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Absicherung eines produkts durch gebrauchsmusterschutz

Frage von marlene23 marlene23

hallo, ich führe einen Laden und im Rahmen meiner Arbeit lasse ich von Zeit zu Zeit exklusive Produkte eigens für den Laden herstellen. Beim jüngsten Produkt machte mir ein Designer einen Entwurf. Wir wollten das Produkt gemeinsam vermarkten, hatten auch ein gemeinsames Konto, also sozusagen eine partielle GbR. Der Designer stieg nach kurzer Zeit aus, hatte keinen Bock mehr und wollte nichts mehr mit der Sache zu tun haben.Allerdings stellte er seinen Entwurf unter seinem Namen in einer Designerzeitschrift vor, was aber keine weiteren Konsequenzen hatte. Inzwischen habe ich einen sehr großen Kunden akquiriert und ich möchte sichergehen, daß mir der Designer keinen Ärger wegen der Urheberschaft macht. Zusammengefaßt: die Idee, die Kontakte zum Hersteller etc. stammen von mir, der Entwurf von dem Desiger. Ist es sinnvoll einen Gebrauchsmusterschutz zu beantragen? viele Grüsse, marlene

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Antworten (1)

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    Antwort von Ratgeberkoenig Ratgeberkoenig

    Besprich das mit Deinem Firmenanwalt.

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