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Absetzbarkeit von Geschäftsessen? In welcher Höhe möglich?

Frage von bollo bollo

Kann man immer die volle Höhe absetzen? Gibt es monatliche Grenzen?

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Antworten (9)

  • 2
    Antwort von maltewerner maltewerner

    Wenn ich mich recht erinnere, sind es aber nur 70 Prozent der Kosten für die Bewirtung von Geschäftspartnern, die man als Betriebsausgaben geltend machen kann.

    Kommentar von kleineroteHexe kleineroteHexekleineroteHexe

    Ja genau, Nettobetrag zu 70 %, Rest ist nabzf BA, Vorsteuer zu 100 % absetzbar. Es muss eine ordentliche Bewirtungsrechnung vorhanden sein.

    Kommentar von antola61 antola61antola61

    so ist es richtig!! ...und die bewirteten Gäste und der Anlaß müssen aufgeführt sein!

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    Antwort von bernddasbrot08 bernddasbrot08

    Alles absetzen ok, nur dürfen Kosten nicht im erheblichen Missverhältnis zum Anlass der Einladung stehen.

    Kommentar von antola61 antola61antola61

    falsch!

  • 1
    Antwort von thomasL thomasL

    Du kannst sogar das Trinkgeld absetzen!

    Kommentar von Wolfi0410 Wolfi0410Wolfi0410

    Aber nur wenn der Kellner es direkt auf der Rechnung quittiert das er es erhalten hat.
    Wenn du selbst ein paar Euro Trinkgeld dazu schreibst erkennt es das FA bei Prüfung nicht an.

  • 1
    Antwort von halogenix halogenix

    Gibt es nicht, allerdings musst du ab 100 Euro eine direkte Rechnung auf der du als Bewirteter aufegemerkt bist bekommen, und alle Leute, die du bewirtet hast müssen auf der Rechnung vermerkt werden.

    Kommentar von Wolfi0410 Wolfi0410Wolfi0410

    Falsch!
    Selbst wenn Du jemanden geschäftlich zu einer Tasse Kaffee einlädst musst Du um es absetzen zu können eine ordnungsgemässe Bewirtungsquittung haben.
    Ab 100€ Gesamtbetrag musst Du als Rechnungsempfänger namentlich auf der Rechnung/Quittung auftauchen.

    Kommentar von deranderebernd deranderebernd

    Die besagte Grenze wurde 2007 auf 150 Euro angehoben. Außerdem muss mittlerweile auch die Steuernummer des Bewirtungsunternehmers auf dem Beleg stehen.

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    Antwort von nrwonline nrwonline

    Zu dem Thema habe ich noch eine sehr sinnvolle Ergänzung. Viele verschludern den Bewirtungsbeleg, hatten aber glücklicherweise per EC Karte bezahlt. Hier gibt es die Möglichkeit einen eigenen Beleg zu erstellen (das wissen bestimmt nicht alle). Genaue Details beschreibt folgender Artikel:

    http://www.mittelstand-nachrichten.de/auch-eigenbelege-koennen-bei-bewirtungskos...

  • 0
    Antwort von Palli Palli

    Will man 70% der angemessenen Bewirtungskosten als Betriebsausgabe geltend machen, muss auch der Name des Geschäftspartners der bewirtet wurde angegeben werden, wenn der Gesamtbetrag der Rechnung über 150,- € liegt. Bisher waren es 100,- €.

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    Antwort von Ilsebil Ilsebil

    Du mußt alle bewirteten mit Namen aufführen, einschl. Dir selbst...es muss auch wirklich der Anlass angegeben werden, der im direkten Verhältnis zum Geschäft steht

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    Antwort von medici medici

    Nicht vergessen: Taxifahrten zum Restaurant auch absetzbar.

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    Antwort von Bernd2001 Bernd2001

    Alles was auf der Rechnung steht

    Kommentar von antola61 antola61antola61

    falsch!

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