alwine1963 am 13.08.2009 um 17:44 Uhr
Mein Mann und ich streiten grad ein wenig.... Es geht um das "Absolute Halteverbot" Ich behaupte, da darf man gar nicht anhalten, er meint bis zu 3 Min ist OK.... Was ist denn nun richtig???

absolutes halte verbot heißt absolut nicht drei minuten:D.
du hast vollkommen recht,(schicke dein mann nochmal in die fahrschulegrins)lg
Es darf immer und überall dort gehalten werden, wo es nicht verboten ist. Hierbei ist die gesamte Straßenverkehrsordnung in ihrem Kontext zu sehen. Regelungen zum Halten bzw. zu Haltverboten sind in der StVO verstreut zu finden. Nach § 2 StVO ist die Fahrbahnbenutzung durch Fahrzeuge vorgeschrieben. Dort heißt es einfach: „Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen […].“ Gehwege gehören nicht zur Fahrbahn. Auf Gehwegen darf generell nicht gehalten und geparkt werden, auch nicht halbseitig.
Zu unterscheiden ist
* Haltverbot: es darf überhaupt nicht gehalten werden (außer verkehrsbedingt – siehe Warten – oder bei Vorliegen besonderer Umstände wie dem Notstand)
* eingeschränktes Haltverbot (Parkverbot): Halten bis zu drei Minuten (oder zum Be-, Entladen oder Ein- und Aussteigen) ist erlaubt (Legaldefinition)
* Parken ist in § 12 Abs. 2 StVO definiert: „Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.“ (Legaldefinition)
* Warten: Wird die Fahrt aufgrund einer Anordnung oder der Verkehrssituation unterbrochen, beispielsweise bei einem Stau oder vor einer geschlossenen Bahnschranke, wird im Sinne der StVO nicht gehalten, sondern gewartet, und das Haltverbot kommt dann daher nicht zum Tragen (ohne Legaldefinition).
* Liegenbleiben: Wird die Fahrt auf Grund eines technischen Defekts unterbrochen, so hält der Fahrzeugführer ebenfalls nicht, sondern bleibt liegen (ohne Legaldefinition). Verbleibt das Fahrzeug jedoch im Haltverbot, obwohl die Beseitigung möglich wäre, wird aus dem „Liegenbleiben“ unzulässiges Halten.
Wiki hat's!

es heiß nicht um sonst absolut.

HALTE verbot... nich park verbot
nur bei eingeschrenktem halteverbot darfst du 3 MIn halten
Deswegen ja absolut

Vielleicht verwechselt dein Mann das mit dem Parkverbot.

Sonst wäre es ja kein absolutes Halteverbot. Aber bei 3 Minuten hätte er Glück, dann wird sein Wagen nicht abgeschleppt, er muß lediglich nur die Kosten des Strafzettels tragen und schlimmstenfalls die Stornierung des Abschleppers.

Im Halteverbot darf man bis 3 Min. anhalten. Dürfte man das auch beim Absoluten Halteverbot tun, wäre das Verbot nicht absolut.

Absolutes Halteverbot bedeutet, dass du gar nicht halten darfst. Eingeschränktes bedeutet, dass du bis zu 3 min halten darfst, zum ein- und aussteigen oder zum be-und entladen.
flirtheaven am 13. August 2009 17:51 be und entladen ist zeitlich nicht begrenzt, das darf auch drei stunden dauern, wenn es nötig ist

du hast recht

Lediglich halten bis zu 3 Minuten zum Be- und Entladen oder Ein- und aus..
flirtheaven am 13. August 2009 17:50 das gilt nur für das parkverbot

Ich fahre auch ned Audo.

Halten bis 3 min, aber HALTEVERBOT!!!!

Männere und einparken:D
DyingWish am 13. August 2009 17:46 Nene. Nichts verdrehen hier bitteschön ;)
Nur beim eingeschränkten Haltverbot ist das Halten bis zu drei Minuten (oder zum Be-, Entladen oder Ein- und Aussteigen) erlaubt.
(absolutes) Halteverbot = kein anhalten, (eingeschränktes) Parkverbot = Be- und Entladen erlaubt.