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Absetzen von Büromöbeln und neuem PC System als Nebenberufler; Gewerbeanmeldung

Frage von Expressiv Expressiv

Hallo an alle,

ich bin neu hier und dies ist meine 1. Frage, die mich allerdings brennend interessiert.

Ich bin seit 5 jahren nebenberuflicher vermittler für finanzdienstleistungen seit dem besteht auch der Arbeitsvertrag. Bis jetzt habe ich nie viel Umsatz gemacht, jetzt jedoch geht es Bergauf und ich möchte mein Gewerbe anmelden. Ich habe mir vor einem Monat ein neues Büro (Möbel für ca. 500€) und ein PC system (1000,--€) gekauft. Meine Frage: 1. KAnn ich all diese Dinge absetzen, da ich sie für meine Nebenberufliche (teilweise auch für meine Hauptberufliche Tätigkeit) benötige´? 2. Habe ich weitere Vorteile oder auch Nachteile bei der Gewerbeanmeldung 3. Worauf sollte ich bei der Betitelung meiner Tätigkeit achten?! um einen möglichst Großen Tätigkeitsgrad abzudecken?

vielen DAnk vorab für alle Informationen. MFG Kay

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Antworten (3)

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    Antwort von nemo13 nemo13

    Kurz sortiert :
    Steuerlich ist in diesem Fall die Nebenberuflichkeit völlig unwichtig, Entscheidend ist, ob du die Absicht hattest, Gewinn zu erzielen. Ohne Bedeutung ist, ob das wirklich gelungen ist.
    Die Gewerbeanmeldung hätte also schon zu Beginn der Tätigkeit erfolgen müssen. Das FA ist berechtigt, die Gewinnermittlungen zumindest der letzten 4 Jahre nachzuforden.
    Arbeitsmittel kannst du in deine aktuelle Gewinnermittlung mit ihrem Restwert übernehmen.
    Für alle Aufwendungen, die sowohl die gewerbliche als auch die nichtselbstständige Tätigkeit betreffen, gilt : Wenn sich der jeweilige Anteil nicht zweifelsfrei nachweisen (zuordnen) lässt, erfolgt die Aufteilung entsprechend der Einnahmen aus den beiden Einkunftsarten.
    Reisekosten kann man durch ein Fahrtenbuch glaubhaft belegen, bei der Nutzung des Schreibtisches ist das nicht möglich.

  • 2
    Antwort von pollo pollo

    1.) Büroausstattung/PC kannst Du mit in Deinem Betrieb nehmen. (Auch vor der Gewerbeanmeldung - Kosten vor Betriebseröffnung)

  • 1
    Antwort von Goebi Goebi

    Das gewerbe hättest Du schon vor 5 Jahren anmelden müssen => könnte Ärger geben!

    Ein- und Ausgabenrechnung erst mit Gewerbeanmledung fällig, daher sind die Anschaffungen, die vorher getätigt wurden, nicht zu berücksichtigen.

    Kommentar von Expressiv Expressiv

    Danke für die schnelle Antwort - jedoch frage ich mich, ob ich das Gewerbe tatsächlich anmelden muss, obwohl ich keine Einkünfte hatte und ob ich die möglichkeit habe abeim Lohnsteuerjahresausgleich die Büroeinrichtung anzugeben (da ich Hauptberuflich Bürokaufmann binund die Dinge wirklich beruflich benötige)

    MFG

    Kommentar von Goebi GoebiGoebi

    Ich denke, Du solltest Dich dringend mal von einem Steuerberater beraten lassen.

    Da liegt doch einiges im Argen...

    Kommentar von pollo pollopollo

    Zumindestens Deine Antworten und Kommentare hierzu...

    Kommentar von pollo pollopollo

    Dein Tipp mit dem Steuerberater war zumindestens 100%ig richtig...

    Kommentar von EnnoBecker EnnoBeckerEnnoBecker

    Meinst du, pollo? Also ich kenne zumindest einen Steuerberater, der es nicht schafft, sich durch den Fragetext durchzuwühlen. Das geht beim ersten Satz der Sachverhaltsschilderung los.
    .
    Was bedeutet "ich bin nebenberuflicher Vermittler" und "Arbeitsvertrag" im selben Satz????

    Kommentar von pollo pollopollo

    Das habe ich mich auch gefragt..., aber eine Lösung hierzu habe ich bislang auch nicht. Es sieht alles danach aus, daß es sich hier um einen "Berater" der AWD handelt... Geb ihm eine Chance, vielleicht kann er das persönlich beim STb. besser vortragen als hier schriftlich.

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