Hallo Ihr Klugen Menschen,
meine Tochter wurde 18 Jahre und macht eine Lehre( Ende 1.Lehrjahr) und Fachhochschulreife.
Darauf sind die Banken gekommen und nun möchte ihr jede, natürlich nuuuur zu ihrem Besten Bausparverträge Riesterrenten etc etc aufschwatzen- Es gäbe da so ganz tolle Zulagen vom Staat. Ich hatte eine Schwester im Bankgewerbe und weiß, wie der Hase dort läuft. Abschlüsse sind für die Mitarbeiter sehr wichtig.
Allzuviel Vertrauen hab ich zu den Bankmitarbeitern der beiden hier ansässigen Banken nicht. Aber ich würde meiner Tochter natürlich nicht gerne eine Chance auf Zuschüsse des Staates, die in ihrem Alter schon sinnvoll sind, nicht nehmen.
Wo ich auch Probleme sehe, z.B beim Riesterrentensparen schon iin der Lehre, ist die Ungewissheit, ob sie eine Anstellung bekommen wird.
Wer kennt sich aus?
Danke salsa
Absicherung mit 18 -was sollte man wahrnehmen
Antworten (18)
-
1Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
Gianna6Gianna6
Die Vorsicht ist nur allzu begründet, die aus deinen Worten spricht. Man nennt es im Bank- und Versicherungsgeschäft Lebenszyklus, soll heißen: der Mensch benötigt zu unterschiedlichen Perioden ganz verschiedene Absicherungen bzw. Finanzierungsbausteine. Und so kam man darauf, für Kinder/Jugendliche so genannte Ausbildungsversicherungen oder BAFÖG-Rückzahlungsversicherungen usw. usf. anzubieten... und die Geschäfte laufen auch sehr günstig, weil die Leute diesen vermittelten Visionen "auf den Leim gehen" im wahrsten Sinne des Wortes. Die so genannte RIESTER-Rente war (v)erklärt worden dereinst als notwendiger Ausgleich wegen der Absenkung staatlicher Rentenansprüche von 67 auf 64 Prozent vom Verdienst. Machen wir uns nichts vor: dieser Staat ist pleite! Und auch CDU-Politiker erklären völlig unumwunden im öffentlich-rechtlichen Fernsehen, daß man (besser gesagt: die politisch Verantwortlichen) während der vergangenen 40...50 Jahre über die Verhältnisse gelebt haben. Es könne nicht gut gehen, wenn man fortlaufend mehr ausgibt als einnimmt. Die Wahrheit also ist: "Pomp auf Pump" wurde finanziert und die damit aufgeworfenen Schulden will man nunmehr "dem kleinen Manne" /Frauen dürfen sich hier aber auch beteiligen) überhelfen. Genau so funktioniert eigentlich jedwede "von oben" aufgeforderte Altersvorsorge. Es geht allein um das Einsammeln von Geld. Wie bitte schön will man ernsthaft vermitteln, daß dabei etwas Sinnvolles herauskommen könnte, wenn folgendes hinreichend bedacht wird: 1. Die Kaufkraft des Geldes nimmt unaufhörlich ab (man nennt's Inflation); das bedeutet, wenn ich damit warte, das verdiente Geld für mich auszugeben, bekomme ich mit jedem Tag nur noch weniger dafür beim Einkauf; 2. es gibt keine Geldanlage (und im Übrigen auch der Sachwert Immobilie ächzt hier, mit der Inflation Schritt zu halten, weil Mieten nicht mehr frisch-fröhlich erhöhbar sind wie allezeit davor), die Inflation ausgleicht und zugleich noch einen annehmbaren Zins verspricht für das immerhin auf lange Zeit verzichtete eigene Geld; 3. Das in so genannten Vorsorge-Versicherungsverträgen angesparte Geld sieht man im Leben nie wieder; für die Versicherungen hingegen ist dies ein irremachend attraktives Geschäft, denn sie werden's in Mengen behalten können, eben weil die Sparer regelmäßig weit vor dem Abtragen der Summe zum Zusatz-Rentenbeginn "vom Recht des vorzeitigen Ablebens schon Gebrauch machen"; denn mit dem Ableben geht der Restbetrag im Vermögen der Versicherung unter, es gehört dann praktisch ihr - toll was (die so genannten Rentengarantiezeiten, die zudem nur Bluff sind und wegen der damit herabgesetzten Rentenzahlbeträge regelmäßig vom Versicherten abgewählt werden, sind auch nur Augenwischerei; hier werden 5...10...15 Jahre angeboten, nicht 30...40... Jahre, wie es nach heutiger Lebenserwartung Sinn machen sollte, daß der Rest des noch nicht abgelebten und schließlich selbst abgesparten Kapitalstockes an einen Erben auszuzahlen wäre. Aber: Fehlanzeige - bei Tod war die letzte Zusatz-Rente dann fällig, der Rest "kommt der Versichertengemeinschaft zugute" . Junge Leute können dch gut mit Computern umgehen. Man stelle ihnen ganz einfach eine - wie es heute heißt - Sachaufgabe: Errechne den Vorteil eines Sparvertrages aus einem Sparzins von 2,25 Prozent bei einer Inflation von durchschnittlich nicht unter 3 Prozent ("Echte Inflation", finanzmathematisch errechnet letzte Jahr zwischen 5 und 8 Prozent!) und gebe noch die eine oder andere Zulage (so man sie überhaupt erlangt, weil diese immer an konkrete Bedingungen geknüpft sind, die man auf Dauer heute rein statistisch kaum einhält) und kommt dann nach vielen Jahren Laufzeit - aus heutiger Sicht zum 65. Geburtstag der versicherten Person auf einen Kapitalstock (Summer verzinslicher Ansammlung dieser Sarbeiträge von "X"). Dann rechne man mit dem (aus Angebot zu Riester schnell einholbaren) Betrag zur garantierten Rente aus solchem Vertrag aus, wie alt man werden müßte, um diesen Rentenanspruch abzuleben. Allein die Sparbeiträge aneinandergereiht, ohne Zulagen und Verzinsung, erleben schon die meisten nicht. Was bedeutet dies nun? Die Versicherungen sind hier die Meistbegünstigten, weil: sie können das verbliebene Geld von diesen vielen Geldansummlungen (Kapitalstöcken der Einzahler) für sich behalten, sie nennen's: "es kommt der Versichertengemeinschaft zugute" . Was immer das bedeutet. Wirmüssen es nicht verstehen. Jedenfalls: unser Geld ist futsch! Siehe dazu auch die neuen AGB's der Banken und Sparkassen, unter Punkt Pfändung: Zum 31.10.2009 traten neue AGB deutscher Banken in Kraft.
Begründet werden diese Veränderungen mit der Durchsetzung der europäischen Zahlungsdienstrichtlinien. Zum Inhalt, insbesondere zum Thema Pfandrecht – ich zitiere nachfolgend aus den neuen AGB der Sparkassen: "Kundeninformation mit Erläuterungen zu den Änderungen unserer Geschäftsbedingungen Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, die Umsetzung der EU-Zahlungsdiensterichtlinie in deutsches Recht erfordert eine umfangreiche Anpassung unserer Vertragsbedingungen. Daher gelten ab dem 31. Oktober 2009 neue Kundenbedingungen. Das betrifft u. a. die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Bedingungen für den Überweisungsverkehr, die Bedingungen für die SparkassenCard, die Bedingungen für die MasterCard/Visa Card sowie die Bedingungen für das Online-Banking." Man beachte nun den folgenden Punkt in den AGB: "Nr. 21 Pfandrecht, Sicherungsabtretung (1) Umfang Der Kunde räumt hiermit der Sparkasse ein Pfandrecht ein an Werten jeder Art, die im bankmäßigen Geschäftsverkehr durch den Kunden oder durch Dritte für seine Rechnung in ihren Besitz oder ihre sonstige Verfügungsmacht gelangen. Zu den erfassten Werten zählen sämtliche Sachen und Rechte jeder Art (Beispiele: Waren, Devisen, Wertpapiere einschließlich der Zins-, Renten- und Gewinnanteilscheine, Sammeldepotanteile, Bezugsrechte, Schecks, Wechsel, Konnossemente, Lager- und Ladescheine). Erfasst werden auch Ansprüche des Kunden gegen die Sparkasse (z. B. aus Guthaben). Forderungen des Kunden gegen Dritte sind an die Sparkasse abgetreten, wenn über die Forderungen ausgestellte Urkunden im bankmäßigen Geschäftsverkehr in die Verfügungsmacht der Sparkasse gelangen."
Was bedeutet dies nun im Klartext: Mit dem Einordnen auf deutsches Recht übernimmt der Staat die Kontrolle über die Banken und deren Einlagen, er kann nun über deren Gelder bestimmen, weil diese sich dem deutschen Recht unterwerfen. Mit dem abstrakten Pfandrecht ohne Zweckbestimmungserklärung werden die Banken wiederum Herr über die Vermögen ihrer Kunden.
Der akut von der Pleite bedrohte Staat kann sich nun an dem Bankvermögen der ihm unterworfenen Banken schadlos halten, sprich enteignen. Mit diesen neuen AGB wird das Instrument geschaffen, das den Staat in die Lage versetzt, sich auf legalem Wege am Vermögen seiner Bürger zu bedienen! Spannend dazu vielleicht noch folgende Aussage aus den FAQs der Frankfurter Sparkasse mbH: Frage: „Was passiert, wenn ich die neuen Geschäftsbedingungen nicht akzeptiere?“ Antwort: „Aufgrund der Strukturen des Zahlungsverkehrs sind wir darauf angewiesen, dass wir alle Zahlungen nach einheitlichen Bedingungen abwickeln können. Sollten Sie mit den Bedingungen nicht einverstanden sein, würde dies daher ggf. auch bedeuten, dass wir keine Zahlungsaufträge mehr für Sie abwickeln können und in Folge dessen die Geschäftsverbindung kündigen müssten. Bedenken Sie, dass alle Kreditinstitute die Zahlungsrichtlinien umsetzen müssen.“ In diesem Zusammenhang auch noch ein Hinweis zum Einlagensicherungsfonds: Im "Statut zum Einlagensicherungsfond" vom Juni 2009 heißt es im § 6, Absatz 10: "Ein Rechtsanspruch auf ein Eingreifen oder Leistungen des Einlagensicherungsfonds besteht." Jeder Kommentar erübrigt sich ...
-
4Antwort von
ShakotaiShakotai
Hallo Salsa, (btw, spicy nick)
das einzige 'must have' für Ihre Tochter wäre eine Berufsunfähigkeitsabsicherung mit einer monatlichen BURente von wenigstens 1000 €. Im Rahmen der Haftpflicht läuft sie während der Ausbildung noch über die Eltern.
Danach würde ich für Sie nach einem Tagesgeldkonto schauen, auf das Sie regelmäßig spart. Ein Auto will sie sicherlich auch haben, irgendwann kommt der Wunsch nach einer eigenen Wohnungseinrichtung. Einen Vertrag zum Bauen halte ich für unsinnig, die wenigsten jungen Leute wollen sich so früh festlegen.
Ein Bausparvertrag kann bei ihrer Tochter sinnvoll sein, sofern sie die Leistungen vom AG bekommt. Sie ist innerhalb der Grenzen für die Sparzulagen, daher wird er interessant. In diesem Falle würde ich aber einen reinen Sparer nehmen. Die gibt es aktuell bis 4 % Guthabenzins. Maximale Höhe der Bausparsumme sollte zwischen 5 und 6500 € liegen. Mit den Prämien sind die nach 7 Jahren zuteilungsreif. Vorher aber beim AG nachfragen ob in der Branche Ihrer Tochter bestimmte Voraussetzungen bestehen. Manche Tarifverträge erlauben die Zahlung von VL nur in Verbindung mit AVWL (Verträgen wie Riester oder bAV)
Sollte Ihre Tochter innerhalb Ihrer Lehrzeit jedoch im zweiten oder dritten Lehrjahr über 8004 € Zu versteuerndes Einkommen (ZVE) erhalten, wird eine andere Methode interessant. Prüfen sie dann die Möglichkeit einer betrieblichen Alterversorgung und lassen die VL dort hineinlaufen. Dadurch senken die das ZVE wieder unter 8004 €, schaffen Ihrer Tochter die Basis einer guten Altersversorgung und erhalten sich gleichzeitig den Anspruch auf Kindergeld.
Lassen sie sich hierzu durch einen qualifizierten Makler beraten.
Kommentar von
ReineMathematikReineMathematik Ob man hier auch Inflation, Kosten und Steuern (Geldwerte / Sachwerte) bereits berücksichtigt hat? Ich glaube nicht, denn dann müsste der Text dort anders geschrieben stehen.
Kommentar von
ShakotaiShakotai Lieber 'ReineMathematik', mal abgesehen davon, dass der Inhalt deines 'Hallo, Ich weiss auch noch was' nicht Bestandteil der Frage ist, halte ich Salsa und nicht zuletzt einen qualifizierten Makler für durchaus in der Lage in einem qualifizierten Beratungsgespräch die richtigen Fragen zu stellen.
Kommentar von
AndiceAndice Der Kindergeldanspruch wird nicht durch eine Entgeltumwandlung gesichert, da die Familienkasse das Brutto vor Entgeltumwandlung als Grundlage sieht.
Kommentar von
SgtMillerSgtMiller Die Praxis beweist aber genau das gegenteil !
-
2Antwort von
ReinhardsReinhards
Bei einer Bank oder Sparkasse (ohne jede Ausnahme)gibt es keine "Beratung". Es geht nur um das was gerade verkauft werden soll. Und - es geht immer nur um die Interessen der Bank oder Sparkasse. "Wenn's ans Geld geht Sparkasse". Geh besser zu einem zugelassenen Versicherungsmakler. Status unter www.vermittlerregister.info überprüfen.
-
-
1Antwort von
Dieter40 Ergänzende Antwort für Salsa123 vom 20.07.2010,12:12Uhr:
Vorhandene Fonds bringen die 20% nicht! Nach dem Vermögensbildungsgesetz erhalten Arbeitnehmer eine Sparzulage für die Anlage Vermögenswirksamer Leistungen.
Fast jeder Arbeitgeber zahlt heute Vermögenswirksame Leistungen (VL), wenn auch in unterschiedlicher Höhe. Diese VL kann der Arbeitnehmer in einer "Beteiligung am Produktivvermögen" (Fondssparen) anlegen und erhält dafür vom Staat 20% * Prämie.
Voraussetzung:
Das zu versteuernde Jahreseinkommen liegt nicht über 20.000 € für Ledige bzw. 40.000 € für Verheiratete *. Maximal werden pro Jahr und Sparer 400 € (monatliche Sparrate von 34 € ) mit 20% gefördert; die Förderung beträgt demnach 80 € für einen Ledigen. Die Prämie ist im Rahmen der jährlichen Einkommensteuer-Erklärung beim Finanzamt zu beantragen. Ein Tipp:
Wenn die VL, die der Arbeitgeber zahlt, niedriger ist als der monatliche Betrag von 34 €, kann der Arbeitnehmer über den Arbeitgeber die Beiträge mit eigenem Geld aufstocken. Wichtig: VL-Zahlungen immer über den Arbeitgeber leisten. Hinweis:
Vorgenannte Regelungen gelten seit dem 01.04.2009
-
1Antwort von
ReineMathematikReineMathematik
Die Aussage meiner Vorredner kann ich nur zum Teil zustimmen. Grundsätzlich sind Kapitalanlagen und Versicherungen zu vermeiden, weil sie ausschließlich den Vermittlern und den Gesellschaften finanzielle Vorteile bringen. Den Versicherten NIEMALS. Das kann jeder selbst nachrechnen.Die BAV kann eine Ausnahme darstellen, wenn der Arbeitgeberanteil sehr hoch ist und die VL-Leistungen dort hineinfliesen und diese auch voll vom Arbeitgeber gezahlt werden (39,88 € im Monat). Bausparen heißt so, weil man es sich sparen kann. Wer das empfiehlt, sollte nicht mehr so lange in der Sonne bleiben. Zum sparen sind diese ungeeignet, da die Verzinsung unterhalb der Inflation liegt (Ebenso wie bei klassischen Lebens- oder Rentenversicherungen)
Realistisch muss die Rendite nach Kosten, Inflation und Steuern betrachtet werden, und somit scheiden alle konservativen Verträge zum Kapitalaufbau aus. Zum Bauen sind Bausparer auch nicht geeignet, wenn man das Geld über den gleichen Zeitraum gut investiert, steht man sich deutlich besser. Für die, die tatsächlich einmal bauen oder kaufen wollen ist Genotec der beste Weg. Meines wissens auch als VL Anlage geeignet. Für Menschen, die sich schon für eine eigene Immobilie verschuldet haben, ist der beste Weg der VL-Anlage, diese in die Tilgung mit einfließen zu lassen. Das geht! und man erhält auch die Zuschüsse. Das erzählt einem nur keiner, denn dann verdient der Vermittler ja nichts.
Banken und Versicherungsvermittler verdienen viel Geld mit der Vermittlung solcher Verträge, daher sollte man deren Beratung sehr skeptisch gegenüber stehen und auf jeden Fall alles schriftlich mit Unterschriften festhalten.
Nur wer tatsächlich über die Kosten, Inflation und Steuern informiert, sagt die Wahrheit. Und Abschlusskosten von 4%, wie sie in den Angeboten stehen, sind gelogen. Nahezu jeder freie Vermittler erhält schon 4,5 oder mehr Prozent als Abschlussprovision.
Riester und Rürupp sind die allerletzten Produkte, denn diese vernichten nur Geld. Rürup / Basisrenten sind staatlich geförderte Enteignung von Privatgeldern, denn jeder Cent der eingezahlt wird ist für immer weg. Die steuerliche Abschreibbarkeit ist auch Verkaufstatik. Wie hoch wird denn die steuerliche Belastung bei der Auszahlung sein? Wie hoch ist denn die tatsächliche Rendite? Das weiß heute doch keiner. Die Kosten sind auf jedem Fall sehr hoch. Zudem sind fast alle Versicherungspolicen Geldwerte, also ein Versprechen auf einem Blatt Papier. Diese sind nicht Werthaltig, inflationsgefährdet und wenn die Versicherung pleite geht (was in der Vergangenheit schon öfter geschehen ist (Heute fusioniert man)) ist das Geld mindestens zu großen Teil weg. Zudem sind die Überschüsse niemals garantiert und können bis auf 0 zurückgehen. Auch dann noch, wenn die lebenslange Rente gezahlt wird. Wer bitte schön klärt denn hierüber auf?
Die Garantieverzinsung ist auch Betrug, denn kaum eine Gesellschaft weißt den Beitrag aus, auf den es die Garantieverzinsung gibt. Jeder glaubt, dass es diese auf seine 100 € mtl. Beitrag gibt. Das ist falsch. Den genauen Wert muss man jedes Jahr nachfragen, denn dieser ändert sich immer wieder. Wie viel Wert hat den eine Garantieverzinsung, von der man nicht weiß, auf welchen Beitrag es diese gibt.
Nirgendwo wird man um so viel Geld betrogen, wie in der Versicherungs- und Bankwirtschaft. 90 Mrd. pro Jahr gehen alleine durch Fehlberatungen von Banken verlohren, schrieb eine große Finanzzeitschrift.
Infos gibt auch unter gegen-altersarmut.de
Zum Thema BU: Diese ist ausschließlich in entsprechender Höhe sinnvoll. 300 € oder 500 € sind auf keinem Fall ausreichend und diese kann man sich auch sparen. Zudem sollte die Gesellschaft gut überlegt sein. Die meisten Gesellschaften verkaufen kleine Mogelpackungen. Hier ist u.a. die Alter Leipziger eine gute Variante. Auch die Condor ist sehr gut, denn diese zahlen auch schon bei einer längeren Arbeitsunfähigkeit schon, selbst wenn man nicht für berufsunfähig erklärt wird. Wie z.B. nach einem Autounfall, deren Folgen sich z.B. über ein Jahr hinziehen. Man kann nicht arbeiten, wird aber nicht für Berufsunfähig erklärt. Wichtig, immer alles durchlesen und verstehen. Sonst Finger weg! Und nicht herunter reden lassen von irgend einem Vermittler. Besonders nicht bei den Gesundheitsfragen. Eine Zweit- und Drittmeinung kann nie schaden. Keine Gesellschaft zahlt gerne und sucht im Schadensfall nach Krümmeln und Unregelmäßigkeiten, um nicht zahlen zu müssen. Oft wird dann die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt, das ist die Beantwortung der Gesundheitsfragen im Antrag.
In diesem Sinne...
Ich beantworte auch gerne weitere Fragen.
Kommentar von
salsa123salsa123 Jetzt bin ich aber ganz platt, ich bin ja selber Laie. Was ist BAV ist das dasselbe wie die WGV? Genotec versuche ich mich mal schlauzumachen- und vor allem: was würdest du deinem 18 Jährigen Nachwuchs raten? Ich werde einfach immer verwirrter.
Kommentar von
FlorianRex Mann oh mann, ich finde es schon ziemlich weit aus dem Fenster gelehnt, hier eine direkte Empfehlung auf eine Gesellschaft zu geben, wenn Du keine weiteren Hintergrüde kennst. Ich vermute mal, Du übernimmst für Deine Empfehlungen keine Haftung, oder?
Kommentar von
ReineMathematikReineMathematik Wenn du mehr Wissen in diesem Bereich hättest, dann wüsstest du, dass die genannten Gesellschaften mit zu den Besten in diesem Bereich gehören oder es die Besten sind. Eine Haftung muss ich nicht übernehmen, denn ich vermittele diese Verträge nicht. Hättest du den Artikel genauer gelesen, so hättest du festgestellt, dass ich eine schriftliche Dokumentation der Beratung mit einem freien Vermittler empfehle. Dieser haftet für sein Angaben und verdient ja auch viel Geld dafür.
Sehr geehrter Herr Fachmann im Versicherungs-, Altersvorsorge- und Finanzbereich, leider spiegelt deine Argumentation die Beratungsqualität in Deutschland wieder, die nachweislich größtenteils zugunsten der Gesellschaften, Banken und Vermittlern ist.
Warum gibt es denn sonst so viele Kapital-Lebensversicherungen, obwohl diese doch nach dem Urteil des Landgericht Hamburg seit 1983 als "legaler Betrug" bezeichnet werden dürfen?
Es ist richtig, das ein Vermittler Geld für seine Arbeit erhält, wie jeder andere auch, aber er bekommt viel Geld und sollte auch dementsprechend ehrlich, fair und Kundenorientiert beraten. Dies ist natürlich bei Banken, "Vermögensberatern" und Generalagenten der Gesellschaften nicht möglich, da diese ja im Interesse des Unternehmen arbeiten müssen, aber Mehrfachagenten und Makler sollten so handeln. Oft bedeutet das allerdings, dass es zum Teil deutlich weniger Provisionen gibt.
Kommentar von
FlorianRex Ich glaube nicht, dass Du beurteilen kannst, wieviel Wissen oder auch nicht ich in diesem Bereich habe. Provision war jedenfalls noch nie mein Antrieb... Viele Grüße Florian Rex
Kommentar von
FlorianRex Die Frage stellt sich ja auch, was eine 18-jährige, die Ihre Grundversorgung sichern möchte mit Genotec soll...
Kommentar von
ReineMathematikReineMathematik Wenn du den Artikel richtig gelesen hättest, dann hättest du gesehen, dass ich dies nicht als Grundversorgung empfehle, sondern zum selbstgenutzten Immobilienerwerb, anstelle eines Bausparvertrages...
Kommentar von
ReineMathematikReineMathematik Dann weißt du doch, dass das was ich schreibe stimmt, richtig?
-
1Antwort von
PloyncPloync
Hallo Salsa123,
in erster Linie ist nur eins wichtig. Du solltest immer über genügend monetäre Mittel verfügen, um deinen persönlichen Wünschen entsprechen zu können. Als Versicherungen kann ich dir nur Risikoversicherungen empfehlen. Von Sparanlagen, Rentenvorsorgen und ähnlichem würde ich die Finger lassen. Warum? Ganz einfach. Geld ist nur eine Illusion und der Wert des Geldscheines und der Münzen, mit denen du täglich hantierst, wird von Menschen bestimmt, auf die du keinen Einfluss hast. Was du heute zurück legst, kann morgen schon entwertet werden.
Wenn ich zudem lese, die Riesterrente wird dir dringend empfohlen, schüttle ich nur den Kopf. Ich war früher auch einmal ein Verfechter dieser Anlageform. Betrachtet man sich diese aber genauer, stellt man schnell fest, wer bei der Riesterrente der eigentliche Gewinner ist. Nur soviel, du bist es nicht. Denn die Frage die sich jeder stellen sollte ist, woher kommen die Zulagen? Richtig vom Steuerzahler, also von uns allen.
http://www.ploync.de/geldfalle/173-riestervertraege-betrug-am-staat-oder-geniale...
-
1Antwort von
Dieter40 Eine vernünftiue BU ist für die Tochter fast ein MUSS! Falls der AG eine VL zahlt, könnte man auch über einen Bausparvertrag mit 4% Verzinsung und Laufzeit von 7 Jahren nachdenken. Immerhin bekommt die Tochter neben den 4% Zinsen auch noch 9% Arbeitnehmersparzulage auf 480€/Jahr bzw. 8,8% Wohnungsbaupämie auf 512€/Jahr. Da sie unter 25 Jahren sein dürfte, wäre die staatliche Förderung später nicht gebunden, sie kann ein Auto kaufen, Urlaub machen oder das Geld mir schenken. Die 20% Prämie auf andere Anlagen (Fondsanlagen) lasse ich mal außen vor.
Zu Riester habe ich eine Meinung, die nicht jedem passen wird. Ich lasse mir im Rahmen einer Rentenreform ungern etwas durch den Staat klauen, der sich dann mit meinem Geld eine goldene Nase verdient. Und später soll ich jubeln, weil er mir 30% schenkt, die er später wieder zu 100% versteuert? Da tue ich erst, wenn die Förderung bei mindestens 70% liegt und wie bei anderen Produkten lediglich ein Ertragsanteil von 18% mit meinem Steuersatz versteuert wird.
Kommentar von
salsa123salsa123 Ne ,lass mal nicht die 20% Prämie aus.Sie hat als GEschenk zum 10ten GEburtstag von Ihrer verstorbenen Patentante Fonds bekommen, fließt dieses PrämienGeld denn automatisch?
Kommentar von
wonder Riester wird nicht besteuert. Wird von einigen immer wieder fälschlicher weise behauptet.
-
-
1Antwort von
kbvspunktdekbvspunktde
Hallo Salsa,
grundsätzlich ist sparen immer gut. Gute Coachingbücher sprechen davon, dass man 20% seines Einkommens sparen sollte. Zum Thema Altersvorsorge ist der Riestervertrag natürlich eine feine Sache, allerdings ist Riester nur als eine ERGÄNZUNG geschaffen worden und für eine richtige Altersvorsorge nicht ausreichend. Hier sollte von vorne herein einmal richtig beraten werden, wohin soll es finanziell im Alter gehen bei Deiner Tochter und wie sieht es dann mit der Inflation aus. Nach den Maßgaben macht es dann Sinn die richtige Altersvorsorge auszusuchen.
Ein Kollege hier meine etwas von einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit mindestens 1.000,- Euro Rente. Das ist natürlich grober Unfug. Eine Berufsunfähigkeitsrente ist durchaus sinnvoll, darf aber 75% des Einkommens nicht überschreiten (Bereicherungsverbot).
Mein Tipp, lasst Euch von einem (unabhängigen) Versicherungsmakler beraten.
Viele Grüße
Andreas
-
1Antwort von
BWVFachmannBWVFachmann
Die Antwort ist hier wohl wie immer: ich kann keine Antwort geben. Es hängt von vielen verscheidenen Faktoren ab.
- Monatliches Einkommen
- Lebenshaltungskosten (Jamba gehört nicht dazu :P)
- Art des Berufes den sie lernt
uvm
Mit den Banken hast du (in den meisten fällen) Recht. Es kommt ein neuer Absatzmanager oder wie sie ihn auch immer nennen und der soll die schlechten Bausparzahlen drehen. Also wird eine Liste mit allen Bausparfähigen Kunden ausgedruckt und los geht das wilde lostelefonieren.
Am besten du suchst dir einen vertrauenswürdigen Versicherungsfachmann (ob Makler oder nicht ist häufig nebensache).
Allerdings ist wie meine vorredner schon gesagt haben eine BU unglaublich wichtig.
MfG BWVFachmann
Kommentar von
FlorianRex Gute Antwort!
-
1Antwort von
FlorianRex Hallo salsa 123,
je früher Deine Tochter anfängt, für das Alter vorzusorgen, desto besser. Riester ist natürlich eine hervorragende Möglichkeit, da Sie ja auch noc eimalig 200,- € in den Vertrag gezahlt bekommt(vom Staat). Außerdem wird Sie wahrscheilich sowenig verdienen, dass der Sockelbetrag von 60,- Euro pro Jahrt ausreicht, um die volle Förderung von 154,- Euro zu bekommen. Investiere in jedem Fall in eine Berufsunfähigkeitsrente, das ist zurzeit noch wichtiger. Falls etwas Schlimmes passiert, gibt's von der gesetzlichen Rentenversicherung erst GEld, wenn Deine Tochter mindestens 5 Jahre eingezahlt hat - und dann ist das auch nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Lässt Du Dich von einer Bank beraten, so kann diese Dir nur Versicherungsschutz von den Gesellschaften anbieten, mit denen Sie vertraglich verbunden ist. HIerbei ist es aber wichtig, unabhängige Beratung zu bekommen. (Gesellschaft X kann den Beruf besser versichern, Gesellschaft Y den anderen Beruf etc.) Such DIr einen unabhängigen Versicherungsmakler in Deiner Nähe, der Kann Dir mit Sicherheit besser helfen. Eine private Haftpflichtversicherung braucht Deine Tochter noch nicht, da Kinder bis zum Ende der Erstausbil.dung bei Ihren Eltern mitversichert sind. Hoffe, ich konnte Dir helfen. Viele Grüße aus Wolfsburg
Florian Rex
-
0Antwort von
SgtMillerSgtMiller
Wie bereits erwähnt ist das Wichtigste die existenzbedrohenden Risiken abzusichern. Also unbedingt eine ausreichende Berufsunfähigkeitsvabsicherung. Wenn die Tochter wegen Krankheit Unfall usw. dauerhaft nicht arbeiten kann, sind auch alle Sparpläne dahin. Während der Ausbildung ist sie über die Eltern haftpflicht versichert, so den eine besteht. Als erste Sparform fürs Alter ist die Riesterrente sinnvoll, der aufzuwendende Beitrag richtet sich nach dem jeweiligen Einkommen und dürfte sich bei einem Azubi im Bereich von 5.- bis ca. 50 .- Euro wie gesagt je nach Ausbildungsvergütung. der junge Riestersparer erhält einmalig 200.- Euro Bonus und jährlich 154 Euro Zulagen in den Vertrag vom Statt, wenn mindestens 4 % vom Brutto gespart werden. Später kommen dann Steuervorteile dazu.
Also Grundsätzlich erstmal staatliche Förderungen mitnehmen, aber bitte nicht im Bausparvertrag weil hier bei so geringen Beiträgen die Kosten höher sind als Zins und Förderung zusammen.
Und bitte nicht bei einem Bankberater oder Versicherungsvertreter, denn die MÜSSEN und können nur die hauseigenen Produkte anbieten und stehen unter sehr hohem Verkaufsdruck.
Ein unabhängiger Versicherungs MAKLER ist hier angeraten, weil dieser dem Kunden gegenüber verpflichtet ist und auch für seine Beratung haftet. Bei weiteren Fragen PM an mich.
-
0Antwort von
wonder Hallo hab mal Gegooglet da ich mir auch nicht sicher war aber sieh mal hier.
Auch Arbeitslose sollten "riestern" VON ROLF WINKEL - zuletzt aktualisiert: 07.01.2008
(RP) Zeiten der Arbeitslosigkeit sind für die gesetzliche Rente wenig wert. Dies betrifft besonders Bezieher von Arbeitslosengeld (ALG) II. Daher ist gerade für sie eine zusätzliche Altersvorsorge besonders wichtig. Für Arbeitslose ist das "Riestern" besonders wichtig. Foto: AP Für Arbeitslose ist das "Riestern" besonders wichtig. Foto: AP
Wer seinen Job verliert und noch keinen privaten Vorsorge-Vertrag der Marke „Riester“ geschlossen hat, kann das auch als Arbeitsloser für wenig Geld noch nachholen. Denn auch wer Arbeitslosengeld I oder ALG II bezieht, kann staatliche Riester- Zuschüsse erhalten.
Mindestens fünf Euro im Monat sparen
Die vollen Riester-Zulagen gibt’s allerdings nur für denjenigen, der jährlich bestimmte Mindestbeträge für seine private Altersvorsorge anspart. Wie hoch dieser Mindestbetrag ist, hängt von der Höhe der sozialversicherungspflichtigen Einkünfte im Vorjahr ab. 2008 zählen also die Einkünfte aus dem Jahr 2007.
Wenn diese sich zum Beispiel auf 15.000 Euro beliefen, so liegt der Mindestsparbetrag – auch für Arbeitslose – im Jahr 2008 bei 600 Euro (vier Prozent). Diese müssen die Riester-Sparer aber nicht voll selbst aufbringen. Riester-Sparer haben Anspruch auf Grund- und Kinderzulagen. Für einen Versicherten mit zwei Kindern schießt der Staat beispielsweise 2008 immerhin 524 Euro zu einem Riester-Vertrag zu.
-
0Antwort von
CandlejackCandlejack
Immer auf die Banker ? Und wer jemanden hat, der irgendwann mal im Bankgewerbe arbeitete, weiß natürlich genau Bescheid... Ich informiere meine Kunden auch ab gewissen Alters- und Lebensstufen über Möglichkeiten, Zulagen und neue Risiken. Das hat nix mit Aufschwatzen zu tun, das nennt sich anlass- und kundenorientierte Beratung. Wenn sie es nicht machen wollen, machen sie es eben nicht. Erwachsene Menschen treffen eigene Entscheidungen abr nach fremder Beratung. Wenn sie nach der Ausbildung keine Stelle findet, kann sie Riester auch aussetzen. Keiner zwingt sie zu sparen.
Kommentar von
salsa123salsa123 Genau das habe ich nicht gesagt, und es ist unfair meine Frage so auszulegen oder soll ich meinen Lehrer rauskehren und sagen: wer lesen kann ist klar im Vorteil!- ich weiß nämlich nicht Bescheid, aber die beiden Banksorten, die wir hier haben, da kenne ich die Berater und die sind keine sondern wollen verkaufen.Außerdem kam gestern in der Landesschau- gerade über die beiden Banken ein Bericht auch mit einem Verbraucherschutzexperten und da wurde genau das bestätigt!!!! Also immer schön langsam mit den Behauptungen. Meine Schwester war anders, aber hatte deswegen auch immer Ärger mit Ihren Chefs! Und die Bahauptung von Dir, dass man als Erwachsener selbst entscheiden kann, gilt dann auch für 18 Jährige- ::: Sicher wusstest du als 18 Jähriger genau wie die Welt und das Geschäftsleben funzt.
Kommentar von
CandlejackCandlejack - und nun möchte ihr jede, natürlich nuuuur zu ihrem Besten Bausparverträge Riesterrenten etc etc aufschwatzen
- Ich hatte eine Schwester im Bankgewerbe und weiß, wie der Hase dort läuft
Was gibts da falsch zu verstehen ? Natürlich will ein Berater auch verkaufen, das will ich genauso. Ich möchte, dass der Kunde meine Beratung so gut findet, dass er das, was er da wollte, bei mir abschließt. JEDER Berater lebt vom Verkauf der Produkte. Verbraucherschutzexperten kannst Du gegen die Wand nageln. Die haben selbst keine Ausbildung, kaum Praxiserfahrung und keine Beraterhaftpflicht, wissen aber genau was gut ist. Um einiges zur Sprache zu bringen sind sie gut, zu mehr nicht. Wenn ich als Verbraucherexperte immer wüsste, was falsch und welche Anbieter gut sind, dann würde ich zu einem Makler gehen und mich dusslig verdienen ! Ich habe auch nie die exakten Zahlen erfüllt, ich habe allerdings Geschäft gemacht und deshalb hat man mich in Ruhe gelassen. Natürlich hatte ich als 18jähriger kaum Ahnung von der Welt und dem Geschäftsleben. Ich hatte allerdings auch schon Besuch von Beratern und wusste dann auch, was ich wollte, was ich nicht wollte und was nicht sinnvoll klang. Und meine Eltern waren immer dabei, hätten sich nur eingemischt, wenn ichs verbockt hätte.
-
0Antwort von
Dieter40 Antwort auf den Kommentar von wonder am 20. Juli 2010 15:15:
Besteuerung der Riester-Rente
Ein Kernstück der Rentenreform 2001 ist der Aufbau einer staatlich geförderten zusätzlichen Altersvorsorge (Riester-Rente). Die Förderung wird in Form von Zulagen und einem zusätzlichen Sonderausgabenabzug ausgezahlt.
Mit der Reform der gesetzlichen Rentenversicherung 2001 wurde am 11.5.2001 das Gesetz zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens verabschiedet. Der Gesetzgeber hat mit dieser Reform auf die sich ändernde Altersstruktur der Bevölkerung reagiert. Durch die Erhöhung des durchschnittlichen Lebensalters unserer Bevölkerung verschiebt sich das Verhältnis von Beitragszahlern zu Rentenbeziehern. Zukünftig werden weniger Beitragszahler immer mehr Renten finanzieren müssen. Deshalb wurde mit der Rentenreform 2001 festgelegt, die zukünftigen Auswirkungen der Bevölkerungsentwicklung auf die Rentenbezieher und Beitragszahler zu verteilen. Das Rentenniveau soll leicht gesenkt werden. Der Beitragssatz soll im Jahr 2030 22 Prozent nicht übersteigen. Um Ihnen die Möglichkeit zu geben, ihr Versorgungsniveau im Alter zu sichern, soll die private und betriebliche Altersvorsorge stärker als bisher gefördert werden.
Das Altersvermögensgesetz ist am 1.1.2002 in Kraft getreten. Es ist geregelt im XI. Abschnitt des Einkommen-steuergesetzes. Der Gesetzgeber wurde durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts mit Urteil vom 6.3.2002 verpflichtet, die als unvereinbar mit dem Grundgesetz angesehene unterschiedliche Besteuerung von Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und Pensionen, neu zu regeln.Mit dem Gesetz vom 5.7.2004 zur Neuordnung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen (Alterseinkünftegesetz – AltEinkG) erfüllte der Gesetzgeber diese Verpflichtung.Um die Besteuerung der Leibrenten und der anderen in diesem Zusammenhang stehenden Leistungen sicher zu stellen, haben die Mitteilungspflichtigen jährlich bis zum 1. März des auf die Leistung folgenden Jahres Rentenbezugsmitteilungen an eine zentrale Stelle der Finanzverwaltung grundsätzlich auf elektronischem Wege zu übermitteln. Diese zentrale Stelle sammelt die Daten und gibt sie an die jeweils zuständige Landesfinanzbehörde weiter.
Mitteilungspflichtige in diesem Zusammenhang sind die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung, der Gesamtverband der landwirtschaftlichen Alterskassen für die Träger der Alterssicherung der Landwirte, die berufsständischen Versorgungseinrichtungen, die Pensionskassen, die Pensionsfonds, die Versicherungsunternehmen, die Unternehmen, die Verträge im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b EStG anbieten, und die Anbieter im Sinne des § 80 EStG.
Das Alterseinkünftegesetz
Im Zentrum des Gesetzes steht der Übergang zur nachgelagerten Besteuerung. Danach werden Alterseinkünfte erst dann versteuert, wenn sie an den Steuerpflichtigen ausgezahlt werden. Dafür bleiben die Beiträge zur Altersvorsorge in der Erwerbstätigenphase bis zu einem jährlichen Höchstbetrag unversteuert. Der Übergang zur Steuerfreistellung der Altersvorsorgeaufwendungen und zur nachgelagerten Besteuerung der Alterseinkünfte erfolgt schrittweise und wird bis zum Jahr 2025 beziehungsweise 2040 abgeschlossen sein.**
Kommentar von
wonder Ob im Fall in der Rentenphase tatsächlich Steuerzahlungen anfallen, hängt von dem gesamten zu versteuernden Einkommen ab und von der Höhe der zukünftigen Freibeträge. Denn gemäß der heutigen Situation würden vielen Rentnern trotz der zusätzlichen privaten Rentenleistungen keine Steuerlasten entstehen. Da letztlich sogar der geldwerte Vorteil der Förderung mit Steuern belastet wird, bestehen vermehrt inzwischen Bedenken am Verfassungsrecht, so dass die endgültige Regelung über die Besteuerung der Riesterrente noch abzuwarten ist.
-
0Antwort von
DieKaufi Absicherung fürs alter ist schon gut... Man kann da viel machen. Aber bitte macht keine Fonds... da könnt ihr gleich das Geld aus dem Fenster werfen und hoffen das es zurückkommt!!
Kommentar von
CandlejackCandlejack Wenn ein junger Mensch bis zur Rente 40 Jahre Zeit hat, ist so herum eine konservative Rente reine Geldvernichtung. Fonds, in diesem Falle wohl Aktienfonds, verlieren ihre Risiken von Verlusten nach 10-15 Jahren. Fonds mit Aktienfonds und Geldvernichtung gleichzusetzen zeugt entweder von massiven Vorurteilen, eigenen schlechten Erfahrungen oder einem sehr schlechten Berater.
-
0Antwort von
Anni70Anni70
Wenn die Tochter sich das leisten kann, absolut. Selbst, wenn sie danach keine Festanstellung bekommt, kann man meines Wissens dann die Riesterrente "aussetzen".
Kommentar von
ReinhardsReinhards schlechte Antwort - zuerst müssen die Wünsche und Bedürfnisse, sowie die finanziellen Möglichkeiten und weitere Lebensplanung abgefragt werden.
Kommentar von
CandlejackCandlejack Grundsätzlich ja, allerdings hat eine Rente inzwischen nix mehr mit individueller Planung zu tun, weil das inzwischen JEDEN trifft, der keine 500.000 im Rücken hat. Förderung ist meist besser als nicht Förderung.
-
0Antwort von
Optimal01Optimal01
Naja, Rentenversicherung- sparen ist schon wichtig. Da einfach mal verschiedene Angebote zukommen lassen und vergleichen. Ansonsten ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung enorm wichtig. Ansonsten vllt noch ne Haftpflichversicherung. Den Rest muss jeder selbst wissen ;-)
Gruß
Kommentar von
ReinhardsReinhards schlechte Antwort - da "Ferndiagnose"
Kommentar von
Optimal01Optimal01 Oh, was soll das "Vermögensberater getue". Ich hab nur aufgezählt was wirklich wichtig ist. Das ich hier jetzt kein Vermögensplan aufstell is ja klar...
Kommentar von
CandlejackCandlejack auf dieser Plattform erwarten viele Leute allerdings ein paar fundierte Antworten ohne das übliche "da müsste ich mehr von Dir wissen..."
Kommentar von
FlorianRex Zur Haftpflicht: Tochter ist mit bei den Eltern versichert bis zum Ende der Erstausbildung.
Kommentar von
Optimal01Optimal01 stimmt^^
-
0Antwort von
AllesKnowerAllesKnower
Letztlich ist das natürlich Geschmackssache, nur sollten die finanziellen Belastungen, auch wenn diese bezuschusst werden, überschaubar sein !
DH, dem bleibt nichts mehr hinzu zufügen ! HG DerMakler