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Absicherung im Ernstfall

Frage von graefin02 graefin02

Hallo zusammen,

mein Lebensgefährte und ich haben uns zu gleichen Teilen eine Eigentumswohnung gekauft. Wir haben beide erwachsene Kinder und sind nicht miteinander verheitet. Wie sichern wir uns nun am besten ab, wenn dem einen was passiert, dass der andere die Wohnung nicht verliert? Reicht da ein Testament aus oder müssen wir zum Anwalt? Wie formuliert man das am besten, so dass es sicher ist?

Besten Dank für eure Hilfe! Heike

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Antworten (9)

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    Antwort von sonnenlady sonnenlady

    Da eure Kinder jeweils das Erbe des Elternteils antreten, solltet ihr euch unbedingt mindestens mit einem Wohnrecht auf Lebenszeit gegenseitig absichern.

    Wärt ihr verheiratet, wäre es einfacher. Dann könnte man ein "Berliner Testament" machen und die Kinder würden alle erst nach Ableben beider Elternteile bedacht werden.

    So empfehle ich auf jeden Fall, die paar Euro in einen Anwalt zu investieren und eine saubere, nicht anfechtbare Lösung zu finden.

    Ein normales Testament reicht wegen des Pflichtteils nicht aus.

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    Antwort von Eratya Eratya

    Macht ein Testament.

    Kommentar von sonnenlady sonnenladysonnenlady

    Das reicht nicht aus. Es gibt schließlich noch den Pflichtteil, der den Kindern zusteht und ggf. ausbezahlt werden muss.

    Das ist auch meist das Problem - ohne Verschuldung kann das kaum einer mal eben so. Schon gar nicht alte Leute (gehen wir mal davon aus, dass Alterstod eintritt), die bekommen nämlich in der Regel keine Kredite etc. mehr.

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    Antwort von Answer68 Answer68

    Es ist nicht notwendig zu heiraten. Allerdings muß man zur Absicherung dann einen Erbvertrag aufsetzen. Dies natürlich mit notarieller Beratung.

    Meine Information hab ich von hier: http://www.christ-all-bestattungen.de/vorsorge-bestattungsvorsorge-vorsorgen-bee...

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    Antwort von firstguardian firstguardian

    Die einfachste und saubertste Lösung besteht in der Eheschließung und einem Berliner Testament! Ohne die Eheschließung wäre jede Form der Erbeinsetzung für den überlebenden Partner ein steuerliches Fiasko! Den Kindern kann das Schnuppe sein! Im übrigen verweise ich auf die sachlich gute fundierten Hinweise von "sonnenlady"!

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    Antwort von Strolchi09 Strolchi09

    Muster könnt ihr euch hier anschauen z.B. Aber ich würde, gerade wegen der Wohnung einen Notar einschalten. testamentschreiben.de

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    Antwort von ErsterSchnee ErsterSchnee

    Ein Testament reicht - aber ich würde mich auf alle Fälle vorher beim Anwalt beraten lassen. Was ist, wenn der verbleibende Partner irgendwann heiratet? Was ist, wenn er die Hütte verkauft und die Kohle verpraßt? Wie sorgt Ihr dafür, daß Eure Kinder nicht leer ausgehen - aber andererseits auch nicht den verbleibenden Partner aus der Wohnung klagen und auf Auszahlung drängen? Wie sorgt Ihr überhaupt dafür, daß das Testamtent nicht angefochten wird?

    Das sind alles Fragen, die ich nicht "mal eben so" zwischen Tür und Angel klären würde - da würde ich mir wirklich professionelle Hilfe suchen, damit im Fall der Fälle auch alles so geregelt wird, wie Ihr es eigentlich wollt.

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    Antwort von MarkusReinartz MarkusReinartz

    Ein korrekt ausformuliertes Testament reicht absolut aus. Der Gang zum Notar ist nicht erforderlich.

    Mit freundlichen Grüßen

    ReiMa-Baudienstleistungen

    PS. Unsere Beiträge hier in diesem Forum stellen lediglich unsere eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Aus diesem Grund kann in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung übernommen werden.

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    Antwort von winky013 winky013

    gegenseitig lebenslanges Wohnrecht eintragen lassen und im Testament Reduzierung auf den Pflichtteil, für den Fall, dass von den Kindern die sofortige Auszahlung des Erbes verlangt wird. Entweder handschriftlich s Testament verfassen und in einer Beratung dem Notar vorlegen oder direkt beim Notar Testament machen.

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    Antwort von HHSthp HHSthp

    Besser zu einem Notar, Testament machen....

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