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absetzen der steuer

gefragt von nrwgirl86nrwgirl86 am 07.11.2009 um 21:12 Uhr

Hallo, kann ein Computer nur abgesetzt werden wenn ich Ihn in einem Laden gekauft habe oder auch wenn ich ihn von jemand anderem privat mit quittung gekauft habe?


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knattertatter
beantwortet von knattertatter am 7. November 2009 21:13
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Quittung mit Ausweisung der MwSt das reicht

Kommentar von 17abc50f2e81c1dd7dee5c92cb92544fsmallJoWaKu am 8. November 2009 17:16

Ein Privatmensch als Verkäufer darf gar keine MwSt ausweisen.

Es genügt also eine einfache Quittung. Preis drauf und fertig.


anonym
beantwortet von fourxxx am 7. November 2009 21:16
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absetzen heißt ja nur, dass du ihn in deine buchhaltung mit reinnimmst und als ausgabe/arbeitsmittel und evtl. abschreiben möchtest. klar, geht das. geht auch mit privatrechnung ohne mehrwertsteuerauszeichnung.


joerg1611
beantwortet von joerg1611 am 7. November 2009 21:17
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Klar geht das


Kisler
beantwortet von Kisler am 8. November 2009 14:58
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Du kannst einen PC dann von der Steuer absetzen, wenn du ihn für deine Arbeit benötigst. Dabei ist es egal von wem du ihn gekauft hast. Wichtig ist nur, dass du einen Beleg hast und es nachweisen kannst.


JoWaKu
beantwortet von JoWaKu am 8. November 2009 17:20
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Ein Computer kann auch abgesetzt werden, wenn man ihn von jemand anderem privat (mit quittung) gekauft hat.

Je nach dem, ob er im Rahmen eines Gewerbes oder für die Arbeit als Angestellter genutzt wird, unterscheidet sich die Art des Absetzens (5 Jahre oder 3 Jahre Monatsgenau)

ausführlich: www.klicktipps.de/gewerbe_abschreibung.php



anonym
beantwortet von MikeLinde am 9. November 2009 14:19
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Wenn Sie den PC als Arbeitsmittel einsetzen, können Sie es als Werbungskosten absetzen, ein Beleg von Privatpersonen ist ausreichend. Mehr: http://www.imacc.de/lohnabrechnunggehaltsabrechnung/lhstberechnung/werbungskoste...


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