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Absetzbarkeit von Vorfalligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Rückzahlung eines Baudralehens

gefragt von Peteru am 31.08.2009 um 20:35 Uhr

Hallo Zusammen,

ich hoffe ein Steuerexperte liest mit.

Wir planen unsere Wohnung, in der wir derzeit leben, zum 1.11.2009 zu verkaufen. Die Wohnung ist zum Teil finanziert über ein Darlehen, dass noch ca. 5 Jahre Laufzeit hat. Durch den Verkauf wird es zwangsläufig dazu kommen, dass wir eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen werden.

Die Frage, die sich mir stellt ist, ob diese Zahlung steuerlich abzugsfähig ist und ob es dabei eine Rolle spielt, ob ich bspw. das Darlehen am 1.11.2009 zurückzahle oder bspw. am 15.9.2009 (also vor dem eigentlichen Verkauf).

Vielen Dank und Grüße, Peter


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LittleArrow
beantwortet von LittleArrow am 1. September 2009 00:08
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Ich habe meine Zweifel an der Abzugsfähigkeit in Verbindung mit dem Wohnungsverkauf, denn die Kosten dienen ja nicht der Schaffung/Förderung/Erhalt von Einkünften (=Werbungskosten). Die teilweise Abzugsfähigkeit bei der Mietwohnung ist sicherlich gegeben, wenn die Wohnung noch innerhalb der 10 Jahresfrist veräußert wird. Dann wird nämlich alles "rückgerechnet".

Stelle diese Frage auch mal bei www.finanzfrage.net

Kommentar von 146e5ee11faa42061266f4bdd2cb3cdesmallLittleArrow am 1. September 2009 16:14

Es war schon zu spät. Den Fragetext habe ich nicht richtig gelesen. Bei einer selbstgenutzten Wohnung ist keine Vorfälligkeitsentschädigung steuerlich absetzbar. Ich bitte Dich um Entschuldigung.



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