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Absetzbarkeit von Geschäftsessen? In welcher Höhe möglich?

gefragt von bollo am 19.04.2009 um 16:18 Uhr

Kann man immer die volle Höhe absetzen? Gibt es monatliche Grenzen?


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anonym
beantwortet von maltewerner am 19. April 2009 16:21
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Wenn ich mich recht erinnere, sind es aber nur 70 Prozent der Kosten für die Bewirtung von Geschäftspartnern, die man als Betriebsausgaben geltend machen kann.

Kommentar von Simple_avatar6smallkleineroteHexe am 19. April 2009 16:27

Ja genau, Nettobetrag zu 70 %, Rest ist nabzf BA, Vorsteuer zu 100 % absetzbar. Es muss eine ordentliche Bewirtungsrechnung vorhanden sein.

Kommentar von B98c3525d064354d70d63442d9fcbb6dsmallantola61 am 20. April 2009 09:00

so ist es richtig!! ...und die bewirteten Gäste und der Anlaß müssen aufgeführt sein!


halogenix
beantwortet von halogenix am 19. April 2009 16:19
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Gibt es nicht, allerdings musst du ab 100 Euro eine direkte Rechnung auf der du als Bewirteter aufegemerkt bist bekommen, und alle Leute, die du bewirtet hast müssen auf der Rechnung vermerkt werden.

Kommentar von 84b82c2e1f4ac57b061270ad12ae6458smallWolfi0410 am 19. April 2009 17:04

Falsch!
Selbst wenn Du jemanden geschäftlich zu einer Tasse Kaffee einlädst musst Du um es absetzen zu können eine ordnungsgemässe Bewirtungsquittung haben.
Ab 100€ Gesamtbetrag musst Du als Rechnungsempfänger namentlich auf der Rechnung/Quittung auftauchen.

Kommentar von deranderebernd am 19. April 2009 17:38

Die besagte Grenze wurde 2007 auf 150 Euro angehoben. Außerdem muss mittlerweile auch die Steuernummer des Bewirtungsunternehmers auf dem Beleg stehen.


anonym
beantwortet von thomasL am 19. April 2009 16:19
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Du kannst sogar das Trinkgeld absetzen!

Kommentar von 84b82c2e1f4ac57b061270ad12ae6458smallWolfi0410 am 19. April 2009 17:00

Aber nur wenn der Kellner es direkt auf der Rechnung quittiert das er es erhalten hat.
Wenn du selbst ein paar Euro Trinkgeld dazu schreibst erkennt es das FA bei Prüfung nicht an.


anonym
beantwortet von bernddasbrot08 am 19. April 2009 16:23
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Alles absetzen ok, nur dürfen Kosten nicht im erheblichen Missverhältnis zum Anlass der Einladung stehen.

Kommentar von B98c3525d064354d70d63442d9fcbb6dsmallantola61 am 20. April 2009 09:00

falsch!


Bernd2001
beantwortet von Bernd2001 am 19. April 2009 16:19
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Alles was auf der Rechnung steht


Kommentar von B98c3525d064354d70d63442d9fcbb6dsmallantola61 am 20. April 2009 08:59

falsch!


anonym
beantwortet von medici am 19. April 2009 16:24
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Nicht vergessen: Taxifahrten zum Restaurant auch absetzbar.


Ilsebil
beantwortet von Ilsebil am 19. April 2009 16:26
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Du mußt alle bewirteten mit Namen aufführen, einschl. Dir selbst...es muss auch wirklich der Anlass angegeben werden, der im direkten Verhältnis zum Geschäft steht


anonym
beantwortet von Palli am 20. April 2009 11:10
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Will man 70% der angemessenen Bewirtungskosten als Betriebsausgabe geltend machen, muss auch der Name des Geschäftspartners der bewirtet wurde angegeben werden, wenn der Gesamtbetrag der Rechnung über 150,- € liegt. Bisher waren es 100,- €.


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