1

absetzen der steuer

Frage von nrwgirl86 nrwgirl86

Hallo, kann ein Computer nur abgesetzt werden wenn ich Ihn in einem Laden gekauft habe oder auch wenn ich ihn von jemand anderem privat mit quittung gekauft habe?

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (5)

  • 1
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Hilfreichste Antwort von JoWaKu JoWaKu

    Ein Computer kann auch abgesetzt werden, wenn man ihn von jemand anderem privat (mit quittung) gekauft hat.

    Je nach dem, ob er im Rahmen eines Gewerbes oder für die Arbeit als Angestellter genutzt wird, unterscheidet sich die Art des Absetzens (5 Jahre oder 3 Jahre Monatsgenau)

    ausführlich: www.klicktipps.de/gewerbe_abschreibung.php

  • 0
    Antwort von Kisler Kisler

    Du kannst einen PC dann von der Steuer absetzen, wenn du ihn für deine Arbeit benötigst. Dabei ist es egal von wem du ihn gekauft hast. Wichtig ist nur, dass du einen Beleg hast und es nachweisen kannst.

  • 0
    Antwort von joerg1611 joerg1611

    Klar geht das

  • 0
    Antwort von fourxxx fourxxx

    absetzen heißt ja nur, dass du ihn in deine buchhaltung mit reinnimmst und als ausgabe/arbeitsmittel und evtl. abschreiben möchtest. klar, geht das. geht auch mit privatrechnung ohne mehrwertsteuerauszeichnung.

  • 0
    Antwort von knattertatter knattertatter

    Quittung mit Ausweisung der MwSt das reicht

    Kommentar von JoWaKu JoWaKuJoWaKu

    Ein Privatmensch als Verkäufer darf gar keine MwSt ausweisen.

    Es genügt also eine einfache Quittung. Preis drauf und fertig.

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.