestimmt für: Gar nicht anhalten

anonym
beantwortet von steffi12345 am 13. August 2009 17:46
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du hast vollkommen recht,(schicke dein mann nochmal in die fahrschulegrins)lg

abgestimmt für: Gar nicht anhalten

tachyonbaby
beantwortet von tachyonbaby am 13. August 2009 17:48
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Es darf immer und überall dort gehalten werden, wo es nicht verboten ist. Hierbei ist die gesamte Straßenverkehrsordnung in ihrem Kontext zu sehen. Regelungen zum Halten bzw. zu Haltverboten sind in der StVO verstreut zu finden. Nach § 2 StVO ist die Fahrbahnbenutzung durch Fahrzeuge vorgeschrieben. Dort heißt es einfach: „Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen […].“ Gehwege gehören nicht zur Fahrbahn. Auf Gehwegen darf generell nicht gehalten und geparkt werden, auch nicht halbseitig.

Zu unterscheiden ist
* Haltverbot: es darf überhaupt nicht gehalten werden (außer verkehrsbedingt – siehe Warten – oder bei Vorliegen besonderer Umstände wie dem Notstand)
* eingeschränktes Haltverbot (Parkverbot): Halten bis zu drei Minuten (oder zum Be-, Entladen oder Ein- und Aussteigen) ist erlaubt (Legaldefinition)
* Parken ist in § 12 Abs. 2 StVO definiert: „Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.“ (Legaldefinition) * Warten: Wird die Fahrt aufgrund einer Anordnung oder der Verkehrssituation unterbrochen, beispielsweise bei einem Stau oder vor einer geschlossenen Bahnschranke, wird im Sinne der StVO nicht gehalten, sondern gewartet, und das Haltverbot kommt dann daher nicht zum Tragen (ohne Legaldefinition).
* Liegenbleiben: Wird die Fahrt auf Grund eines technischen Defekts unterbrochen, so hält der Fahrzeugführer ebenfalls nicht, sondern bleibt liegen (ohne Legaldefinition). Verbleibt das Fahrzeug jedoch im Haltverbot, obwohl die Beseitigung möglich wäre, wird aus dem „Liegenbleiben“ unzulässiges Halten.
Wiki hat's!

abgestimmt für: Gar nicht anhalten

masternikita
beantwortet von masternikita am 13. August 2009 17:53
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es heiß nicht um sonst absolut.

abgestimmt für: Gar nicht anhalten

MICIF
beantwortet von MICIF am 13. August 2009 17:45
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abgestimmt für: Gar nicht anhalten

anonym
beantwortet von mig112 am 13. August 2009 17:45
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Du hast natürlich vollkommen Recht!!


anonym
beantwortet von zedisdead am 13. August 2009 17:45
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abgestimmt für: Gar nicht anhalten

anonym
beantwortet von xxrockbabyxx am 13. August 2009 17:45
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abgestimmt für: Gar nicht anhalten

miccy
beantwortet von miccy am 13. August 2009 17:45
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abgestimmt für: Gar nicht anhalten

TwilightHeinz81
beantwortet von TwilightHeinz81 am 13. August 2009 17:45
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abgestimmt für: Gar nicht anhalten

primusvonquack
beantwortet von primusvonquack am 13. August 2009 17:45
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abgestimmt für: Gar nicht anhalten

wortfehler
beantwortet von wortfehler am 13. August 2009 17:45
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HALTE verbot... nich park verbot

abgestimmt für: Gar nicht anhalten

dasgibtstrafe
beantwortet von dasgibtstrafe am 13. August 2009 17:45
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abgestimmt für: Gar nicht anhalten

anonym
beantwortet von newyorklara am 13. August 2009 17:45
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nur bei eingeschrenktem halteverbot darfst du 3 MIn halten

abgestimmt für: Gar nicht anhalten

kochstuebchen
beantwortet von kochstuebchen am 13. August 2009 17:45
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abgestimmt für: Gar nicht anhalten

Proxx
beantwortet von Proxx am 13. August 2009 17:45
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abgestimmt für: Gar nicht anhalten

DachRinne
beantwortet von DachRinne am 13. August 2009 17:45
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Deswegen ja absolut

abgestimmt für: Gar nicht anhalten

Wasserbetten
beantwortet von Wasserbetten am 13. August 2009 17:45
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abgestimmt für: Gar nicht anhalten

Lockenjoe
beantwortet von Lockenjoe am 13. August 2009 17:46
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Vielleicht verwechselt dein Mann das mit dem Parkverbot.

abgestimmt für: Gar nicht anhalten

ladiana
beantwortet von ladiana am 13. August 2009 17:46
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Gar nicht ist ja absolut.


moon73
beantwortet von moon73 am 13. August 2009 17:46
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Sonst wäre es ja kein absolutes Halteverbot. Aber bei 3 Minuten hätte er Glück, dann wird sein Wagen nicht abgeschleppt, er muß lediglich nur die Kosten des Strafzettels tragen und schlimmstenfalls die Stornierung des Abschleppers.

abgestimmt für: Gar nicht anhalten

Gesetzesbrecher
beantwortet von Gesetzesbrecher am 13. August 2009 17:46
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kunstix
beantwortet von kunstix am 13. August 2009 17:47
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Im Halteverbot darf man bis 3 Min. anhalten. Dürfte man das auch beim Absoluten Halteverbot tun, wäre das Verbot nicht absolut.

abgestimmt für: Gar nicht anhalten

Birgit1954
beantwortet von Birgit1954 am 13. August 2009 17:47
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Absolutes Halteverbot bedeutet, dass du gar nicht halten darfst. Eingeschränktes bedeutet, dass du bis zu 3 min halten darfst, zum ein- und aussteigen oder zum be-und entladen.

Kommentar von 5350a8280bb338c4e7ee9fa0878d3ae3smallflirtheaven am 13. August 2009 17:51

be und entladen ist zeitlich nicht begrenzt, das darf auch drei stunden dauern, wenn es nötig ist


derwessi
beantwortet von derwessi am 13. August 2009 17:48
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flirtheaven
beantwortet von flirtheaven am 13. August 2009 17:48
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du hast recht

abgestimmt für: Gar nicht anhalten

Alesana
beantwortet von Alesana am 13. August 2009 17:49
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abgestimmt für: Gar nicht anhalten

MuSatek
beantwortet von MuSatek am 13. August 2009 17:45
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Lediglich halten bis zu 3 Minuten zum Be- und Entladen oder Ein- und aus..

abgestimmt für: 3 Min sind erlaubt
Kommentar von 5350a8280bb338c4e7ee9fa0878d3ae3smallflirtheaven am 13. August 2009 17:50

das gilt nur für das parkverbot


DyingWish
beantwortet von DyingWish am 13. August 2009 17:45
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Ich fahre auch ned Audo.

abgestimmt für: weiß ich doch nicht

ChillerMg91
beantwortet von ChillerMg91 am 13. August 2009 17:45
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Halten bis 3 min, aber HALTEVERBOT!!!!

abgestimmt für: Gar nicht anhalten

Fischgrete
beantwortet von Fischgrete am 13. August 2009 17:45
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Männere und einparken:D

abgestimmt für: Gar nicht anhalten
Kommentar von 949e3fa092ea00e0f10808f4330256fdsmallDyingWish am 13. August 2009 17:46

Nene. Nichts verdrehen hier bitteschön ;)


Rie06
beantwortet von Rie06 am 13. August 2009 17:46
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abgestimmt für: 3 Min sind erlaubt

Isabel88
beantwortet von Isabel88 am 13. August 2009 17:50
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Nur beim eingeschränkten Haltverbot ist das Halten bis zu drei Minuten (oder zum Be-, Entladen oder Ein- und Aussteigen) erlaubt.

abgestimmt für: Gar nicht anhalten

anonym
beantwortet von PiBerg am 14. August 2009 09:02
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(absolutes) Halteverbot = kein anhalten, (eingeschränktes) Parkverbot = Be- und Entladen erlaubt.

abgestimmt für: Gar nicht anhalten

Kevin7
beantwortet von Kevin7 am 13. August 2009 17:49
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anonym
beantwortet von MaxRace1990 am 13. August 2009 17:51
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