Kann man immer die volle Höhe absetzen? Gibt es monatliche Grenzen?
Wenn ich mich recht erinnere, sind es aber nur 70 Prozent der Kosten für die Bewirtung von Geschäftspartnern, die man als Betriebsausgaben geltend machen kann.

Gibt es nicht, allerdings musst du ab 100 Euro eine direkte Rechnung auf der du als Bewirteter aufegemerkt bist bekommen, und alle Leute, die du bewirtet hast müssen auf der Rechnung vermerkt werden.
Wolfi0410 am 19. April 2009 17:04 Falsch!
Selbst wenn Du jemanden geschäftlich zu einer Tasse Kaffee einlädst musst Du um es absetzen zu können eine ordnungsgemässe Bewirtungsquittung haben.
Ab 100€ Gesamtbetrag musst Du als Rechnungsempfänger namentlich auf der Rechnung/Quittung auftauchen.
Die besagte Grenze wurde 2007 auf 150 Euro angehoben. Außerdem muss mittlerweile auch die Steuernummer des Bewirtungsunternehmers auf dem Beleg stehen.
Du kannst sogar das Trinkgeld absetzen!
Wolfi0410 am 19. April 2009 17:00 Aber nur wenn der Kellner es direkt auf der Rechnung quittiert das er es erhalten hat.
Wenn du selbst ein paar Euro Trinkgeld dazu schreibst erkennt es das FA bei Prüfung nicht an.
Alles absetzen ok, nur dürfen Kosten nicht im erheblichen Missverhältnis zum Anlass der Einladung stehen.
antola61 am 20. April 2009 09:00 falsch!

Alles was auf der Rechnung steht
antola61 am 20. April 2009 08:59 falsch!
Nicht vergessen: Taxifahrten zum Restaurant auch absetzbar.

Du mußt alle bewirteten mit Namen aufführen, einschl. Dir selbst...es muss auch wirklich der Anlass angegeben werden, der im direkten Verhältnis zum Geschäft steht
Will man 70% der angemessenen Bewirtungskosten als Betriebsausgabe geltend machen, muss auch der Name des Geschäftspartners der bewirtet wurde angegeben werden, wenn der Gesamtbetrag der Rechnung über 150,- € liegt. Bisher waren es 100,- €.
Ja genau, Nettobetrag zu 70 %, Rest ist nabzf BA, Vorsteuer zu 100 % absetzbar. Es muss eine ordentliche Bewirtungsrechnung vorhanden sein.
so ist es richtig!! ...und die bewirteten Gäste und der Anlaß müssen aufgeführt sein!