Hallo liebe Forumsgemeinde,
ich habe eine Frage bzgl. der Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten, wenn man NOCH nicht berufstätig ist.
Wir haben unser Kind im November 2010 in eine Kinderkrippe gesteckt, damit meine Frau ab Januar 2011 wieder arbeiten konnte. Bekanntermaßen brauchen Kleinkinder eine Eingewöhnungsphase in der Kinderkrippe von 1-2 Monaten, so dass es meiner Frau nicht möglich war, vor Januar 2011 arbeiten zu gehen.
Nun haben wir unseren Steuerbescheid vom Finanzamt erhalten, wobei uns die Kinderbetreuungskosten für 2010 komplett rausgestrichen wurden. Dabei argumentierte der Finanzbeamte, dass meine Frau nicht berufstätig war.
Das stimmt zwar, aber die Kinderbetreuungskosten fielen ja nur deswegen an, weil meine Frau ab Januar 2011 wieder arbeitete. Bei uns liegt die Eingwöhnungsphase halt dummerweise in einem anderen Kalenderjahr als der Arbeitsbeginn.
Nun wollte ich mich auf diesem Wege nach der Rechtslage erkundigen. Bitte nur fachkundige Antworten. Vielen Dank im voraus.
Viele Grüße, Ralf
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