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Absichtserklärung im Arbeitsvertrag?

Frage von lutilah7 lutilah7

Hallo,

ich habe ein Angebot für eine Arbeitsstelle bekommen.

Nun wird der Vertrag nicht unbefristet abgeschlossen mit Probezeit, sondern ein befristeter Vetrag abgeschlossen für die Dauer der probezeit mit einer Absichtserklärung auf unbefristung bei gutem abschließen der probezeit.

Was bedeutet das rechtlich?

Ich weiß, dass die Probezeit sowieso heikel ist, könnte ich dann noch einen befristeten vetrag bekommen oder ist bei gutem Verlauf der Probezeit die Unbefristung rechtlich bindend?

 

Danke schon im Voraus...

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Antworten (1)

  • 0
    Antwort von Dekol Dekol

    sehr komisch, die Befristung macht eigentlich keinen Sinn, da du während der Probezeit sowieso gekündigt werden könntest, die Befristung darf allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen stattfinden (nach Teilzeitbefristungsgesetz)- ein befristeter Vertrag endet zudem grundsätzlich mit seinem Ablauf

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