4

Absolutes Halteverbot

Frage von alwine1963 alwine1963

Mein Mann und ich streiten grad ein wenig.... Es geht um das "Absolute Halteverbot" Ich behaupte, da darf man gar nicht anhalten, er meint bis zu 3 Min ist OK.... Was ist denn nun richtig???

34 Abstimmungen
Abstimmungen
Gar nicht anhalten 29
3 Min sind erlaubt 4
weiß ich doch nicht 1
Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (1-30 von 38)

  • 3
    Antwort von masternikita masternikita
    Abgestimmt für: Gar nicht anhalten

    es heiß nicht um sonst absolut.

  • 3
    Antwort von tachyonbaby tachyonbaby
    Abgestimmt für: Gar nicht anhalten

    Es darf immer und überall dort gehalten werden, wo es nicht verboten ist. Hierbei ist die gesamte Straßenverkehrsordnung in ihrem Kontext zu sehen. Regelungen zum Halten bzw. zu Haltverboten sind in der StVO verstreut zu finden. Nach § 2 StVO ist die Fahrbahnbenutzung durch Fahrzeuge vorgeschrieben. Dort heißt es einfach: „Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen […].“ Gehwege gehören nicht zur Fahrbahn. Auf Gehwegen darf generell nicht gehalten und geparkt werden, auch nicht halbseitig.

    Zu unterscheiden ist
    * Haltverbot: es darf überhaupt nicht gehalten werden (außer verkehrsbedingt – siehe Warten – oder bei Vorliegen besonderer Umstände wie dem Notstand)
    * eingeschränktes Haltverbot (Parkverbot): Halten bis zu drei Minuten (oder zum Be-, Entladen oder Ein- und Aussteigen) ist erlaubt (Legaldefinition)
    * Parken ist in § 12 Abs. 2 StVO definiert: „Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.“ (Legaldefinition) * Warten: Wird die Fahrt aufgrund einer Anordnung oder der Verkehrssituation unterbrochen, beispielsweise bei einem Stau oder vor einer geschlossenen Bahnschranke, wird im Sinne der StVO nicht gehalten, sondern gewartet, und das Haltverbot kommt dann daher nicht zum Tragen (ohne Legaldefinition).
    * Liegenbleiben: Wird die Fahrt auf Grund eines technischen Defekts unterbrochen, so hält der Fahrzeugführer ebenfalls nicht, sondern bleibt liegen (ohne Legaldefinition). Verbleibt das Fahrzeug jedoch im Haltverbot, obwohl die Beseitigung möglich wäre, wird aus dem „Liegenbleiben“ unzulässiges Halten.
    Wiki hat's!

  • 3
    Antwort von steffi12345 steffi12345
    Abgestimmt für: Gar nicht anhalten

    du hast vollkommen recht,(schicke dein mann nochmal in die fahrschulegrins)lg

  • 3
    Antwort von Fischgrete Fischgrete
    Abgestimmt für: Gar nicht anhalten

    absolutes halte verbot heißt absolut nicht drei minuten:D.

  • 2
    Antwort von Alesana Alesana
    Abgestimmt für: Gar nicht anhalten
  • 2
    Antwort von flirtheaven flirtheaven
    Abgestimmt für: Gar nicht anhalten

    du hast recht

  • 2
    Antwort von derwessi derwessi
    Abgestimmt für: Gar nicht anhalten
  • 2
    Antwort von Birgit1954 Birgit1954

    Absolutes Halteverbot bedeutet, dass du gar nicht halten darfst. Eingeschränktes bedeutet, dass du bis zu 3 min halten darfst, zum ein- und aussteigen oder zum be-und entladen.

    Kommentar von flirtheaven flirtheavenflirtheaven

    be und entladen ist zeitlich nicht begrenzt, das darf auch drei stunden dauern, wenn es nötig ist

  • 2
    Antwort von kunstix kunstix
    Abgestimmt für: Gar nicht anhalten

    Im Halteverbot darf man bis 3 Min. anhalten. Dürfte man das auch beim Absoluten Halteverbot tun, wäre das Verbot nicht absolut.

  • 2
    Antwort von Gesetzesbrecher Gesetzesbrecher
    Abgestimmt für: Gar nicht anhalten
  • 2
    Antwort von moon73 moon73
    Abgestimmt für: Gar nicht anhalten

    Sonst wäre es ja kein absolutes Halteverbot. Aber bei 3 Minuten hätte er Glück, dann wird sein Wagen nicht abgeschleppt, er muß lediglich nur die Kosten des Strafzettels tragen und schlimmstenfalls die Stornierung des Abschleppers.

  • 2
    Antwort von ladiana ladiana

    Gar nicht ist ja absolut.

  • 2
    Antwort von Lockenjoe Lockenjoe
    Abgestimmt für: Gar nicht anhalten

    Vielleicht verwechselt dein Mann das mit dem Parkverbot.

  • 2
    Antwort von Wasserbetten Wasserbetten
    Abgestimmt für: Gar nicht anhalten
  • 2
    Antwort von DachRinne DachRinne
    Abgestimmt für: Gar nicht anhalten

    Deswegen ja absolut

  • 2
    Antwort von Proxx Proxx
    Abgestimmt für: Gar nicht anhalten
  • 2
    Antwort von kochstuebchen kochstuebchen
    Abgestimmt für: Gar nicht anhalten
  • 2
    Antwort von newyorklara newyorklara
    Abgestimmt für: Gar nicht anhalten

    nur bei eingeschrenktem halteverbot darfst du 3 MIn halten

  • 2
    Antwort von dasgibtstrafe dasgibtstrafe
    Abgestimmt für: Gar nicht anhalten
  • 2
    Antwort von wortfehler wortfehler
    Abgestimmt für: Gar nicht anhalten

    HALTE verbot... nich park verbot

  • 2
    Antwort von primusvonquack primusvonquack
    Abgestimmt für: Gar nicht anhalten
  • 2
    Antwort von TwilightHeinz81 TwilightHeinz81
    Abgestimmt für: Gar nicht anhalten
  • 2
    Antwort von miccy miccy
    Abgestimmt für: Gar nicht anhalten
  • 2
    Antwort von xxrockbabyxx xxrockbabyxx
    Abgestimmt für: Gar nicht anhalten
  • 2
    Antwort von zedisdead zedisdead
    Abgestimmt für: Gar nicht anhalten
  • 2
    Antwort von mig112 mig112

    Du hast natürlich vollkommen Recht!!

  • 2
    Antwort von MICIF MICIF
    Abgestimmt für: Gar nicht anhalten
  • 1
    Antwort von PiBerg PiBerg
    Abgestimmt für: Gar nicht anhalten

    (absolutes) Halteverbot = kein anhalten, (eingeschränktes) Parkverbot = Be- und Entladen erlaubt.

  • 1
    Antwort von Isabel88 Isabel88
    Abgestimmt für: Gar nicht anhalten

    Nur beim eingeschränkten Haltverbot ist das Halten bis zu drei Minuten (oder zum Be-, Entladen oder Ein- und Aussteigen) erlaubt.

  • 1
    Antwort von Rie06 Rie06
    Abgestimmt für: 3 Min sind erlaubt
Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.