Mein Mann und ich streiten grad ein wenig.... Es geht um das "Absolute Halteverbot" Ich behaupte, da darf man gar nicht anhalten, er meint bis zu 3 Min ist OK.... Was ist denn nun richtig???
Absolutes Halteverbot
| Abstimmungen | |
|---|---|
| Gar nicht anhalten | 29 |
| 3 Min sind erlaubt | 4 |
| weiß ich doch nicht | 1 |
Antworten (1-30 von 38)
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3Antwort von
masternikitamasternikita
Abgestimmt für: Gar nicht anhaltenes heiß nicht um sonst absolut.
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3Antwort von
tachyonbabytachyonbaby
Abgestimmt für: Gar nicht anhaltenEs darf immer und überall dort gehalten werden, wo es nicht verboten ist. Hierbei ist die gesamte Straßenverkehrsordnung in ihrem Kontext zu sehen. Regelungen zum Halten bzw. zu Haltverboten sind in der StVO verstreut zu finden. Nach § 2 StVO ist die Fahrbahnbenutzung durch Fahrzeuge vorgeschrieben. Dort heißt es einfach: „Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen […].“ Gehwege gehören nicht zur Fahrbahn. Auf Gehwegen darf generell nicht gehalten und geparkt werden, auch nicht halbseitig.
Zu unterscheiden ist
* Haltverbot: es darf überhaupt nicht gehalten werden (außer verkehrsbedingt – siehe Warten – oder bei Vorliegen besonderer Umstände wie dem Notstand)
* eingeschränktes Haltverbot (Parkverbot): Halten bis zu drei Minuten (oder zum Be-, Entladen oder Ein- und Aussteigen) ist erlaubt (Legaldefinition)
* Parken ist in § 12 Abs. 2 StVO definiert: „Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.“ (Legaldefinition) * Warten: Wird die Fahrt aufgrund einer Anordnung oder der Verkehrssituation unterbrochen, beispielsweise bei einem Stau oder vor einer geschlossenen Bahnschranke, wird im Sinne der StVO nicht gehalten, sondern gewartet, und das Haltverbot kommt dann daher nicht zum Tragen (ohne Legaldefinition).
* Liegenbleiben: Wird die Fahrt auf Grund eines technischen Defekts unterbrochen, so hält der Fahrzeugführer ebenfalls nicht, sondern bleibt liegen (ohne Legaldefinition). Verbleibt das Fahrzeug jedoch im Haltverbot, obwohl die Beseitigung möglich wäre, wird aus dem „Liegenbleiben“ unzulässiges Halten.
Wiki hat's! -
3Antwort von
steffi12345steffi12345
Abgestimmt für: Gar nicht anhaltendu hast vollkommen recht,(schicke dein mann nochmal in die fahrschulegrins)lg
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3Antwort von
FischgreteFischgrete
Abgestimmt für: Gar nicht anhaltenabsolutes halte verbot heißt absolut nicht drei minuten:D.
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2Antwort von
Birgit1954Birgit1954
Absolutes Halteverbot bedeutet, dass du gar nicht halten darfst. Eingeschränktes bedeutet, dass du bis zu 3 min halten darfst, zum ein- und aussteigen oder zum be-und entladen.
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2Antwort von
kunstixkunstix
Abgestimmt für: Gar nicht anhaltenIm Halteverbot darf man bis 3 Min. anhalten. Dürfte man das auch beim Absoluten Halteverbot tun, wäre das Verbot nicht absolut.
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2Antwort von
moon73moon73
Abgestimmt für: Gar nicht anhaltenSonst wäre es ja kein absolutes Halteverbot. Aber bei 3 Minuten hätte er Glück, dann wird sein Wagen nicht abgeschleppt, er muß lediglich nur die Kosten des Strafzettels tragen und schlimmstenfalls die Stornierung des Abschleppers.
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2Antwort von
LockenjoeLockenjoe
Abgestimmt für: Gar nicht anhaltenVielleicht verwechselt dein Mann das mit dem Parkverbot.
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2Antwort von
newyorklara Abgestimmt für: Gar nicht anhaltennur bei eingeschrenktem halteverbot darfst du 3 MIn halten
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2Antwort von
wortfehlerwortfehler
Abgestimmt für: Gar nicht anhaltenHALTE verbot... nich park verbot
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1Antwort von
PiBerg Abgestimmt für: Gar nicht anhalten(absolutes) Halteverbot = kein anhalten, (eingeschränktes) Parkverbot = Be- und Entladen erlaubt.
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1Antwort von
Isabel88Isabel88
Abgestimmt für: Gar nicht anhaltenNur beim eingeschränkten Haltverbot ist das Halten bis zu drei Minuten (oder zum Be-, Entladen oder Ein- und Aussteigen) erlaubt.
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1Antwort von
Rie06 Abgestimmt für: 3 Min sind erlaubt
be und entladen ist zeitlich nicht begrenzt, das darf auch drei stunden dauern, wenn es nötig ist